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"Actum Zumwinkel"?

by admin last modified 2008-12-12 11:11

Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof die Gesetzesanwendung der bestehenden Strafvorschriften zu Steuerhinterziehung verschärft: Ab einer Million Euro soll es keine Bewährung mehr geben. Durch eine Justizpanne tritt bei der Strafverfolgung Klaus Zumwinkels durch die nordrheinwestfälische Justiz nun eine Teilverjährung dergestalt ein, dass die Anklage knapp unter der Millionengrenze bleibt.

Hierzu berichtet die Financial Times Deutschland, dass die Justizministerin (CDU) des Landes Nordrhein-Westfalen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens nicht ausräumen konnte. Man muss dazu allerdings wissen, dass das Justizministerium des Landes (und damit der Einfluss auf die Besetzung von Spitzenpositionen in der Justiz des Landes) über Jahrzehnte fest in den Händen der jetzt oppositionellen SPD war, deren Vertreter im Bundesfinanzministerium ebenso lange Klaus Zumwinkels Karriere befördert haben - bis er dann plötzlich über die Klinge sprang. Ob man die wahren Hintergründe je erfahren wird?


[update] siehe auch: Dornen für die Staatsanwältin (SZ)