FTD: Bankorgane müssen mit Klagewelle rechnen

Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland müssen die Organmitglieder, d.h. Vorstände und Aufsichtsräte von Banken mit Haftungsklagen wegen der fehlgeschlagenen Engagements am US-Hypothekenmarkt rechnen. Dies schließt auch Anklagen der Staatsanwaltschaften wegen Untreue aufgrund von Pflichtverletzungen der Organmitglieder ein. Die Schwelle von der Pflichtverletzung zur Untreue sei sehr gering.
Auch die Aufsichtsratsmitglieder trifft im Strafrecht die sogenannte Garantenpflicht, die sie beim "Wegschauen" durch Unterlassung strafbar macht.

"Welcher sorgfältige Banker investiert schon wie die IKB ein Drittel der Bilanzsumme in ausländische, weitgehend unbekannte Wertpapiere?", sagte lt. FTD der renommierte emeritierte Rechtsprofessor Marcus Lutter vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn . Probleme könnten sich freilich bei den zivilrechtlichen Klagen daraus ergeben, dass Aufsichtsräte nach dem Aktienrecht zunächst von ihren Vorständen verklagt werden müssten - davon hat man freilich noch selten etwas gehört, denn die Aufsichtsräte stellen ja den Vorstand ein... Staatsanwälte können auch so aktiv werden, vorausgesetzt, dass es nicht politischer Einfluss - wie etwa bei der IKB denkbar - verhindert. Denn Staatsanwälte sind in Deutschland den Weisungen der Justizminister unterworfen. Und deren Parteikollegen hängen womöglich als Aufsichtsräte mit drin, wie etwa Staatssekretär und Ex-IKB Aufsichtsrat Jörg Asmussen (SPD) bei der IKB. Da erinnert sich vielleicht mancher Staatsanwalt an die "eiskalt abservierten" erfolgreichen Ex-Strafverfolger Margrit Lichtinghagen und Rudolf Schmenger.

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