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FTD: Zumwinkel soll mit blauem Auge davonkommen

by admin last modified 2008-11-10 00:38

Wie die FTD aus Justizkreisen erfahren haben will, muß Ex-Post Chef Klaus Zumwinkel selbst im Falle einer Doppelverurteilung wegen Steuerhinterziehung und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Telekom Spitzel Affaire) nicht hinter Gitter.

FTD: Zumwinkel soll mit blauem Auge davonkommen

Animal Farm

All animals are equal but some animals are more equal than others.
George Orwell, "Animal Farm"
English essayist, novelist, & satirist (1903 - 1950)

Das in "Animal Farm" "most equal animal" war übrigens das Schwein.

zum erstaunlichen Artikel der Financial Times Deutschland.

Allein für den Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sieht § 206 StGB eigentlich eine Höchststrafe von fünf Jahren vor. Zweifellos dürfte es sich um einen besonders schweren Fall handeln, wenn der damalige Aufsichtsratsvorsitzende eines auch noch halbstaatlichen Telekommunikationsunternehmens, dessen Pflicht als Aufsichtsratsvorsitzender ja in ganz besonderem Maße auch die Aufsicht über den Vorstand des Unternehmens (hier: der Deutschen Telekom AG) und ihres Geschäftes (hier: Auch die Vertraulichkeit von Telekommunikation) ist, tatsächlich darin involviert sein sollte. Denn gerade staatliche Unternehmen sind ja auch zusätzlich in besonderem Maße in ihrem privatwirtschaftlichen Handeln eigentlich an das Grundgesetz (hier: Artikel 10 GG) gebunden. In einem besonders schweren Fall ist eigentlich die Höchststrafe auszusprechen - immer vorausgesetzt, es wird Anklage gegen Zumwinkel mit diesem Tatbestand erhoben, und er wird auch verurteilt. Erst recht gilt dies, wenn dies die zweite Verurteilung (nach der ersten wegen Steuerhinterziehung) sein sollte. Auch diese ist freilich noch nicht vom Gericht entschieden.