Hauptzeuge der T-Spitzelaffäre schweigt nun
Der Hauptbelastungszeuge in der Telekom-Spitzelaffäre, der Klaus Zumwinkel und Kai-Uwe Ricke in seiner ersten Vernehmung erheblich belastet hatte, beruft sich neuerdings anscheinend auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
So berichtet der Spiegel. Rechtsanwalt Michael Hoffmann-Becking ist nicht irgendwer. Er "betreut als Anwalt und Ratgeber vor allem Großkonzerne (zum Beispiel RWE) und reiche Unternehmerfamilien", schrieb das Manager-Magazin schon 2003. Laut Spiegel klagt die Staatswaltschaft nun gegen ihn wegen "Verweigerung einer Zeugenaussage". Die Folgen unberechtiger Zeugnisverweigerung im Strafprozess richten sich nach § 70 StPO.