"Ich bin kein Pädophiler"

Die Stellungnahme von Jörg Tauss MdB scheint unsere Einschätzung zu bestätigen, dass er Opfer seiner eigenen Gesetze geworden ist.
Sie liefert über den Fall hinaus hinreichend Stoff für die Diskussion, ob Strafgesetze sinnvoll, angemessen und verfassungskonform sein können, die Bürger kriminalisieren, die sich von - wenn auch extrem unerfreulichen - Vorgängen in der Gesellschaft ein politisches Bild machen wollen. Gleiches gilt für das Sperren von Webseiten.

siehe auch unseren Kommentar von letzter Woche

[Original-Pressemitteilung Jörg Tauss MdB]

Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor der Presse am 11.3.2009:

Es gilt das gesprochene Wort -


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse. Ich wollte heute eigentlich mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Vertreter der Kriminalpolizei in Beisein meines Anwalts ein Gespräch über die Ergebnisse der Durchsuchungen meiner Büro- und Privaträume führen. Insbesondere in meinem Berliner Büro und meiner Dienstwohnung wurden umfangreiche Beschlagnahmen durchgeführt. Leider haben wir aber erst gestern Abend überhaupt die Akte erhalten und damit die Chance, Kenntnis von den konkreten Anschuldigungen zu erhalten. Eine Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen, hatte ich deshalb natürlich noch nicht. Vor allem ist mit der Auswertung der in meinen Büros beschlagnahmten und versiegelten Festplatten noch nicht einmal begonnen worden. Daher kann es anscheinend noch Wochen oder Monate dauern, bis ich mich zum Abschluss des rechtlichen Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft ebenfalls abschließend erklären kann.

Parallel werden jedoch täglich neue Details und angebliche Beweise meiner Schuld in die Öffentlichkeit getragen. Die Quelle hierfür kenne ich nicht. In jedem Fall befeuert das Kommunikationsverhalten des Sprechers der Staatsanwaltschaft aber die Phantasie der Öffentlichkeit und erzeugt entsprechend ausgeschmückte Berichte. Diese haben zwar keine Relevanz bezüglich der Frage einer möglichen Strafbarkeit, aber beschädigen sehr wohl mein persönliches Ansehen.

Ich glaube daher nicht, dass es mir möglich wäre, in der eigentlich gebotenen Ruhe auf das Ende der Ermittlungen zu warten und mich erst dann zu den Vorwürfen zu erklären. Daher möchte ich heute eine Erklärung für die Öffentlichkeit abgeben um damit den Versuch zu starten, das Geschehen in den sachlich richtigen Kontext zu stellen:

Erlauben Sie mir zunächst, die Vorgänge seit Donnerstag aus meiner Sicht kurz darzustellen, ich gehe dann zweitens auf die Vorwürfe und zum Dritten auf die sich ergebenden Konsequenzen für mich ein:

1.


Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster Angelegenheit“ vor die Tür gebeten. Dort standen Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Karlsruher Polizei, die mich in einen Raum begleiteten, in dem sich bereits weitere Personen, darunter Polizisten und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung befanden. In diesem Umfeld begann eine erste „Befragung“. Vor mehr als einem Dutzend mir Großteils unbekannten Menschen, wurde ich mit dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie konfrontiert. Zur selben Zeit befanden sich bereits offensichtlich vollständig informierte Kamerateams und Journalisten an den Eingängen unseres Bürogebäudes.

Ich schildere dies so ausführlich, weil ich jetzt zum vermutlich einzigen etwas heiteren Punkt dieses Pressegesprächs komme. Zu dieser von mir geschilderten Situation erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring, nach Presseberichten wie folgt: „Wir haben uns im Vorfeld die Köpfe zerbrochen, wie wir möglichst unauffällig Kontakt zu Herrn Tauss aufnehmen. Wir sind so zurückhaltend wie möglich vorgegangen.“

Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist bei anderen Versuchen, sich die Köpfe zu zerbrechen, etwas erfolgreicher.

Ernster setze ich hinzu, dass sich die Damen und Herren aber in anderem Zusammenhang den Kopf zerbrechen werden müssen, wie es kommt, dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft noch vor Abschluss der Durchsuchungen deren angebliches Ergebnis bereits gegenüber der Presse kommentierte. Das kommt einer Vorverurteilung über die Medien gleich und das sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben – ganz unabhängig von meiner Person.

2.


Zum Vorgang selbst jetzt weitere Erläuterungen:

Seit meiner ersten Wahl 1994 in den Deutschen Bundestag beschäftige ich mich für meine Bundestagsfraktion mit den neuen Medien. Bereits vom ersten Tage an spielte das Thema Pornographie in Verbindung mit Jugendschutz und kriminellen Delikten eine Rolle. Meine erste Ausarbeitung damals stand unter der Überschrift „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“. Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.

Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen.

Im Netz kursieren deswegen jede Menge Verschwörungstheorien, denen ich mich nicht anschließen will. Ob tatsächlich Zusammenhänge zwischen der politischen Debatte und den mich betreffenden Ermittlungen bestehen, überlasse ich bei entsprechendem Interesse aber Ihrer Recherche.

Von Hackern wurde mir übrigens angeboten nachzuweisen, dass meine Handynummern im Netz als heiße Ware gehandelt würden und ich auch das Opfer von technischen Manipulationen sein könnte, bis dahin, dass man mir belastendes Material untergeschoben hätte.

Ich bedanke mich für die gut gemeinte Unterstützung, aber ich war es selbst. Die Staatsanwaltschaft hat bei mir kinderpornografisches Material gefunden.

3.


Gestatten Sie mir dazu aber die nachfolgenden Erläuterungen, warum ich mich dennoch nicht für „schuldig im Sinne der Anklage“ halte:

Ich habe Ihnen meine politisch motivierte Beschäftigung mit diesem ernsten Thema geschildert. Sie wissen es auch selbst. Ich bin auch von Ihnen, meine Damen und Herren, immer wieder zu diesen Themen interviewt worden. Ich habe an zahlreichen Podiumsdiskussionen teilgenommen, viele Vorträge und Reden hierzu gehalten und gelte wohl nicht ganz zu Unrecht als Fachmann in diesem Themenbereich. Ich habe – anders als die Staatsanwaltschaft behauptet – durchaus auch in Fachkreisen öffentlich über die Erkenntnisse meiner eigenen Recherchen referiert. Ich war im laufenden Gespräch mit vielen der bei diesen Themen relevanten Ermittlern, Politikern und Wissenschaftlern und habe mich über Vorgehensweisen und Strukturen dieses Problemfeldes geäußert. Dieses kann ich belegen.

Hieraus wurde im Laufe der Zeit zwangsläufig eine immer stärkere Beschäftigung mit dieser „Szene“. Wenn ich heute behaupten kann, einer der wenigen Experten auf diesem Gebiet, wahrscheinlich nicht nur im Bundestag zu sein, hängt es eben auch damit zusammen, dass mir ein Zugang in diese Bereiche gelungen ist, ohne daran ein irgendwie geartetes außerdienstliches Interesse gehabt zu haben.

Warum tut man das? Mir ging es darum, eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen. Insbesondere einen Beleg für meine These zu finden, dass die Verbreitung von Kinderpornographie mit Hilfe des Internet zunehmend durch andere Verbreitungsformen verdrängt wird. Und natürlich hätte die von mir erhoffte Entdeckung und „Sprengung“ eines der immer wieder durch die Öffentlichkeit geisternden „Kinderpornoringe“ meinem Bekanntheitsgrad nicht gerade geschadet.

Wenn ich von der „Szene“ gesprochen habe, dann muss man dazu folgendes wissen: Sie ist höchst konspirativ und hat sich durch den Verfolgungsdruck, den wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, auch immer stärker abgeschottet. Ich sage bewusst „wir“, denn eine Reihe von Maßnahmen habe ich in den letzten Jahren selbst mit auf den Weg gebracht. Ich erinnere an die Ausweitung des Schriftenbegriffs, dass heißt die strafrechtliche Gleichsetzung von Offline- und Online- Material, an die eingerichtete Zentralstelle beim BKA und an Strafverschärfungen bezüglich des Besitzes und der Verbreitung solchen Materials. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass diese Paragrafen natürlich jetzt auch auf mich angewendet werden können und müssen.

Im Gegensatz zu allem Unfug der auch von amtlichen Stellen verbreitet wird, werden Sie im Internet aber nicht „zufällig“ auf kinderpornografische Seiten oder gar auf einen der so genannten „Kinderpornoringe“ stoßen. Recherchieren Sie es ggf. selbst – aber achten Sie darauf, dass es Ihnen deswegen nicht so ergeht wie mir jetzt oder Ihrem Kollegen von Sat1 Ulrich Meyer, der trotz seiner Zusammenarbeit mit dem LKA und einer Selbstanzeige nach seiner Recherche staatsanwaltschaftliche Durchsuchungen und Ermittlungen erdulden musste.

Es gibt heute nach meiner Erfahrung nur noch geschlossene Benutzergruppen und eine entsprechende Vorsicht. Sie kommen dem überhaupt auch nur nahe, wenn Sie szenetypisch auftreten und selbst „Material“, sozusagen als Eintrittskarte, anzubieten haben. „Ich schicke Dir und Du schickst mir - so sind wir beide „abgesichert“. Das begründet, warum ich das wenige selbst erhaltene kinderpornographische Material aufbewahrt habe.

Ich habe mich im Jahr 2007 aufgrund entsprechender Hinweise von Informanten über im Fernsehen beworbene pornografische Telefonhotlines und mit Decknamen wie „Werner“ dieser „Szene“ zu nähern versucht. Man hatte mir berichtet, dorthin habe sich der sogenannte „Kinderpornoring“ inzwischen verlagert. Es ginge dort nicht nur um den Austausch von Bildern sondern um Angebote zum tatsächlichen Missbrauch von Kindern.

Meine Recherchen hatten zwar eine Reihe von Kontakten zu Pädophilen zur Folge, die jedoch zu nichts führten, außer dem Erhalt einiger MMS. Lediglich in einem Fall erhielt ich einen Datenträger mit einschlägigem Material per Post zugesandt.

Besonders interessant war für mich im Laufe der Zeit lediglich ein Kontakt zu einem Menschen, der sich „Kielburger“ nannte und der wohl mit dem in Bremerhaven überführten Beschuldigten „Sascha“ identisch ist, der mich nun belastet.

Ich bleibe jetzt bei Sascha: Ihn lernte ich ebenfalls 2007 über eine solche Telefon-Hotline kennen. Ich hatte einen anonymen Hinweis erhalten, dass auf dieser Hotline Kinder zur „Benutzung“ angeboten würden. Dies bestätigte sich zwar nicht, aber unter dieser Nummer hatte ich im Laufe der Zeit tatsächlich einige Pädophile, darunter offensichtlich auch diesen „Sascha“, kennen gelernt. Unter dem Decknamen „Kielburger“ hat er mir – nach entsprechendem „Vertrauensaufbau“ durch Austausch von noch recht harmlosen Bildern via MMS – im Handel erhältliches pornographisches Material per Post zugesandt, insbesondere VHS-Videokassetten und Datenträger, wobei letztere aufgrund der technischen Ausstattung meiner Dienstwohnung teilweise allerdings nicht lesbar waren.

Da ich wenig für ihn interessantes Tauschmaterial hatte, wollte er einschlägiges Material nur gegen Zahlung von 100 € liefern. Ich zahlte und erhielt mehrere Datenträger, die zwar wiederrum nur teilweise lesbar waren, aber offensichtlich einschlägig gewesen sind. Zugleich stellte er in Aussicht, davon mehr liefern zu können, vor allem aber, mich gegen weitere Bezahlung zu einer „Produktionsstätte“ zu bringen. Als Beleg erhielt ich Vorab unter Anderem ein MMS-Bild mit nackten Jungen am See.

Zu diesem Zeitpunkt hielt ich meine These bereits für belegt, dass der Austausch pornografischen Materials infolge von Fahndungserfolgen sich heute sehr viel mehr auf das Handy, Telefonhotlines und sogar wieder auf postalischen Versand verlagert hat. Der klassische Internet-PC ist wie das Web „out“, zumal sich ein Handy im Verdachtsfalle auch schneller entsorgen lässt und das Web aufgrund der Anstrengungen, an denen ich aktiv beteiligt war, heute in der „Szene“ als zu „unsicher“ gilt.

Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass die Verbreitung von Kinderpornographie und deren Konsum einen wesentlichen Teil dazu beiträgt, dass es diesen menschenverachtenden „Markt“ überhaupt gibt. Aber am Anfang steht immer die schreckliche Tat vor dem Objektiv einer Kamera. Aufgrund der Ankündigungen von „Kielburger“, mich zu „Produktionsstätten“ führen zu können, sah ich die Chance, neue Taten verhindern zu können und eine Möglichkeit, endlich auch näher an die unmittelbaren Täter heranzukommen und damit einen dieser ominösen „Kinderpornoringe“ aufdecken und anzeigen zu können.

Daher zahlte ich weitere 100 Euro, um die in Aussicht gestellten Kontakte zu bekommen.

Als weitere Informationen aber ausblieben und „Sascha“ plötzlich behauptete, von mir kein Geld bekommen zu haben, verfolgte ich den Kontakt nicht weiter.

Der von mir angestrebte Kontakt zu einem der „Kinderpornoringe“ ist mir insgesamt nicht gelungen. Ausschließen kann ich es nicht, aber ich glaube aufgrund meiner Recherchen inzwischen, dass über die neuen Verbreitungsformen via MMS und TelefonHotlines zwar kinderpornographisches Material verteilt wird, aber kein systematischer Missbrauch von Kindern organisiert wird – die „Kinderpornoringe“ also auch hier, wenn sie überhaupt existieren, völlig abgeschottet und nicht etwa für normale Nutzer dieser Medien, genauso wenig wie im Internet und schon gar nicht „zufällig“ zugänglich sind.

Ich habe die gesamte Recherche, die ich ungefähr ein Jahr intensiv geführt habe, daher zwar als erkenntnisreich aber zumindest insoweit als unergiebig bewertet, das erhaltene Material in einen Koffer verpackt und in meiner Dienstwohnung weggeräumt und danach keine weiteren Recherchen mehr in diesem Bereich gestartet.

Über meine Erkenntnisse berichtete ich in der Folge immer wieder im politischen und öffentlichen Raum im Detail und aller Ausführlichkeit. Denn ich habe dabei in der Überzeugung gehandelt, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag zu solchen Recherchen berechtigt gewesen zu sein und mich dabei auch im Rahmen des nach § 184 b Absatz 5 StGB Erlaubten verhalten zu haben.

Dieses bewertet die Staatsanwaltschaft offensichtlich anders. Diese Kontakte und der Besitz von kinderpornographischem Material können daher ungeachtet von meiner Rechtsauffassung am Ende als ein Verstoß gewertet werden, für den ich mich dann zu verantworten hätte. Daher habe auch ich ein Interesse daran, dass diese Frage durch die Justiz schnellstmöglich und eindeutig geklärt wird.

Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfälschten Erkenntnissen über die tatsächlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf das BKA nicht verlassen wollte: Nicht erst seit dem bereits erwähnten Auftritt des BKAPräsidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007 in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten politisch durchzusetzen. Längst ist das BKA hier Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Viele im politischen Raum diskutierte Maßnahmen sind daher der falsche Ansatz, die wirklichen Verbreitungswege von Kinderpornographie wirksam zu bekämpfen. Dies aber muss ich als Politiker mindestens wissen, wenn ich von den dafür eigentlich zuständigen Behörden mich nicht nur falsch informiert, sondern als Parlamentarier schlicht getäuscht fühle.

Dies zur Erläuterung, aber nicht zur Rechtfertigung meines Verhaltens.

4.


Parlamentsrechtlich ist eine Klärung der Grenzen der ungehinderten Mandatsausübung in diesem Graubereich zwingend erforderlich. In der Rückschau weiß ich dennoch, dass ich ohne juristische Beratung und eine bessere rechtliche Absicherung meine Recherchen nicht hätte machen sollen.

Ganz im Gegenteil: Ich wollte mein Umfeld damit nicht belasten, zudem hätte eine Adresse wie „Deutscher Bundestag, Berlin“ nicht zum angestrebten Zugang zu den entsprechenden Kreisen geführt.

Mir ist klar, dass mein Vorgehen sowohl strafrechtlich wie auch politisch bewertet werden muss.

Strafrechtlich glaube ich weiterhin, als Abgeordneter zulässig recherchiert zu haben. Sollte dieses am Ende anders gewertet werden, droht mir natürlich Strafe.

Politisch ist mir gleichwohl bewusst, dass ich mit meinem Vorgehen nicht nur mir am Ende mehr geschadet als genutzt habe, sondern auch meinem Anliegen, einer effektiven Bekämpfung der Kinderpornographie.

Ich selbst habe als Konsequenz des laufenden Ermittlungsverfahrens selbstverständlich sofort meine Ämter in Fraktion und Partei zur Verfügung gestellt. Ob ich weiter mein Mandat wahrnehmen und erneut für den Deutschen Bundestag kandidieren kann, hängt in erster Linie davon ab, ob die Öffentlichkeit meine ernsthaften Entschuldigungen und Erklärungen akzeptieren wird. Das hängt in sehr hohem Maße auch von der weiteren Berichterstattung zu diesem Thema ab.

Ich würde mir jedenfalls endlich ein geordnetes, faires und rechtsstaatliches Verfahren wünschen und eine weiterhin so überwiegend differenzierte, mediale Begleitung durch Sie, die bislang ganz überwiegend auf Sensationsmeldungen verzichtet hat.

Ja: Ich habe Mist gebaut. Ich habe mich - eventuell unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften - in einen stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten. Mir ist klar, wenn ich da wieder herauskomme, bleibt an mir mehr als nur Geruch hängen. Ich entschuldige mich ausdrücklich bei meiner Frau dafür, dass sie die Folgen diesen schlimmen Verdachts mit auszuhalten hat. Das gilt ebenso für mein gesamtes privates und politisches Umfeld.


Besonders bedaure ich, dass völlig Unbeteiligte in diesem Verfahren öffentliche Erwähnung finden. Ich versichere, dass insbesondere keiner meiner Mitarbeiter, an diesen Vorgängen beteiligt oder darüber informiert war.

Der Staatsanwaltschaft habe ich von Anfang an meine Zusammenarbeit zur Aufklärung der Sachverhalte angeboten. Ich habe alles Material, das in diesem Fall von Relevanz sein könnte, sofort freiwillig ausgehändigt.

Ich hätte mich daher sehr darüber gefreut, wenn man mir bereits heute die Möglichkeit gegeben hätte, mich schon gegenüber der Staatsanwaltschaft in allen Details zu den Vorwürfen abschließend erklären zu können. Das war leider nicht der Fall.

Stattdessen aber wird die Öffentlichkeit in einer Weise informiert, die nicht nur nach meinem Eindruck als Betroffener einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren widerspricht.

Ich versichere Ihnen, kein „Pädophiler“ zu sein.

Die Würdigung der Tatsache, dass ich statt dessen immer Beiträge zur rechtsstaatlichen Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern geleistet habe, wäre mir daher noch wichtiger als mein Mandat, über das ich heute, nach dem Rückzug von allen meinen Ämtern und zum gegenwärtigen Stand der Angelegenheit, keine Aussage treffen werde. Dieses ist eine Angelegenheit, die ich nicht mit der Presse, sondern vor allem zunächst mit meiner Basis vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises erörtern werde.

Bitte haben Sie auch dafür Verständnis.

Entschuldigen möchte ich mich auch dafür, dass ich mich heute aufgrund meiner begrenzten Kenntnis über die abschließenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu weiteren Details an dieser Stelle nicht weiter äußern darf. Ich werde dieses nach Abschluss der Ermittlungen, die hoffentlich zeitnah erfolgen, jedoch gerne tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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