Rheinische Post: Renommierter Anwalt warnte Telekom 2005 in einem Gutachten ausdrücklich vor Bespitzelung eigener Aufsichtsräte
Düsseldorf (ots). Die Deutsche Telekom war bei der Bespitzelung
ihrer eigenen Aufsichtsräte sowie von Journalisten noch dreister als
bisher bekannt. Laut Informationen der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) ließ sich die
Sicherheitsabteilung der Telekom am 17. August 2005 von dem
renommierten Kölner Anwalt Walther Graf ein Gutachten dazu machen,
mit welchen Maßnahmen sie gegen Indiskretionen im Konzern vorgehen
könne. Graf warnte in dem der Zeitung vorliegenden Gutachten
ausdrücklich davor, das damals schon begonnene illegale Erfassen von
Telefondaten fortzuführen.Davon hatte ihm die Sicherheitsabteilung
der Telekom berichtet. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses
würde mit "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht".
Das zehnseitige Gutachten könnte nun aller Voraussicht nach zu
besonders harten Strafen im bevorstehenden Prozess führen. Es ging
"persönlich, vertraulich" an den damaligen Telekom-Manager Klaus
Trzeschan. Der Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Helmut Frister sagte
der "Rheinischen Post": "Diese Missachtung der expliziten Warnung vor
der Strafbarkeit dürfte bei einer Verurteilung zu Lasten des
Angeklagten bewertet werden."
Es steht nach Informationen der "Rheinischen Post" fest, dass die
Bonner Staatsanwaltschaft spätestens Weihnachten Anklage wegen der
Telekom-Spitzeleien erheben wird.
Zum Artikel bei RP-Online .
Inhaltspezifische Aktionen