Rheinische Post: Renommierter Anwalt warnte Telekom 2005 in einem Gutachten ausdrücklich vor Bespitzelung eigener Aufsichtsräte

Anklage gegen Zumwinkel und Ricke gilt als "fast unvermeidbar".

Düsseldorf (ots). Die Deutsche Telekom war bei der Bespitzelung ihrer eigenen Aufsichtsräte sowie von Journalisten noch dreister als bisher bekannt. Laut Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe)  ließ sich die Sicherheitsabteilung der Telekom am 17. August 2005 von dem renommierten Kölner Anwalt Walther Graf ein Gutachten dazu machen, mit welchen Maßnahmen sie gegen Indiskretionen im Konzern vorgehen könne. Graf warnte in dem der Zeitung vorliegenden  Gutachten ausdrücklich davor,  das damals schon begonnene illegale Erfassen von Telefondaten fortzuführen.Davon hatte ihm die Sicherheitsabteilung der Telekom berichtet. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses würde mit "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht". Das zehnseitige Gutachten  könnte  nun aller Voraussicht nach zu besonders harten Strafen im bevorstehenden Prozess führen. Es ging "persönlich, vertraulich" an den damaligen Telekom-Manager Klaus Trzeschan. Der Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Helmut Frister sagte der "Rheinischen Post": "Diese Missachtung der expliziten Warnung vor der Strafbarkeit dürfte bei einer Verurteilung zu Lasten des Angeklagten bewertet werden." Es steht nach Informationen der "Rheinischen Post" fest, dass die Bonner Staatsanwaltschaft spätestens Weihnachten Anklage wegen der Telekom-Spitzeleien erheben wird. 

Zum Artikel bei RP-Online .


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