Telekom-Spitzelprozess: Zumwinkel will Aussage verweigern
Nach einem Bericht des Handelsblattes will der frühere Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, Klaus Zumwinkel, in dem Prozess die Aussage verweigern, weil er sich selbst belasten könnte. Freilich ist er gar nicht (mehr) angeklagt.
Das Zeugnisverweigerungsrecht, auf das sich Zumwinkel offenbar beruft, ist in § 55 StPO geregelt.
siehe auch:
Auch gegen den amtierenden Telekom-Chef René Obermann, gegen den die Staatsanwaltschaft Bonn wegen des Verdachts der Bestechung ermittelt,
offenbar neue Vorwürfe
in der Presse. Mit der Spitzelaffaire hatte er
nach eigenen Angaben
nie etwas zu tun.
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