Tilp Rechtsanwälte: "Pyrrhus Sieg des Bundes im Telekom-Anlegerprozess"

Am 16.5.2012 hat das Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt im KapMuG Verfahren über den dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG durch Musterentscheid zugunsten der Telekom und des Bundes entschieden (Az. 23 Kap 1/06). Tilp Rechtsanwälte legen dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Tilp verweist insbesondere darauf, dass das Verfahren vom mitbeklagten Bund durch hoheitliches Handeln mehrfach massiv zu seinen eigenen Gunsten beeinflußt wurde, um eine Wahrheitsfindung zu verhindern. So wurde ein Gutachten des Bundesrechnungshofes zur Immobilienbewertung ebenso unterdrückt, wie Akteneinsicht in amerikanische Prozessakten durch Intervention der Bundesregierung in den USA verhindert wurde. Somit dürfte die Argumentation dahin gehen, dass der Bund, also die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium - gleich unter welcher politischen Leitung -  seit Jahren ein faires Verfahren verhindert hat.

Hier die Pressemitteilung von Tilp Rechtsanwälte im Wortlaut:

Telekom-Prozess: Pyrrhus-Etappensieg für Telekom und Bund – Oberlandesgericht Frankfurt ebnet den Weg zum Bundesgerichtshof – TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein


Frankfurt/Kirchentellinsfurt, den 16.05.2012 – Der KapMuG-Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hat heute im Fall DT 3 durch Musterentscheid zugunsten der Telekom und des Bundes entschieden (Az. 23 Kap 1/06). Danach seien der Telekom keine wesentlichen kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen vorzuwerfen. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Noch heute legt eine Gruppe von Telekom-Klägern, welche von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vertreten wird, Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.

"Der heutige Musterentscheid stellt lediglich einen Pyrrhus-Etappensieg für die Telekom und den Bund dar. Das entscheidende und letzte Wort wird der BGH sprechen, den wir nunmehr erstmals nach über elf Jahren Prozessdauer anrufen können", sagt der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei bekanntlich den Musterkläger in diesem Prozess zusammen mit weiteren knapp 300 Telekom-Klägern vertritt.

Die Rechtsbeschwerde der TILP-Kläger wird von dem renommierten BGH-Anwalt Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Karlsruhe, geführt. Prof. Dr. Vorwerk ist ein ausgewiesener Prozessrechtsspezialist und als Herausgeber des Beck`schen KapMuG-Kommentars ein führender Kenner des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).

Der heutige Musterentscheid begünstigt nicht nur die Telekom, sondern auch die weiteren Beklagten, namentlich die Bundesrepublik Deutschland. Der Bund hatte während des Prozesses mehrfach zulasten der Kläger interveniert. So beispielsweise in den USA, indem er sich erfolgreich gegen ein Akteneinsichtsbegehren von TILP in die dortigen Prozessakten US-amerikanischer Kläger gegen die Telekom mit der Behauptung gewehrt hat, die von TILP begehrte Auslieferung der Dokumente aus den USA würden deutsche Hoheitsrechte gefährden. Hierzu Rechtsanwalt Tilp: "Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet ein zentraler Beklagter die Aufdeckung der Wahrheit erfolgreich verhindern konnte. Auch der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Telekom geholfen, indem er sich vor dem OLG erfolgreich geweigert hatte, ein von TILP zur Vorlage beantragtes Gutachten zur Immobilienbewertung herauszugeben. Mit effektivem Anlegerschutz hat dieses skandalöse Verhalten des Bundes sicherlich nichts zu tun."

Mit einer Entscheidung des BGH ist nicht vor Mitte 2013 zu rechnen.

Hintergrund

Die ersten Telekom-Klagen hat TILP im April 2001 beim Landgericht (LG) Frankfurt eingereicht. In den Klagen geht es ganz überwiegend um Aktionärsschädigungen durch den Dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 (DT 3), daneben um solche aus dem Zweiten Börsengang 1999 (DT 2). Vor dem LG Frankfurt klagen insgesamt rund 17.000 Kläger in rund 2.650 Klagen, die Gesamtschadensumme beläuft sich auf rund 100 Mio. EUR. Der durchschnittliche Streitwert pro Kläger beläuft sich damit auf knapp 5.900 EUR. Auf Klägerseite sind ca. 900 Kanzleien (un)tätig. Neben der Musterbeklagten Deutsche Telekom stehen auf der Beklagtenseite u.a. die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Unter den Klägern befindet sich kein einziger institutioneller Investor.

Im Jahr 2003 hat TILP beim BGH ein Urteil erstritten, wonach Rechtsschutzversicherer die Telekom-Klagen ihrer Kunden decken mussten.

Da das deutsche Zivilprozessrecht auf einen derartigen Mammutprozess, in den Medien auch als "juristisches Monster" bezeichnet, nicht ausgerichtet war, hat der Gesetzgeber extra das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffen, welches im November 2005 in Kraft trat. Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform des KapMuG. Am 25. April 2012 erfolgte hierzu eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, an der Rechtsanwalt Tilp als geladener Sachverständiger teilnahm. Die hierzu erbetene schriftliche Stellungnahme unserer Kanzlei findet sich unter http://www.tilp.de/files/TILP_Stellungnahme_25-04-2012.pdf .

Der Hauptvorwurf der Kläger gegen die Telekom lautet auf die Herausgabe eines falschen Börsenprospektes. Hierzu rügen die Kläger eine Vielzahl von Fehlern. Beispielhaft genannt seien lediglich die Komplexe Immobilienfehlbewertung, VoiceStream, Sprint, Globaler Übernahmevertrag sowie das Verschweigen der Risiken aus dem Kapitalanlagebetrug im Jahr 1996 und der Falschbilanzierung der Jahresabschlüsse für 1995 bis 1997.

Eine Sammelklage, welche US-Anleger in New York angestrengt hatten, wurde von der Telekom im Jahr 2005 gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 120 Mio US-Dollar verglichen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Bonn im Rahmen einer Einstellungsverfügung gemäß § 153a StPO zulasten der Telekom jeweils vorsätzliche Falschbilanzierung für die Jahre 1995 bis 1997 sowie Kapitalanlagebetrug beim ersten Börsengang 1996 festgestellt.

Im Juli 2006 hat das OLG Frankfurt den von TILP vertretenen Musterkläger für DT 3 bestimmt.

Die Verhandlungen im Musterverfahren vor dem OLG begannen im April 2008, der siebzehnte und letzte Verhandlungstag fand im Januar 2012 statt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum bisherigen Prozessverlauf, die Verfahrenschronologie und eine Zusammenstellung aller Vorwürfe gegen die Telekom entnehmen Sie bitte unserer Spezialseite unter http://www.tilp.de/cont/fg/deutsche_telekom.cfm


Vergleiche dazu auch die Pressemitteilung des OLG Frankfurt hier . Daraus geht hervor, dass die in diesem Blog angesprochenen Themen einer möglichen Kollusion beim Voicestream-Deal, siehe " Die virtuelle Rede ", gar nicht oder nur am Rande verhandelt wurden, offensichtlich mangels des von der Bundesregierung unterdrückten Aktenmaterials. Da die Schadenersatz-Kläger im deutschen Zivilprozess allein beweispflichtig sind und die Staatsanwaltschaft zu diesen Punkten bisher nicht aktiv wurde, hat dies den Prozess bisher entscheidend zu ihrem Nachteil beeinflußt.
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