Urteilsverkündung zum Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfassungsgericht wird laut eigener Pressemitteilung sein Urteil zum EU Vertrag von Lissabon und der Frage seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz am 30. Juni 2009 verkünden.
Damit wird erst nach der Europawahl am 7. Juni 2009, aber noch im gleichen Monat über das Schicksal des Vertragswerkes entschieden.
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