Verraten und Verkauft?

Den Keim für die Finanzkrise der öffentlich-rechtlichen Banken und der IKB haben deutsche Politiker und das Bundesfinanzministerium - einschließlich Peer Steinbrück, damals als Ministerpräsident - in Brüssel selbst gelegt, als sie am 17.7.2001 der Aufgabe der Gewährträgerhaftung für die deutschen öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen zustimmten. Die Folgelasten bzw. Risiken für die Steuerzahler sind bekanntlich mindestens zweistellige Milliardensummen.

Bezeichnenderweise war dabei ausgerechnet Staatssekretär Caio Koch-Weser der Vertreter des Bundesfinanzministeriums. Der SPIEGEL wunderte sich über seine spätere Karriere als Mitglied des erweiterten Vorstands der Deutschen Bank AG ("Teuerster Frühstücksdirektor") . Auch er saß übrigens im Kuratorium der Bertelsmann-Stiftung . Die Deutsche Bank konnte sich so die lästige Konkurrenz der Landesbanken vom Halse schaffen. Gleichzeitig konnte so die Abhängigkeit des Mittelstandes von internationalen Finanzinvestoren vergrößert werden. Mit dieser Vereinbarung wurde nämlich der entscheidende Schlag gegen das damals existierende, gut funktionierende, den jeweiligen Ländern bzw. Regionen und ihren Menschen verpflichtete öffentlich-rechtliche Bankensystem in Deutschland geführt. Durch den Wegfall der Gewährsträgerhaftung (also der Garantie von Land oder Kommune) verteuerten sich nach dem Ablauf der Übergangsfrist im Jahre 2005 die Refinanzierungskosten der Landesbanken und Sparkassen enorm. Deshalb verfielen vor allem die Landesbanker, aber auch Banken mit staatlicher Beteiligung wie die IKB den u.a. vom Ministerialdirektor im BMF, Jörg Asmussen geblasenen Schalmeienklängen der sogenannten Asset-Backed Securities, jener Wertpapiere, die sich als Wundermittel der Refinanzierung, aber am Ende als illusionäre Geldschöpfung und damit schlussendlich wertlos erwiesen. Auch diese Wertpapiere wurden von der Deutschen Bank verkauft, die an den Aktivitäten der TSI-GmbH beteiligt ist.

Hier die EU- Pressemitteilung vom 17.7.2001 im Wortlaut


Presseerklärung nach dem Treffen von Kommissionsmitglied Monti mit Staatssekretär Koch-Weser am 17.7.2001


Reference:  IP/01/1007    Date:  17/07/2001


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ip/01/1007

Brüssel, 17. Juli 2001

Presseerkl ärung nach dem Treffen von Kommissionsmitglied Monti mit Staatssekret är Koch-Weser am 17.7.2001

Kommissionsmitglied Monti und Staatssekret är Koch-Weser haben heute die von Deutschland zu treffenden Ma ßnahmen zur Beilegung des langj ährigen Streits über das System der staatlichen Garantien f ür öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (Anstaltslast und Gew ährtr ägerhaftung) er örtert. In der von Herrn Koch-Weser angef ührten Delegation waren auch der nordrhein-westf älische Finanzminister Steinbr ück, der bayerische Finanzminister Faltlhauser und der baden-w ürttembergische Finanzminister Stratthaus sowie der Pr äsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands Hoppenstedt vertreten.

Herr Koch-Weser teilte mit, dass die deutschen Behörden die zweckdienlichen Maßnahmen, wie von der Kommission in der Empfehlung vom 8.5.2001 vorgeschlagen, in vollem Umfang akzeptieren.

Herr Monti und die deutsche Delegation verständigten sich auf die Kernpunkte einer Lösung sowie das Verfahren und den Zeitplan, einschließlich der Übergangsregelungen. Diese Kernpunkte sind folgende:

Die Gewährträgerhaftung wird abgeschafft.

Die Anstaltslast wird durch normale Beziehungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Eigentümern und den betreffenden Kreditinstituten abgelöst.

Am 18.7.2001, dem Datum der Annahme der Empfehlung der Kommission vom 8.5.2001 durch die deutschen Behörden bestehende Verbindlichkeiten werden bis zum Fälligkeitstermin durch die Gewährträgerhaftung abgedeckt. Während der bis 18.7.2005 laufenden Übergangsfrist können die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung in ihrer derzeitigen Form beibehalten werden. Jede bei Ablauf der Übergangsfrist bestehende Verbindlichkeit, die nach dem 18.7.2001 entstanden ist, fällt weiterhin unter die Gewährträgerhaftung, sofern der Fälligkeitstermin nicht über den 31.12.2015 hinausgeht. Die Übergangsregelungen werden es den betroffenen Kreditinstituten ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit und Organisation zu restrukturieren, um sich dem veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld anzupassen.

Die deutschen Behörden haben zugesagt, dass alle zur Umsetzung der zweckdienlichen Maßnahmen erforderlichen Bundes- und Ländergesetze noch vor Jahresende den jeweiligen Parlamenten vorgelegt und bis Ende 2002 verabschiedet werden. Herr Monti hat diese Zusage begrüßt, da sie die Entschlossenheit der deutschen Behörden zum Ausdruck bringt, die erforderlichen Maßnahmen wirksam und rechtzeitig durchzuführen.

Herr Monti wird der Kommission über den Inhalt der Verständigung berichten, sobald die förmliche Zustimmung der Bundesregierung vorliegt.

VERFAHREN

Am 8. Mai 2001 hatte die Europäische Kommission einen Beschluss angenommen, in dem der Bundesregierung sogenannte "zweckdienliche Maßnahmen" vorgeschlagen werden, um das Garantiesystem für öffentlich-rechtliche Banken (Anstaltslast und Gewährträgerhaftung) mit den Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bis Ende September dieses Jahres ihre Vorschläge für konkrete Änderungen zu unterbreiten.

Die heutige Verständigung muss nun in solche konkreten und detaillierten Vorschläge umgesetzt werden. Als nächsten Schritt wird die Kommission einen neuen Beschluss fassen, der die zu treffenden Maßnahmen, einschließlich der Übergangsregelungen, im Einzelnen festlegt.



zur EU-Pressemitteilung (Quelle).

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