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"Vorstände sind höchstpersönlich haftbar"

by admin last modified 2009-03-04 15:11

Nach seinem Interview im ZDF legt der 78-jährige Nestor des deutschen Aktienrechts, Prof. Dr. iur. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter von der Universität Bonn, im Manager Magazin noch einmal nach.

Nachdem er im ZDF-Interview eher auf die strafrechtlichen Aspekte eingegangen ist - "IKB: Das ist Untreue" - stehen nun die zivilrechtlichen Haftungsansprüche der Geschädigten gegen die Vorstände  im Mittelpunkt. Marcus Lutter:

"Die Rechtslage ist ... klar. Es handelt sich bei den Banken, von denen wir sprechen, ja um Aktiengesellschaften. Das deutsche Aktiengesetz bestimmt, dass alle Vorstände ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt zu erledigen haben. Wenn sie das nicht tun, und der Gesellschaft daraus ein Schaden erwächst, dann sind sie höchstpersönlich schadensersatzpflichtig."

Das erste Problem dabei allerdings: Der Aufsichtsrat muss die Vorstände verklagen und sitzt womöglich (auch wegen seiner strafrechtlichen Garantenpflichten) im selben Boot. Das zweite Problem: Relativ kurze Verjährungsfristen.

zum Artikel im Manager-Magazin