BGH verhandelt UMTS-Klage von Wolfgang Philipp
Anders als in Wolfgang Philipps
"Telekom-Ballade"
berichtet das Manager-Magazin nur über 8,5 Milliarden Euro. Im Buch ist
allerdings von 15 Milliarden Euro UMTS-Lizenzkosten für die Deutsche
Telekom AG die Rede, wahrscheinlich sind die 8,5 Milliarden die den
Kleinaktionären zustehenden Anteile. Am Ende des Tages könnte es jedoch
womöglich für den Bund um fast die gesamte Auktionssumme von 50
Milliarden Euro gehen, denn ein entsprechender Ausgang des
Rechtsstreits würde auch die anderen Teilnehmer der Auktion auf den
Plan rufen, falls keine Verjährung eingetreten ist. Bei so
schwerwiegenden Handlungen, deren massive Folgen aber bis in die
Gegenwart andauern, erscheint es unwahrscheinlich, dass überhaupt eine
Verjährung eintreten kann.
Hintergrund des Rechtsstreites ist die Tatsache, dass der Bund als
aktienrechtlicher Beherrscher der Deutschen Telekom AG stets mit hohen
Beamten des Finanzministeriums im Aufsichtsrat vertreten war und als
Großaktionär sein Stimmrecht auf Hauptversammlungen mehr als einmal zum
Nachteil der Kleinaktionäre eingesetzt hat. Somit hätte vom Vorstand
ein Abhängigkeitsbericht nach dem Aktiengesetz gefertigt werden, und
den Kleinaktionären die Nachteile aus dessen Aktivitäten als
Großaktionär ausgeglichen werden müssen. Es gab also einen massiven
Interessenkonflikt: Der Bundesfinanzminister hatte ein hohes Interesse
an Milliardeneinnahmen aus der UMTS-Auktion, war aber zugleich
bestimmender Aktionär.
Sollte der Bundesgerichtshof im Sinne der Klage entscheiden, wäre die gesamte finanzielle Transaktion aus der Auktion , die die gesamte Branche um 50 Milliarden Euro "erleichterte" und in der Folge zur weitgehenden Vernichtung der deutschen Entwicklungsarbeitsplätze und darüberhinaus zahlloser weiterer Arbeitsplätze in der Telekommunikationsbranche führte, in Frage gestellt. Auf den Bund kämen u. U. Schadenersatzforderungen in dieser gesamten Höhe zu, die der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel zu verantworten hat. Bekanntlich streitet er sich vor Gericht um die Höhe seiner Pension , die ihm aufgrund seiner außerordentlichen Verdienste um das Land nicht reicht.
zum Artikel des Manager-Magazins.
Inhaltspezifische Aktionen