BGH verhandelt UMTS-Klage von Wolfgang Philipp

Wie das Manager-Magazin berichtet, wird der BGH voraussichtlich am 3. März 2008 darüber verhandeln, ob die Versteigerung der Lizenzen für den Mobilfunkstandard UMTS rechtens war. Mehrfach war in diesem Blog dieses Thema diskutiert worden.

Anders als in Wolfgang Philipps "Telekom-Ballade" berichtet das Manager-Magazin nur über 8,5 Milliarden Euro. Im Buch ist allerdings von 15 Milliarden Euro UMTS-Lizenzkosten für die Deutsche Telekom AG die Rede, wahrscheinlich sind die 8,5 Milliarden die den Kleinaktionären zustehenden Anteile. Am Ende des Tages könnte es jedoch womöglich für den Bund um fast die gesamte Auktionssumme von 50 Milliarden Euro gehen, denn ein entsprechender Ausgang des Rechtsstreits würde auch die anderen Teilnehmer der Auktion auf den Plan rufen, falls keine Verjährung eingetreten ist. Bei so schwerwiegenden Handlungen, deren massive Folgen aber bis in die Gegenwart andauern, erscheint es unwahrscheinlich, dass überhaupt eine Verjährung eintreten kann.

Hintergrund des Rechtsstreites ist die Tatsache, dass der Bund als aktienrechtlicher Beherrscher der Deutschen Telekom AG stets mit hohen Beamten des Finanzministeriums im Aufsichtsrat vertreten war und als Großaktionär sein Stimmrecht auf Hauptversammlungen mehr als einmal zum Nachteil der Kleinaktionäre eingesetzt hat. Somit hätte vom Vorstand ein Abhängigkeitsbericht nach dem Aktiengesetz gefertigt werden, und den Kleinaktionären die Nachteile aus dessen Aktivitäten als Großaktionär ausgeglichen werden müssen. Es gab also einen massiven Interessenkonflikt: Der Bundesfinanzminister hatte ein hohes Interesse an Milliardeneinnahmen aus der UMTS-Auktion, war aber zugleich bestimmender Aktionär.

Sollte der Bundesgerichtshof im Sinne der Klage entscheiden, wäre die gesamte finanzielle Transaktion aus der Auktion , die die gesamte Branche um 50 Milliarden Euro "erleichterte" und in der Folge zur weitgehenden Vernichtung der deutschen Entwicklungsarbeitsplätze und darüberhinaus zahlloser weiterer Arbeitsplätze in der Telekommunikationsbranche führte, in Frage gestellt. Auf den Bund kämen u. U. Schadenersatzforderungen in dieser gesamten Höhe zu, die der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel zu verantworten hat. Bekanntlich streitet er sich vor Gericht um die Höhe seiner Pension , die ihm aufgrund seiner außerordentlichen Verdienste um das Land nicht reicht.


zum Artikel des Manager-Magazins.

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