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Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung

by last modified 2010-03-02

Mehr als ein Pyrrhussieg war es nicht, den die 35.000 Datenschützer heute vor dem Bundesverfassungsgericht erringen konnten. Die Richter kassierten die bestehenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar kurzerhand ein und veranlassten die sofortige Löschung aller bis heute auf Basis dieser nichtigen Gesetze gesammelten Daten. Sie erklärten aber auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell mit der Verfassung zu vereinbaren sei und distanzierten sich damit ausdrücklich von früheren Urteilen, in denen sie anlasslose Datensammlungen per se für verfassungswidrig erklärten. Man darf sich fragen, ob dieses feige Urteil ein Kotau vor der Europäischen Union und dem zu erwartenden Verfassungsstreit mit dem Europäischen Gerichtshofes war, oder ob der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seine Verfassungstreue auf dem Altar des Zeitgeistes opferte.