Privatisierungsgesetzentwurf Deutsche Bahn vorgelegt
Die Bundestagsdrucksache 16/6294 sieht komplizierte Manipulationen am Eisenbahnvermögen vor, die sicherstellen sollen, dass einerseits eine Privatisierung erfolgen können, andererseits der Bund doch irgendwie das Sagen behalten soll. Der Bund heißt in diesem Zusammenhang allerdings vor allem der Bundesfinanzminister, denn im Artikel 1 des komplizierten Artikelgesetzes wird festgelegt, dass das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Umfang und Zeitfolge der Privatisierung bestimmt.
Sollte der Deutsche Bundestag diesen Regelungen zustimmen,
verabschiedet sich jedenfalls das Parlament faktisch aus jeder
Mitsprache über die Bahn und den weiteren Privatisierungsprozeß. Wohin
dies führen kann, hat
die
Telekom-Ballade
hinreichend gezeigt.
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