Deal statt Gerechtigkeit
Er werde nun abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess; die Gerechtigkeit stehe dumm da.
Besonders kritisch ist jedenfalls der neue § 257c, Abs. 4 StPO zu sehen:
Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neue ergeben und das Gericht deswegen zu der Überzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. ...
Der hier fett gedruckte Wortlaut wurde vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in den ursprünglichen Gesetzesentwurf eingefügt. Wenn man weiß, dass seit Jahren kritisiert wird, dass die Gerechtigkeit in Deutschland massiv daran leidet, dass Staatsanwälte unter Überlastung und politischer Kontrolle der jeweiligen (Landes-) Justizminister leiden, muß man befürchten, dass hier gezielt ein Einfallstor zur Beendigung des Rechtsstaates im jeweils gewünschten Einzelfall geschaffen wurde.
Zum Artikel in der Süddeutschen
Zur Bundestagsdrucksache (Ausschussänderungen)
Zur Bundestagsdrucksache (Gesetzentwurf, der den Änderungen zugrundeliegt)
Schon das Gesetzesvorhaben stieß vor allem in der Strafrechtswissenschaft auf scharfe Kritik. In der hier beschlossenen Variante könnte es sogar verfassungswidrig sein.
Einige Anwaltsvertreter begrüßen es - denn mehr Deals sind im Zweifel bessere Verdienstmöglichkeiten für Anwälte.
Der Bundesrat muß dem Gesetz noch zustimmen.
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