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Anhängige Verfahren beim BFH wg. Verfassungswidrigkeit
by
admin
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last modified
2008-04-03 16:21
Potenziell verfassungswidrige Steuergesetze nach dem Stand vom 29.3.2008 anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH).
BFH |
19.3.2008 |
I R 88/07 |
1. Ist der Steuerpflichtige im Rahmen seiner
Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet, Höhe und
Umfang seiner Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ungefragt
offen zu legen und gegebenenfalls auch Veränderungen in den
Beteiligungsquoten nachzuweisen?
2. Verstößt die Wegzugsbesteuerung
(Vermögenszuwachsbesteuerung) in der Fassung des SEStEG gegen die
gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit?
3. Liegt in der Anwendung des § 6 AStG in der
Fassung des SEStEG auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen
Einkommensteuerfestsetzungen eine verfassungswidrige Rückwirkung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AStG § 6; EStG § 17 Abs 1; AStG § 21; AO § 90 Abs 1 S
2; GG Art 20 Abs 3; EG Art 43
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung
vom 14.11.2007 (9 K 1270/04 E)
|
| BFH |
19.3.2008 |
I R 89/07 |
1. Ist der Steuerpflichtige im Rahmen seiner
Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet, Höhe und
Umfang seiner Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ungefragt
offen zu legen und gegebenenfalls auch Veränderungen in den
Beteiligungsquoten nachzuweisen?
2. Verstößt die Wegzugsbesteuerung
(Vermögenszuwachsbesteuerung) in der Fassung des SEStEG gegen die
gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit?
3. Liegt in der Anwendung des § 6 AStG in der
Fassung des SEStEG auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen
Einkommensteuerfestsetzungen eine verfassungswidrige Rückwirkung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AStG § 6; EStG § 17 Abs 1; AStG § 21; AO § 90 Abs 1 S
2; GG Art 20 Abs 3; EG Art 43
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung
vom 14.11.2007 (9 K 1274/04 E)
|
| BFH |
19.3.2008 |
X R 10/08 |
Abzug von Steuerberatungskosten:
Verfassungswidrigkeit der durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Einstieg
in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3682)
ab dem 1.1.2006 erfolgten Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für
private Steuerberatungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum
31.12.2005 geltenden Fassung)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 6; EStG § 12 Nr 1; AO § 80; AO § 89;
GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 17.1.2008 (10 K 103/07)
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| BFH |
20.2.2008 |
X R 45/07 |
Verfassungswidrigkeit des beschränkten Abzugs der
Vorsorgeaufwendungen im Streitjahr 2005 bei
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Führt die Einbeziehung
der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in die
Höchstbetragsberechnung rechtswidrig dazu, dass diese steuerpflichtigem
Arbeitslohn gleichgestellt werden? Hat der Gesetzgeber die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 6.3.2002 2 BvL 17/99) durch das
Alterseinkünftegesetz verfehlt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 2; EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr
62
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg ,
Entscheidung vom 14.11.2007 (1 K 1665/06)
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| BFH |
18.1.2008 |
III R 99/07 |
Ist die Gewinnhinzurechnung von Schuldzinsen wegen
getätigter Überentnahmen gem. § 4 Abs. 4a EStG wegen unzulässiger
Rückwirkung durch § 52 Abs. 11 EStG, Ungleichbehandlung bei den
verschiedenen Gewinnermittlungsarten und wegen Verletzung des
objektiven Nettoprinzips verfassungswidrig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 8.5.2007 (15 K 20353/04)
|
| BFH |
18.1.2008 |
IX R 67/06 |
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus
Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im
Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der
Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Verstößt diese Vorschrift gegen das
Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und
ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt
(Beschluss vom 6. Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1;
GG Art 14; GG Art 20
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz ,
Entscheidung vom 1.6.2006 (3 K 2331/01)
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| BFH |
18.1.2008 |
IX R 71/07 |
1. Spekulationsfrist bei Verschmelzung - 1. Beginnt
bei der Verschmelzung einer aus der Umwandlung einer GmbH
hervorgegangenen AG auf eine andere AG die einjährige Spekulationsfrist
nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG neu zu laufen oder sind dem Zeitraum
ab Verschmelzung bis zur Veräußerung der Aktien die Vorbesitzzeiten an
der GmbH hinzuzurechnen, so dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und
Veräußerung der Aktien mehr als 1 Jahr beträgt und folglich kein
steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt - 2. Anwendung
des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf vor Bekanntmachung des StEntlG
1999/2000/2002 erworbene GmbH-Anteile als Verstoß gegen den
Vertrauensschutz (unzulässige Rückwirkung) - 3. Verfassungswidrigkeit
des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Jahr 2000?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2; UmwStG § 13; GG Art 20; GG
Art 14; AO § 129; AO § 122; AO § 121; FGO § 68
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 7.8.2007 (1 K 4684/05 E,F)
|
| BFH |
18.1.2008 |
IX R 73/07 |
Nutzungswertbesteuerung für denkmalgeschützte
Wohngebäude - Verfassungswidrigkeit und Europarechtswidrigkeit der
Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten - 1. Ist
der Ausschluss der Nutzungswertbesteuerung für selbstgenutzte
denkmalgeschützte Wohngebäude von Nichtlandwirten ab dem Jahr 1999
verfassungswidrig - 2. Ist die in § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG (1999)
vorgesehene Höchstgrenze von 18000 DM wegen eines Verstoßes gegen Art.
1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG unwirksam?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 52 Abs 21; EStG § 21 Abs 2; EStG § 13 Abs 2 Nr
2; EStG § 10 Abs 1 Nr 8; EWGRL 207/76 Art 1 Abs 1; EWGRL 207/76 Art 2
Abs 1; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 24.5.2007 (8 K 1323/02 E)
|
| BFH |
18.1.2008 |
IX R 84/07 |
Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung,
welche mündlich bereits am 5. März 1999 vereinbart, schriftlich jedoch
erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt
wurde?
1. Wurde im Gespräch am 5. März 1999 eine rechtlich
verbindliche Vereinbarung getroffen?
2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz
des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen
Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an?
3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich
verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 34 Abs 1; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs
1; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
19.6.2007 (7 K 2270/06)
|
| BFH |
18.1.2008 |
IX R 86/07 |
Gesonderte Feststellung des verbleibenden
Verlustabzugs auf den 31.12.1998 ohne Durchführung einer
Einkommensteuerveranlagung unter Berücksichtigung des § 181 Abs. 5
AO?
Anwendung des § 10d Abs. 4 Satz 6 i.V.m. § 52 Abs.
25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007?
Verfassungswidrige Rückwirkung? Verletzung des
Vertrauensschutzes?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10d Abs 3; EStG § 10d Abs 4 S 6; EStG § 52 Abs
25 S 5; AO § 181 Abs 5; GG Art 20
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
9.8.2007 (10 K 3347/04)
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| BFH |
18.1.2008 |
VIII R 53/07 |
1. Übt ein Ingenieur i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1
Satz 2 EStG, der sich in einem Teilbereich seines Unternehmens der
leitenden und eigenverantwortlichen Berufstätigkeit eines Mitarbeiters
bedient eine freiberufliche Tätigkeit aus? Ist das FG rechtsfehlerhaft
davon ausgegangen, dass bei einer einheitlichen Betätigung die neuere
BFH-Rechtsprechung zu den gemischten Tätigkeiten nicht anwendbar ist,
also die Tätigkeit nicht in freiberuflich und gewerblich getrennt
werden kann?
2. Ist die Gewerbesteuer verfassungswidrig (vgl.
Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21.4.2004 4 K 317/91, EFG
2004, 1065; Az. des BVerfG 1 BvL 2/04)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15 Abs 2 S 1; EStG § 18 Abs 1
Nr 1 S 3; EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
8.6.2006 (3 K 4699/02)
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| BFH |
18.1.2008 |
VIII R 76/06 |
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und
Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne
Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im
Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der
Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.
Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.2.2006 (1 K 5671/03 E,F)
|
| BFH |
18.1.2008 |
VIII R 77/06 |
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in
Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002
verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten
Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise
berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.
Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.2.2006 (1 K 3953/04 E)
|
| BFH |
18.1.2008 |
X R 45/05 |
Streitig sind:
1. Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von
Vorsorgeaufwendungen; Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips
der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit?
2. Kürzung des Vorwegabzugs? Eigene
Beitragsleistungen?
Der Kl. ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit
Pensionszusage. Dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer wurde die
gleiche Pensionszusage erteilt. (Beteiligungen je 49%, Rest je 1% die
Ehefrauen)
3. Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung
pauschaler Werbungskosten in Höhe der steuerfreien
Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/06 ausgesetzt
(Beschluss vom 6. Februar 2007).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GG Art 3; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10c Abs 3 Nr 2; EStG
§ 9
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 15.9.2003 (11 K 1203/02 E)
|
| BFH |
20.12.2007 |
VI R 42/07 |
Ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5
i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG verfassungswidrig, da die
Entfernungspauschale nicht für Flugreisen gilt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S
3; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung
vom 18.7.2006 (I 51/2005)
|
| BFH |
20.11.2007 |
IX R 70/07 |
Erbbauzinsvorauszahlung - Sind die im September
2004 für ein auf 99 Jahre bestelltes Wohnungserbbaurecht in einem
Einmalbetrag im Voraus gezahlten Erbbauzinsen in Höhe von 36350 EUR im
Streitjahr 2004 sofort in voller Höhe oder gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG
i.d.F. des am 15.12.2004 verkündeten und am 16.12.2004 in Kraft
getretenen Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 9.12.2004 (BGBl I 2004,
3310) auf den Zeitraum von 99 Jahren verteilt nur in Höhe von 368 EUR
als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
abziehbar - Ist die Neuregelung in § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, die gem. §
52 Abs. 30 EStG erstmals für Erbbauzins-Vorauszahlungen anwendbar ist,
die nach dem 31.12.2003 geleistet wurden, verfassungswidrig ("echte"
und damit unzulässige Rückwirkung)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 11 Abs 2; EStG § 52 Abs 30; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung
vom 27.9.2007 (IV 80/2006)
|
| BFH |
20.11.2007 |
X R 34/07 |
Sind die im Jahr 2005 aufgewendeten
Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der
nach dem Alterseinkünftegesetz zu erwartenden Vollversteuerung der
Renteneinnahmen in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder
als Sonderausgaben zu berücksichtigen? Verfassungswidriger Verstoß
gegen das objektive/subjektive Nettoprinzip?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10; EStG § 22 Nr 1; GG Art 3
Abs 1; GG Art 20
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 28.8.2007 (15 K 30254/06)
|
| BFH |
20.11.2007 |
XI R 26/07 |
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: IX R 86/07
Gesonderte Feststellung des verbleibenden
Verlustabzugs auf den 31.12.1998 ohne Durchführung einer
Einkommensteuerveranlagung unter Berücksichtigung des § 181 Abs. 5
AO?
Anwendung des § 10d Abs. 4 Satz 6 i.V.m. § 52 Abs.
25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007?
Verfassungswidrige Rückwirkung? Verletzung des
Vertrauensschutzes?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10d Abs 3; EStG § 10d Abs 4 S 6; EStG § 52 Abs
25 S 5; AO § 181 Abs 5; GG Art 20
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
9.8.2007 (10 K 3347/04)
|
| BFH |
19.10.2007 |
IX R 46/07 |
Erbbauzinsvorauszahlung - Hat das FG die
Verfassungswidrigkeit des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG i.V. mit § 52 Abs. 30
EStG aufgrund Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG
(Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot) unzutreffend verneint, mit der
Folge, dass die Klägerin die von ihr am 28.12.2004 für die
Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts gezahlten Erbbauzinsen in Höhe von
650000 EUR nicht nur entsprechend dem am 23.7.2004 auf 99 Jahre
abgeschlossenen Erbbaurechtsbestellungsvertrag laufzeitanteilig,
sondern in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung des Jahres 2004 abziehen kann (die
Grundstückseigentümerin hatte bereits mit Schreiben vom 11.10.2004 -
und damit vor der am 9.12.2004 im Bundestag beschlossenen und am
16.12.2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten gesetzlichen
Neuregelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG - den Erbbauzins für die
gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von 650000 EUR fällig gestellt)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 11 Abs 2; EStG § 52 Abs 30; GG Art 20 Abs 3;
EStG § 21; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.5.2007 (1 K 4916/05 F)
|
| BFH |
19.10.2007 |
IX R 48/07 |
Ablösezahlung für Erbbauzins - Kann die im
Kalenderjahr 2005 aufgrund eines unwiderruflich bindenden notariellen
Kaufangebots vom 1.12.2004 - und damit vor der am 15.12.2004
verkündeten und am 16.12.2004 in Kraft getretenen Neufassung des § 11
Abs. 2 Satz 3 EStG - geleistete Ablösezahlung für ein
Wohnungserbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren
(Kaufvertragsabschluss am 17.12.2004) sofort in vollem Umfang als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
abgezogen werden oder ist diese gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG auf die
Laufzeit des Erbbaurechts von 99 Jahren zu verteilen und damit nur in
Höhe von 6/12 aus 1/99 (Besitzübergang 1.7.2005) als Werbungskosten
abziehbar - Ist die Neuregelung in § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG sowie die
Anwendungsregelung in § 52 Abs. 30 EStG verfassungswidrig ("echte" und
damit unzulässige Rückwirkung)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 11 Abs 2; EStG § 52 Abs 30; GG Art 20 Abs 3;
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 31.7.2007 (12 K 3363/06)
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| BFH |
19.10.2007 |
X R 28/07 |
Im Streitjahr 2006 geleistete Beiträge eines
nichtselbständig tätigen Steuerberaters an die berufsständische
Versorgungseinrichtung als im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zu
berücksichtigende Aufwendungen (vorab entstandene Werbungskosten bei
den sonstigen Einkünften). Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen
steuerlichen Behandlung der Vorsorgeaufwendungen von
Arbeitnehmern/Rentnern und Beamten/Pensionären und deren Auswirkungen
auf die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen sowie der
Nichtberücksichtigung dieser Beiträge im
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10 Abs 4a;
EStG § 39a Abs 1 Nr 2; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg ,
Entscheidung vom 30.11.2006 (10 K 171/06)
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| BFH |
19.10.2007 |
XI R 19/07 |
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: IX R 84/07
Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung,
welche mündlich bereits am 5. März 1999 vereinbart, schriftlich jedoch
erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt
wurde?
1. Wurde im Gespräch am 5. März 1999 eine rechtlich
verbindliche Vereinbarung getroffen?
2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz
des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen
Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an?
3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich
verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 34 Abs 1; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs
1; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
19.6.2007 (7 K 2270/06)
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| BFH |
20.8.2007 |
III R 42/07 |
Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-
und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf allein auf Antrag des
Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist: Ist § 32 Abs. 6 Satz 6
Halbsatz 2 EStG verfassungswidrig, da er weder auf eine Verletzung der
Unterhaltspflichten noch auf eine Zustimmung des anderen Elternteils
(analog des Kinderfreibetrages) abstellt? Bewegt sich die Anknüpfung an
das Melderegister noch im Rahmen der Typisierungsbefugnis des
Gesetzgebers?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 6 S 6; AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 175
Abs 1 S 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 9.5.2007 (1 K 1324/07)
|
| BFH |
20.7.2007 |
IX R 31/07 |
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Satz 1 Nr. 1
Buchst. b EStG - Ist die Besteuerung eines im Jahr 1996 aus der
Veräußerung privater Wertpapieren erzielten Spekulationsgewinns als
sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 2 i.V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Buchst b EStG wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits
verfassungswidrig - Ist, sofern man von einer Fortgeltung des § 23 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 Buchst b EStG für den Veranlagungszeitraum 1996 ausgeht,
ein Verlustrücktrag eines im Jahr 1997 erzielten Spekulationsverlust
aus der Veräußerung privater Wertpapiere in das Jahr 1996 möglich?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 23 Abs 3; GG Art
3 Abs 1; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 8.5.2007 (15 K 96/07)
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| BFH |
20.7.2007 |
X R 15/07 |
Besteuerung von Altersrenten: Verstößt bei einem
Freiberufler die Besteuerung seiner Altersrenten mit dem Ertragsanteil
bzw. nach dem Alterseinkünftegesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
Verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern, weil die
Beiträge zur Rentenversicherung jedenfalls zu mehr als 50 v.H. aus
versteuertem Einkommen geleistet wurden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
, Entscheidung vom 23.4.2007 (3 K 148/05)
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| BVerfG |
11.7.2007 |
2 BvR 1270/07 |
Erwerbsbedingt entstandene Kinderbetreuungskosten
als Werbungskosten - Keine Verfassungswidrigkeit der Fortgeltung des §
33c EStG für Zeiträume vor 2000.
-- Verfassungsbeschwerde --
MRK Art 6 Abs 1; GG Art 3; GG Art 6 Abs 1; GG Art 6 Abs
2; GG Art 19 Abs 4; EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1; EStG § 33c;
EWGRL 207/76 Art 2; GG Art 1 Abs 1; GG Art 20 Abs 1
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 12.4.2007 (VI R
42/03)
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| BFH |
18.5.2007 |
III R 18/07 |
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter
Veranlagung gem. § 26a Abs. 2 S. 1 EStG: Zusammenrechnung der Einkünfte
der Eheleute oder --wegen der verfassungswidrigen Benachteiligung--
zwangsweise wie bei Einzelveranlagung?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 3 S 1 Nr 1; EStG § 26a Abs 2 S 1; GG Art
6
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 8.11.2006 (9 K 3675/04)
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| BFH |
20.4.2007 |
VI R 78/06 |
Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes im Rahmen des
Progressionsvorbehalts bei Lohnsersatzleistungen (Insolvenzgeld) vor,
wenn im Gegensatz zu pflichtversicherten Arbeitnehmern, bei denen nur
das jeweilige "Nettogehalt" (§ 183 SGB III) bei der
Steuersatzermittlung angesetzt wird, weil die
Sozialversicherungsbeiträge unmittelbar an die jeweiligen Kassen
überwiesen werden, bei einem nicht pflichtversicherten Arbeitnehmer der
ausgezahlte Bruttobetrag (Nettoentgelt zuzüglich Arbeitgeberbeiträge
und Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung
und Pflegeversicherung) aber ungekürzt um die vom Arbeitnehmer an die
jeweiligen Kassen überwiesenen Beiträge der Steuerberechnung zugrunde
gelegt wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32b Abs 1 Nr 1a; SGB 3 § 183; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
9.11.2006 (10 K 1997/02)
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| BFH |
20.3.2007 |
X R 6/07 |
Verfassungswidrigkeit des begrenzten Abzugs von
Vorsorgeaufwendungen bei einem Freiberufler. Berücksichtigung
zusätzlicher Kosten der Mindestdaseinsvorsorge. Gleichheitswidrige
Benachteiligung Selbständiger gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern
und Vergleichsgruppen aus dem öffentlichen Dienst?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr 62; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung
vom 1.2.2007 (VI 263/2004)
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| BVerfG |
7.3.2007 |
2 BvL 1/07 |
Der Senat hält die ab dem 01.01.2007 geltende
Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten
qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holt daher nach Art. 100
Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.
EStG § 9 Abs 2; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; GG Art 3 Abs
1
Vorgehend: FG Hannover, Entscheidung vom
27.2.2007 (8 K 549/06)
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| BFH |
21.2.2007 |
VI R 55/06 |
Ist das Ermessen des FG bei einem Antrag auf
Aussetzung des Verfahrens wegen der verfassungswidrigen Verweigerung
des Abzugs eines steuerfreien Betrags in Höhe der den
Bundestagsabgeordneten gewährten steuerfreien Aufwands-/Kostenpauschale
auf Null reduziert, wenn beim BFH zu dieser Streitfrage ein
Revisionsverfahren (VI R 81/04) als "Musterprozess" anhängig ist, oder
fehlt es daran, weil die Entscheidung des BFH nicht mit Gesetzeskraft
ergeht, für die Fachgerichte nicht bindend und daher in besonderem Maße
für Parallelverfahren vor diesen nicht vorgreiflich ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 74; EStG § 9; EStG § 9a; GG Art 3 Abs 1; AbgG §
11 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
18.4.2005 (14 K 3496/04)
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| BFH |
21.2.2007 |
VI R 56/06 |
Ist das Ermessen des FG bei einem Antrag auf
Aussetzung des Verfahrens wegen der verfassungswidrigen Verweigerung
des Abzugs eines steuerfreien Betrags in Höhe der den
Bundestagsabgeordneten gewährten steuerfreien Aufwands-/Kostenpauschale
auf Null reduziert, wenn beim BFH zu dieser Streitfrage ein
Revisionsverfahren (VI R 81/04) als "Musterprozess" anhängig ist, oder
fehlt es daran, weil die Entscheidung des BFH nicht mit Gesetzeskraft
ergeht, für die Fachgerichte nicht bindend und daher in besonderem Maße
für Parallelverfahren vor diesen nicht vorgreiflich ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 74; EStG § 9; EStG § 9a; GG Art 3 Abs 1; AbgG §
11 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
18.4.2005 (14 K 3492/04)
|
| BFH |
21.2.2007 |
X R 51/06 |
Können die Kläger noch die Verfassungswidrigkeit
des Solidaritätszuschlags (gebotene Aussetzung des Verfahrens bis zur
Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06) und die
Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene
Werbungskosten begehren, wenn hinsichtlich des ursprünglichen
Klagebegehrens Einigung erzielt wurde und das FA einen
Änderungsbescheid erlassen sowie die Hauptsache für erledigt erklärt
hat? Liegt hierin eine zulässige Klageerweiterung und keine
Klageänderung i.S. des § 67 FGO? Rechtsschutzbedürfnis für die
Fortsetzung des Klageverfahrens?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 40 Abs 2; FGO § 44; FGO § 67; AO § 367 Abs 2 S 1;
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 18.11.2005 (11 K 3561/04 E)
|
| BFH |
20.11.2006 |
X R 32/06 |
Anrechnung von Gewerbesteuer - negative
Steuerfestsetzung: Verfassungswidrigkeit des § 35 EStG insoweit, als
sich ein Anrechnungsüberhang im Falle einer Null-Festsetzung bei der
Einkommensteuer nicht auswirkt und aufgrund fehlender Vortrags-,
Rücktrags- bzw. Erstattungsmöglichkeit endgültig verloren geht?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 35 Abs 1 Nr 2; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 22.11.2005 (12 K 2318/04)
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| BVerfG |
31.10.2006 |
2 BvL 59/06 |
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber
eingeholt, ob § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8, § 10d Abs. 1 Sätze 2 bis 4,
Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Satz 5 Halbsatz 2 soweit auf Sätze 2 bis 4
verweisend, und Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen
Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19
Abs. 4 GG) verfassungswidrig sind.
EStG § 2 Abs 3; EStG § 10d Abs 1; EStG § 10d Abs 2;
EStG § 10d Abs 3; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 6.9.2006 (XI R
26/04)
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| BFH |
20.9.2006 |
X R 30/06 |
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach
§ 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum 2001 wegen getätigter
Überentnahmen. Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 11 EStG i.d.F. des
StÄndG 2001 hinsichtlich zu berücksichtigender Unter- und Überentnahmen
der Vorjahre; verfassungswidrige Rückwirkung und Verstoß gegen Art. 3
Abs. 1 GG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg ,
Entscheidung vom 26.1.2006 (10 K 99/03)
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| BFH |
21.8.2006 |
XI R 35/06 |
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: IX R 67/06
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus
Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im
Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der
Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Verstößt diese Vorschrift gegen das
Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und
ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt
(Beschluss vom 6. Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1;
GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz ,
Entscheidung vom 1.6.2006 (3 K 2331/01)
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| BFH |
19.5.2006 |
XI R 16/06 |
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: VIII R 76/06
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und
Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne
Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im
Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der
Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.
Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.2.2006 (1 K 5671/03 E,F)
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| BFH |
19.5.2006 |
XI R 17/06 |
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: VIII R 77/06
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in
Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002
verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten
Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise
berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.
Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.2.2006 (1 K 3953/04 E)
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| BFH |
20.4.2006 |
VI R 29/05 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
15.03.2007, durcherkannt.
Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von
1,2 v.H. (0,4 v.H. je Verspätungsmonat) der festgesetzten Steuer wegen
verspäteter Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters mit
überwiegend Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Grunde und der
Höhe nach ermessensgerecht, wenn die Summe der übrigen Einkünfte zwar
weniger als 800 DM beträgt, gleichwohl aber wegen Eintragung eines
Freibetrags eine Pflichtveranlagung durchzuführen ist und als
Bemessungsgrundlage nicht die nach Anrechnung der einbehaltenen
Lohnsteuer errechnete Einkommensteuer-Abschlusszahlung zugrunde gelegt
wird? Liegt insoweit eine verfassungswidrige Benachteiligung von
Beziehern nichtselbständiger Einkünfte vor?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 152; AO § 5
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 7.11.2002 (7 K 1596/02)
siehe:
Urteil des 6. Senats vom 15.3.2007 - VI R 29/05 - |
| BFH |
20.2.2006 |
X R 43/05 |
1. Verfassungswidrige Beschränkung des
Sonderausgabenabzugs von Krankenkassenbeiträgen und Beiträgen zur
Altersversorgung? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als im
Hinblick auf das Alterseinkünftegesetz in voller Höhe abziehbare
Werbungskosten?
2. Sind pauschal 40 v.H. der Einnahmen nach § 1
Abs. 2 des Strafbefreiungserklärungsgesetzes oder alternativ ein
Drittel der Einkünfte des Klägers nach § 3 Nr. 12 EStG (Kostenpauschale
für Bundestagsabgeordnete) steuerfrei zu belassen. Besteht ein aus Art.
3 Abs. 1 GG abgeleiteter Anspruch auf diese Begünstigung?
Das Verfahren ruht bis zum Abschluss der beim BFH
anhängigen Verfahren VI R 63/04 und X R 20/04 und der beim BVerfG
anhängigen Verfahren 2 BvR 2299/04 und 2 BvL 14/05.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr 12;
StraBEG § 1 Abs 2; GG Art 3 Abs 1; AltEinkG
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 26.8.2005 (16 K 465/02)
|
| BFH |
20.2.2006 |
XI R 1/06 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
14.03.2007, unbegründet.
Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
darin, dass der Vorteil, welcher Arbeitnehmern durch die unentgeltliche
private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres
Arbeitgebers zufließt, einkommensteuerfrei bleibt, jedoch bei
Selbständigen die private Telefonnutzung als Privatentnahme besteuert
wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 45; GG Art 3; EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 6
Abs 1 Nr 4 S 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 21.11.2005 (6 K 1059/03)
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| BFH |
19.1.2006 |
XI R 60/05 |
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
24.05.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Bestehen ernstliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des StEntlG
1999/2000/2002 darin, dass eine Einkommensteuer selbst dann
festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die übrigen positiven
Einkünfte erheblich übersteigen? Ist diese Vorschrift
verfassungswidrig, weil sie unverständlich, unklar und damit nicht
hinreichend bestimmt ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 26.10.2005 (9 K 4175/02)
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| BFH |
20.12.2005 |
X R 33/05 |
Rechtmäßigkeit der Gewinnhinzurechnung von
Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG wegen getätigter Überentnahmen.
Verfassungswidriger Ausschluss betrieblich veranlasster
Finanzierungskosten vom Betriebsausgabenabzug; unzulässige
Rückwirkung?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 27.4.2005 (16 K 575/02)
|
| BFH |
18.11.2005 |
XI R 16/05 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
14.02.2007, unbegründet.
1. Ist § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Weise
auszulegen, dass bei einem Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG
wahlweise nur für einen bestimmten Teilbetrag des Veräußerungsgewinns §
6b EStG ganz oder teilweise angewendet werden kann, so dass der
Restbetrag des Veräußerungsgewinns tarifbegünstigt bleibt? Oder muss
bei dieser Fallgestaltung der gesamte Veräußerungsgewinn dem
allgemeinen Steuersatz unterworfen werden?
2. Verfassungswidrige Rückwirkung durch die
Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 9 EStG i.d.F. des StEntlG
1999/2000/2002?
3. Entfaltet bei einer Steuerfestsetzung unter dem
Vorbehalt der Nachprüfung die Bilanzänderungsvorschrift in § 4 Abs. 2
EStG keine Wirkung, so dass Ansatz- und Bewertungswahlrechte wie in §
6b EStG jederzeit uneingeschränkt ausgeübt werden können?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 2 S 2; EStG § 6b; EStG § 34 Abs 1 S 4;
EStG § 52 Abs 9; GG Art 20 Abs 3; AO § 164; EStG § 16
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
, Entscheidung vom 9.3.2005 (1 K 198/01)
|
| BFH |
18.11.2005 |
XI R 35/05 |
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: X R 45/05
Streitig sind:
1. Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von
Vorsorgeaufwendungen; Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips
der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit?
2. Kürzung des Vorwegabzugs? Eigene
Beitragsleistungen?
Der Kl. ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit
Pensionszusage. Dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer wurde die
gleiche Pensionszusage erteilt. (Beteiligungen je 49%, Rest je 1% die
Ehefrauen)
3. Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung
pauschaler Werbungskosten in Höhe der steuerfreien
Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/06 ausgesetzt
(Beschluss vom 6. Februar 2007).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GG Art 3; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10c Abs 3 Nr 2; EStG
§ 9
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 15.9.2003 (11 K 1203/02 E)
|
| BVerfG |
2.11.2005 |
2 BvL 13/05 |
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage
vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39
Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
vom 24.3.1999 (BGBl I, 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach
private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998
erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende
Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne
Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden.
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
24.8.2005 (14 K 6187/04)
|
| BFH |
20.10.2005 |
III R 54/05 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
15.03.2007, unbegründet.
Ausländer ohne qualifizierten Aufenthaltstitel:
Erlöschen des Kindergeldanspruchs der nur geduldeten Jugoslawin mit
Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verfassungswidrig?
Übertragung der Grundsätze der zu § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG ergangenen
Entscheidung des BVerfG 1 BvL 4/97 u.a. (BVerfGE 111, 160) ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; EStG § 70 Abs 2; GG Art 3; BKGG §
1 Abs 3 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.3.2005 (6 K 1847/04 Kg)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 15.3.2007 - III R 54/05 - |
| BFH |
20.7.2005 |
III R 31/05 |
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
19.07.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Kindergeldanspruch für Ausländer, die in
Deutschland nur geduldet, nicht aber im Besitz einer
Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des
BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97) und Verstoß gegen Art. 39 des
Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Algerien vom 27.9.1978?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 56
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung
vom 2.2.2005 (V 243/2000)
|
| BFH |
20.4.2005 |
III R 16/05 |
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz
einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber
einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des
BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG §
35
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 16.11.2004 (14 K 1288/01 Kg)
|
| BVerfG |
23.3.2005 |
1 BvR 2357/04 |
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
13.6.2007.
Ist die im Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit getroffene Regelung über den durch Finanzbehörden im
automatisierten Verfahren möglichen Abruf von Steuerdaten bei
Kreditinstituten verfassungswidrig?
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
wurde abgelehnt (BVerfG-Beschluss vom 22.03.2005 Az. 1 BvR 2357/04, 1
BvQ 2/05).
Verfassungsbeschwerde
GG Art 2 Abs 1; GG Art 1; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20
Abs 3; AO § 93 Abs 7; AO § 93 Abs 8; AO § 93b; StEhrlFöG
|
| BVerfG |
17.3.2005 |
2 BvL 4/05 |
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber
eingeholt, ob § 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz (ErbStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1
Nr. 1 ErbStG in der für 1993 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung
vom 19. Februar 1991 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I S. 468), geändert
durch Gesetze vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297), vom 9. November
1992 (BGBl I S. 1853), vom 13. September 1993 (BGBl I S. 1569) und vom
21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2310) insoweit verfassungswidrig ist, als
Zuwendungen an politische Parteien i.S. des § 2 Parteiengesetz (PartG)
steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
dagegen nicht.
Normenkontrollverfahren
GG Art 100 Abs 1 S 1; BVerfGG § 80; ErbStG § 13 Abs 1
Nr 18; ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; PartG § 2; GG Art
3 Abs 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 6.12.2004 (1 K 140/02)
|
| BFH |
18.2.2005 |
III R 48/04 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
21.06.2007, unbegründet.
Diätmehraufwendungen der an Zöliakie erkrankten
Klägerin als außergewöhnliche Belastung? Notwendige Vorlage an das
BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 2 S 3; GG Art 3 Abs 1; GG Art 2 Abs 2 S
1; GG Art 100 Abs 1 S 1
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 27.11.2003 (2 K 462/00)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 21.6.2007 - III R 48/04 - |
| BFH |
18.2.2005 |
III R 52/02 |
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
13.02.2008 (Erledigung der Hauptsache).
Besteht für Ausländer, die nur im Besitz einer
Aufenthaltsbefugnis sind, ein Anspruch auf Kindergeld? Verletzung des
Gleichheitssatzes, wenn Ausländer, die sich mit ihren Kindern
-ungeachtet des Aufenthaltstitels- im Bundesgebiet aufhalten und hier
erlaubt erwerbstätig sind, vom Bezug des Kindergeldes ausgeschlossen
sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (siehe beim
BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 4/97, 5/97, 6/97, 9/97, 10/97)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 5; AuslG §
30
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 5.5.2000 (11 K 7518/99 Kg)
|
| BFH |
18.2.2005 |
III R 54/02 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
22.11.2007, unbegründet.
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz
einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber
einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG §
35
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 22.8.2002 (3 K 2028/01)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 22.11.2007 - III R 54/02 - |
| BFH |
18.2.2005 |
III R 61/04 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
22.11.2007, unbegründet.
Kindergeldanspruch eines seit Jahren in der
Bundesrepublik lebenden Vaters mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit
(ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis), der bis zu einem Unfall
als (versicherungspflichtiger) Arbeitnehmer nach Art. 28 des
deutsch-jugoslawischen Abkommens über die soziale Sicherheit
kindergeldberechtigt war, nunmehr aber eine Dauerrente von der
Bau-Berufsgenossenschaft sowie vom Sozialamt eine laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt bezieht? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs 2 Satz 1
EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 28.4.2003 (3 K 3546/01)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 22.11.2007 - III R 61/04 - |
| BFH |
18.2.2005 |
III R 88/03 |
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
24.10.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Kindergeldanspruch der mit Übernahmegenehmigung des
Bundesverwaltungsamts, unter Erteilung eines Registrierscheins aus
Polen eingereisten Klägerin, wenn diese später nicht als Spätaussiedler
anerkannt worden ist, in den Streitjahren nicht über eine
Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis i.S. von § 62 Abs. 2 Satz 1
EStG verfügt hat, ihr erst nach den Streitjahren eine
Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist und sie nunmehr eingebürgert
worden ist? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 116 Abs 1; GG Art 3 Abs 1;
GG Art 6 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg ,
Entscheidung vom 18.9.2003 (14 K 142/02)
|
| BFH |
18.2.2005 |
III R 93/03 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
15.03.2007, unbegründet.
Kindergeldanspruch eines ausländerrechtlich nur
geduldeten Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien/Herzegowina nach Art. 28
des deutsch-jugoslawischen Abkommens, obwohl der Kläger im Inland nicht
als Arbeitnehmer, sondern selbständig tätig war?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1
EStG?
Anspruch aufgrund des EuGH-Urteils vom 4.5.1999
C-262/96, EuGHE I 1999, 2685?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3 Abs 1; SozSichAbk YUG Art
28
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 17.11.2003 (4 K 4828/02 Kg)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 15.3.2007 - III R 93/03 - |
| BVerfG |
3.1.2005 |
2 BvR 2240/04 |
Verfassungswidrigkeit des Haushaltsfreibetrags
gemäß § 32 Abs. 7 EStG für 2003
-- Verfassungsbeschwerde --
EStG § 32 Abs 7; GG Art 6
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 5.10.2004 (VIII
R 38/03)
|
| BFH |
20.12.2004 |
I R 95/04 |
Mantelkauf: Ist die Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG
in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der
Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 in verfassungswidriger Weise
zustande gekommen, da der Parlamentsvorbehalt verletzt wurde? Ist § 8
Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Finanzierung der
Rentenversicherung vom 19.12.1997 auch auf Fälle anzuwenden, in denen
der Verlust der wirtschaftlichen Identität schon vor 1997 liegt?
Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des I. Senats in
dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 19. Juli 2006).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 4; GG Art 20 Abs 3; GG Art 76 Abs 1; GG
Art 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
20.1.2004 (13 K 5241/02)
siehe:
Beschluss des 1. Senats vom 6.4.2005 - I R 95/04 - |
|
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| BFH |
19.11.2004 |
IV R 52/04 |
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
11.10.2007, Zurückverweisung.
Stellen Rückstellungen eines Kraftfahrzeughändlers
für Rückkaufverpflichtungen, die im Rahmen des Neuwagenverkaufs an
Leasingunternehmen und Autovermietungsunternehmen vereinbart worden
sind (sog. Buy-Back-Verträge), Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften oder Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten dar? Ist das in § 5 Abs. 4a EStG normierte Verbot der
Passivierung drohender Verluste und die daraus resultierende
unterschiedliche Behandlung von Drohverlustrückstellungen einerseits
und Verbindlichkeitsrückstellungen andererseits --für die das
Passivierungsverbot nicht gilt-- verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 5 Abs 4a; EStG § 5 Abs 1; HGB § 249 Abs 1 S 1;
GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom
26.8.2004 (1 K 99/04 (1))
siehe:
Urteil des 4. Senats vom 11.10.2007 - IV R 52/04 -,
Beschluss des 4. Senats vom 15.3.2007 - IV R 52/04 - |
| BFH |
19.11.2004 |
X R 20/04 |
1. Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG. Ist
das alleinige Abstellen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte ohne
Berücksichtigung der Zahl der (im Streitfall sechs)
unterhaltspflichtigen Kinder und die starre Festlegung einer Obergrenze
verfassungswidrig?
2. Verfassungswidrigkeit des
Sonderausgaben-Höchstbetrags. Unangemessene Benachteiligung von
Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie
Familien mit mehreren Kindern?
Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 1/06 ausgesetzt (Vorlagebeschluss vom
14. Dezember 2005).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10e Abs 5a; EStG § 10 Abs 3; GG Art 6 Abs 1; GG
Art 20 Abs 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 6.3.2003 (9 K 2173/00)
|
| BVerfG |
14.5.2004 |
1 BvL 2/04 |
Sind die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes
(GewStG) über die Gewerbeertragsteuer (§§ 1, 2, 5 bis 8, 10, 11, 14, 16
und 18 GewStG) und § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in
der jeweils für den Veranlagungszeitraum 1988 geltenden Fassung (GewStG
1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.5.1984, BGBl I 1984, 657,
geändert durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BGBl I
1984, 1493, das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BGBl I
1985, 2436, das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Lastenausgleichsbank vom 20.2.1986, BGBl I 1986, 297, das Gesetz über
das Baugesetzbuch vom 8.12.1986, BGBl I 1986, 2191 und das Gesetz über
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften vom 17.12.1986, BGBl I 1986,
2488 und EStG 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1987,
BGBl I 1987, 657, geändert durch das Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz
1988 vom 14.7.1987, BGBl I 1987, 1629 und das Achte Gesetz zur Änderung
des Arbeitsförderungsgesetzes vom 14.12.1987, BGBl I 1987, 2602)
verfassungswidrig?
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 15 Abs 3 Nr 1; GG Art 3 Abs 1; GewStG § 1;
GewStG § 2; GewStG § 5; GewStG § 6; GewStG § 7; GewStG § 8; GewStG §
10; GewStG § 11; GewStG § 14; GewStG § 16; GewStG § 18
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 21.4.2004 (4 K 317/91)
|
| BVerfG |
29.1.2004 |
2 BvL 6/03 |
Es wird die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts eingeholt zu den Fragen:
- Verstößt § 3 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 5 des
Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgabenrechtlicher
Vorschriften für öffentliche Spielbanken vom 14. Juni 2002 -
Ergänzungsgesetz - (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.
16/2002, S. 174) im Hinblick auf das rückwirkende Inkrafttreten zum
01.09.1973 gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG),
insbesondere gegen den Grundsatz des Verbotes der Rückwirkung von
Gesetzen. Sofern das Ergänzungsgesetz wegen Verstoßes gegen das
Rückwirkungsverbot verfassungswidrig sein sollte, wäre über die
Vorlagefrage zu 2) zu entscheiden.
- Verstößt § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des
Niedersächsischen Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken
vom 25. Juli 1973 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973,
S. 253) im Hinblick auf die dem Niedersächsischen Minister des Innern
erteilte Ermächtigung, die Höhe der Abgabe des Spielbankunternehmens
aus dem Tronc zu bestimmen, gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs.
3 GG), insbesondere gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der
Besteuerung und ist demgemäss die auf dieser gesetzlichen Ermächtigung
beruhende Verordnung des Niedersächsischen Ministers des Innern über
die Höhe der Abgabe des Spielbankunternehmers aus dem Tronc vom
26.04.1977 (Nieders. GVBl. S. 109) - TroncVO - der rechtlichen
Beurteilung zugrunde zu legen.
-- Normenkontrollverfahren --
GG Art 100 Abs 1; GG Art 20 Abs 3; SpielbkG ND § 7 S 1
Nr 2; SpielbkG ND § 7 S 2; SpielbkGErgG ND § 3 Abs 1; SpielbkGErgG ND §
3 Abs 2; SpielbkGErgG ND § 5
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 15.5.2003 (3 K 289/95)
|
| BFH |
20.11.2003 |
IX R 57/03 |
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der
Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen - Ist die Vorschrift des
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG wegen Verfassungswidrigkeit nicht
anzuwenden, wenn die Grundstücksveräußerung zwischen der
Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über das StEntlG
1999/2000/2002 am 4. 3. 1999 und der Zustimmung des Bundesrats zum
StEntlG 1999/2000/2002 am 19. 3. 1999 bzw. der Verkündung des StEntlG
1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 erfolgt ist (hier: Besteuerung des auf
das Arbeitszimmer einer eigengenutzten Eigentumswohnung entfallenden
Veräußerungsgewinns, welche am 28. 2. 1992 erworben und am 10. 3. 1999
veräußert wurde)? - Das Verfahren wurde mit BFH-Beschluss vom 18.5.2004
bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/04 ausgesetzt.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39 S 1; GG Art 20
Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 28.8.2003 (11 K 6243/01 E)
|
| BFH |
20.3.2003 |
IX R 19/03 |
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der
Spekulationsfrist bei Grundstücken - Ist der vom Kläger im Kj. 1999
nach Teilung eines 1993 erworbenen Grundstücks durch Veräußerung von
drei Parzellen erzielte Gewinn steuerfrei, weil die Verlängerung der
Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahren und deren Anwendung ab dem
1. 1. 1999 durch das StEntlG 1999/20000/2002 verfassungswidrig und
damit eine Besteuerung des Gewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.
mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
rechtswidrig ist (hier: Veräußerung a) einer Parzelle am 23. 3. 1999
und damit zwischen der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags am 4.
3. 1999 und der Bekanntmachung des StEntlG 1999/2000/2002 im BGBl vom
31. 3. 1999 und b) zweier Parzellen am 15. 4. und 20. 5. 1999 und damit
nach der Bekanntmachung der gesetzlichen Neuregelung)? - Das Verfahren
wurde mit BFH-Beschluss vom 19. 2. 2004 bis zur Entscheidung des BVerfG
in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04 ausgesetzt.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39; GG Art 20 Abs
3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 24.1.2003 (11 K 6863/01 E)
|
| BFH |
17.10.2002 |
IX R 46/02 |
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der
Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen - Ist die rückwirkende
Verlängerung der Veräußerungsfrist für private Grundstücke von zwei auf
zehn Jahre durch das StEntlG 1999/2000/2002 verfassungswidrig (s.
hierzu BFH-Beschluss vom 5. 3 .2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II
2001, 405 und BVerfG-Vorlage des FG Köln vom 25. 7. 2002 - 13 K 460/01,
StEd 2002, 517)? - Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG
über den Vorlagebeschluss des BFH in dieser Sache vom 16. 12. 2003 IX R
46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 - Az. des BVerfG: 2 BvL 2/04)
ausgesetzt.
-- Zulassung durch FG --
EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39;
GG Art 3; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg ,
Entscheidung vom 27.8.2002 (2 K 244/01)
|
| BFH |
20.12.2001 |
I R 116/00 |
Ist die rückwirkende Anwendung von § 4 Abs.5 und
Abs.6 Satz 2 UmwStG gemäß § 27 Abs. 3 UmwStG auf den 5.8. 1997
verfassungswidrig?
Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des
BVerfG über den Vorlagebeschluss des I. Senats in dem Verfahren I R
38/99 (Beschluss vom 3.5.2002).
-- Zulassung durch FG --
UmwStG § 4 Abs 5; UmwStG § 4 Abs 6; UmwStG § 27 Abs 3;
GG Art 20
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung
vom 15.6.2000 (2 K 4318/98 F)
|
| BFH |
22.1.1996 |
X R 60/95 |
1. Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelung des
§ 52 Abs.6 EStG für die Bildung und Auflösung von Rückstellungen für
Jubiläumszuwendungen
-- Zulassung durch FG --
EStG § 5 Abs 4; EStG § 52 Abs 6; GG Art 3 Abs 1; GG Art
14
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung
vom 3.2.1995 (3 K 304/89 E)
|
Quelle: Webseitensuche des Bundesfinanzhofs (BFH)
siehe auch im Blog: Abge- und
verzockt
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