Plusminus: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Mit der Einrichtung des "Bankenrettungsfonds" SOFFIN hat der Deutsche Bundestag einen Schattenhaushalt in doppelter Höhe des Bundeshaushalts geschaffen, der in verfassungswidriger Weise der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle entzogen ist.

Beihilfe zum Verfassungsbruch mit der Formulierung der einschlägigen Gesetze, dem sogenannten Finanzmarktstabilisierungsgesetz und dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz leisteten die Rechtsanwaltskanzleien, die auch die zu stützenden Banken regelmäßig beraten haben, insbesondere die internationale Großkanzlei Freshfields. Denn diese wurde von der Bundesregierung offenbar genau dafür beauftragt, trotz massiver zu befürchtender Interessenkonflikte.

So das Fazit des Beitrags von ARD - Plusminus am Abend des 19. Mai um 21:50.

Es wundert schon, dass der Deutsche Bundestag sich dieses gefallen läßt, und nicht wenigstens die Opposition dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Denn nach der im Beitrag gesendeten juristischen Expertise des Professors für Öffentliches Recht und Haushaltsrecht an der Verwaltungshochschule in Speyer, Prof. Joachim Wieland, der deutschen Kaderschmiede des öffentlichen Verwaltungsrechts, liegt ein klarer Verfassungsbruch vor.

Für den einzelnen Bürger ist eine Klage ungleich schwerer, denn er muss in der Regel in seinen Grundrechten beschwert sein, um selbst klagen zu können. Fraglich ist allerdings, ob die Erhebung von Steuern ohne parlamentarische Kontrolle des überwiegenden Teils der Ausgaben nicht auch dem einzelnen Bürger ein Klagerecht bescheren könnte - etwa wegen Beseitigung der parlamentarischen Ordnung nach dem Grundgesetz im sechzigsten Jahr seines Bestehens.

Trotzdem - warum lassen sich die Abgeordneten das gefallen? Sicher, man hat sie überfahren. Aber spätestens jetzt müßten sie merken, was läuft. Es liegt in ihrem Ermessen, nicht nur die Verfassungswidrigkeit des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes feststellen zu lassen, sondern auch jederzeit das Gesetz rückwirkend einfach so zu ändern, dass die öffentliche parlamentarische Haushaltskontrolle ausgeübt wird.

Zu Plusminus.

Weitere Links dazu:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Frank Schäffler und Koll. im Dt. Bundestag

nachdenkseiten.de dazu


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