BVerfG: Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege dereinstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über dieVerfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg.

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