Verdi empört über Vivento-Mitarbeiterverkauf

2000 Mitarbeiter von Vivento Technical Services (VTS) sollen ab 1.1.2008 für das Joint Venture Nokia-Siemens Networks arbeiten - die Gewerkschaft Ver.di ist empört. Lt. einem Siemens Sprecher haben sie dabei einen Kündigungsschutz von einem Jahr durch die gesetzlichen Regelungen des Betriebsübergangs. Da Beamte aber gar nicht an dritte Private "verkauft" werden oder übergehen können, dürfte sich der Deal womöglich noch als Riesenflop herausstellen.

Auch die Jahresfrist für den normalen Betriebsübergang trifft noch nicht einmal zwingend zu. Denn zum einen herrscht beim Joint Venture Nokia-Siemens schon jetzt Hauen und Stechen, weil die Zusammenlegung der Siemens Netzwerksparte mit Nokia ja gerade die vielbeschworenen Synergieeffekte bringen sollte - natürlich durch massiven Personalabbau.

Zum anderen geben die gesetzlichen Regelungen nur her, dass aus Anlaß des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) innerhalb eines Jahres ein Kündigungsschutz besteht. Gehen die Geschäfte bei Nokia Siemens aber noch schlechter als erwartet und ergibt sich - quasi überraschend - daraus die Möglichkeit zu betriebsbedingten Beendigungskündigungen, dann gibt es keinen Kündigungsschutz aus dem Betriebsübergang. Allerdings bedarf das bürokratische Prozedere zur Vorbereitung von Massenentlassungen in einer Organisation mit drei verschiedenen Ursprungsfirmen wahrscheinlich ohnehin ein Jahr, um diese gerichtsfest vorzubereiten.

Für die normal angestellten Mitarbeiter bedeutet der Betriebsübergang in eine Organisation mit laufendem Personalabbau jedenfalls eine Katastrophe. Fraglich ist aber indess auch, ob der Deal angesichts hoher Beamtenzahlen in Vivento Technical Services nicht in der Praxis daran scheitert, dass diese auf amtsangemessener Beschäftigung in der Deutschen Telekom AG bestehen. Denn zu fremden privaten Arbeitgebern braucht kein Beamter zu gehen. Womöglich muss Personalvorstand Sattelberger das erst noch lernen - "Learning by doing - while getting pretty well paid", sagt ein mit der Situation vertrauter.

zum Spiegel-Artikel.

einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Telekom-Beamten - "amtsangemessene Beschäftigung"

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