Verdi empört über Vivento-Mitarbeiterverkauf
Auch die Jahresfrist für den normalen Betriebsübergang trifft noch
nicht einmal zwingend zu. Denn zum einen herrscht beim Joint Venture
Nokia-Siemens schon jetzt Hauen und Stechen, weil die Zusammenlegung
der Siemens Netzwerksparte mit Nokia ja gerade die vielbeschworenen
Synergieeffekte bringen sollte - natürlich durch massiven
Personalabbau.
Zum anderen geben die gesetzlichen Regelungen nur her, dass aus Anlaß des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) innerhalb eines Jahres ein Kündigungsschutz besteht. Gehen die Geschäfte bei Nokia Siemens aber noch schlechter als erwartet und ergibt sich - quasi überraschend - daraus die Möglichkeit zu betriebsbedingten Beendigungskündigungen, dann gibt es keinen Kündigungsschutz aus dem Betriebsübergang. Allerdings bedarf das bürokratische Prozedere zur Vorbereitung von Massenentlassungen in einer Organisation mit drei verschiedenen Ursprungsfirmen wahrscheinlich ohnehin ein Jahr, um diese gerichtsfest vorzubereiten.
Für die normal angestellten Mitarbeiter bedeutet der
Betriebsübergang in eine Organisation mit laufendem Personalabbau
jedenfalls eine Katastrophe. Fraglich ist aber indess auch, ob der Deal
angesichts hoher Beamtenzahlen in Vivento Technical Services nicht in
der Praxis daran scheitert, dass diese auf amtsangemessener
Beschäftigung in der Deutschen Telekom AG bestehen. Denn zu fremden
privaten Arbeitgebern braucht kein Beamter zu gehen. Womöglich muss
Personalvorstand Sattelberger das erst noch lernen - "Learning by doing
- while getting pretty well paid", sagt ein mit der Situation
vertrauter.
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