Angeblich kein systematisches Versäumnis bei Renten-Nachversicherung durch Telekom
Berlin : (hib/COL) Die Deutsche Telekom AG habe nicht systematisch versäumt, im Rahmen der Privatisierung von 1994 ausgeschiedene Beamte bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuversichern, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8278 ) auf eine Kleine Anfrage ( 16/7899 ) der FDP-Fraktion. Es handle sich höchstens um Einzelfälle, wobei sich die Deutsche Telekom AG bei Vorliegen der Voraussetzungen auf eine Verjährungspflicht beziehe. Dies habe sie, so heißt es, in 21 Fällen getan, .
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Angeblich kein systematisches Versäumnis bei Renten-Nachversicherung durch Telekom
Berlin : (hib/COL) Die Deutsche Telekom AG habe nicht systematisch versäumt, im Rahmen der Privatisierung von 1994 ausgeschiedene Beamte bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuversichern, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8278 ) auf eine Kleine Anfrage ( 16/7899 ) der FDP-Fraktion. Es handle sich höchstens um Einzelfälle, wobei sich die Deutsche Telekom AG bei Vorliegen der Voraussetzungen auf eine Verjährungspflicht beziehe. Dies habe sie, so heißt es, in 21 Fällen getan, .
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