Süddeutsche und Report Mainz: Bundesregierung verhinderte mehrfach Akteneinsicht deutscher Kleinaktionäre im US-Prozess gegen die Telekom

Baden-Baden (REPORT MAINZ/Eig.Bericht) - - Bundesregierung verhinderte mehrfach Akteneinsicht deutscher Kleinaktionäre im US-Prozess gegen die Telekom - Ex-Innenminister Gerhart Baum fordert Gesetzesänderung: Deutsche Anleger sind nicht waffengleich - Anlegeranwalt Tilp: Bundesregierung schädigt deutsche Kleinanleger. Sendung am 7.4.2006 ARD 21.45.

Baden-Baden (ots) - - Bundesregierung verhinderte mehrfach Akteneinsicht deutscher Kleinaktionäre im US-Prozess gegen die Telekom - Ex-Innenminister Gerhart Baum fordert Gesetzesänderung: Deutsche Anleger sind nicht waffengleich - Anlegeranwalt Tilp: Bundesregierung schädigt deutsche Kleinanleger

"Report Mainz": Im Auftrag der Bundesregierung verhinderte das Bundesjustizministerium mehrfach, dass deutsche Anwälte geschädigter Kleinaktionäre Akteneinsicht in das US-amerikanische Verfahren gegen die Telekom erhielten. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" vorliegen. Danach hat sich der damalige Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger, im Januar und Februar 2003 und erneut im November 2005 an das US-Justizministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass die Herausgabe der Akten nicht im deutschen Interesse liegen würde. Wörtlich heißt es in seinem Schreiben vom 9. November 2005: "Die deutsche Bundesregierung möchte darauf hinweisen, dass die Auslieferung dieser Dokumente deutsche Hoheitsrechte gefährden könnte." Auch in den vorangegangenen Schreiben argumentierte Geiger im gleichen Sinne.

"Report Mainz" hat diese Schreiben dem früheren Bundesinnenminister und heute auf Verbraucherschutz spezialisierten Rechtsanwalt Gerhart Baum zur Einschätzung vorgelegt: "Ich vermag die Begründung, dass hier Hoheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind, nicht nachzuvollziehen. Es ist höchste Zeit, dass jetzt die Vorgänge transparent werden." Ihn mache diese Begründung sehr misstrauisch, sagte Baum "Report Mainz" und außerdem: " Was hat die Bundesregierung zu verbergen? Es ist doch nicht einsehbar, dass ein amerikanisches Gericht und amerikanische Kläger alle Unterlagen von den deutschen Behörden bekommen und die deutschen Kläger nicht. Was geht hier vor? Ich vermag das überhaupt nicht einzusehen. Und dieser Vorgang zeigt, dass die Anleger in Deutschland nicht waffengleich sind. Wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen, stoßen sie sehr oft auf eine Mauer, wie hier auch. " Deshalb hält Baum eine entsprechende Gesetzesänderung für dringend erforderlich.

Auch Andreas W. Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger gegen die Telekom bei dem am Montag beginnenden Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main vertritt, bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als empörend und skandalös. Im Interview mit "Report Mainz" sagte er: "Die Bundesregierung, immerhin eine der Beklagten im Frankfurter Telekom-Prozess, lässt die Leute nicht nur im Regen stehen, sondern greift aktiv ein. Sie schädigt sie ein zweites Mal. Das erste Mal, in dem sie durch falsche Versprechungen faule Aktien an Millionen von Leuten, an die Frau oder den Mann gebracht hat. Das zweite Mal in dem sie dafür sorgt, dass Rechte, die in Amerika den Leuten zugesprochen wurden, den Deutschen vorenthalten bleiben."

Der US-Schadensersatzprozess gegen die Telekom endete 2005 mit einem Vergleich: Die Telekom zahlte 120 Millionen Dollar an die Kläger. In Deutschland dagegen hat die Telekom bislang jeden Vergleich mit den geschädigten Kleinaktionären abgelehnt. Allein beim dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 verdiente der Bund durch den Verkauf eigener Aktien rund 15 Milliarden Euro. Und genau dieser dritte Börsengang der Telekom steht jetzt im Zentrum des beginnenden Schadensersatzprozesses. Auf Anfrage von REPORT MAINZ hat das Bundesjustizministerium den Vorgang bestätigt. Im Übrigen, so heißt es in der Antwort, bleibe die Bundesregierung bei ihrer Haltung, die Akteneinsicht zu verweigern. Die Akten stammen aus dem 2005 mit hohen Geldstrafen eingestellten Ermittlungsverfahren gegen die Telekom. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Landgericht Bonn hatten Anlegeranwälten ebenfalls Akteneinsicht verweigert. Deshalb habe die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass nationales Hoheitsrecht nicht unterlaufen werde.

Dazu muss man wissen, dass die Aktien im 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG von dieser im Auftrag ihres Großaktionärs unter der Verantwortung des damaligen Bundesfinanzministers Hans Eichel vertickt wurden. Nach einem von Wolfgang Philipp erstrittenen Urteil des Bonner Landgerichts (siehe Hintergründe) ist der Bund für den in USA erstrittenen Vergleich wiederum der Deutschen Telekom AG schadenersatzpflichtig. Dieses Urteil wäre auch parallel auf einen Schadenersatz der Aktionäre durch die Deutsche Telekom AG aus dem dritten Börsengang anzuwenden.


Zur Süddeutschen. Report Mainz.

siehe Hintergründe: Die Telekom-Ballade

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