OLG Frankfurt nimmt Telekom-Anlegerprozess wieder auf
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12 - wurde heute am 27.10.2016 (!) der Telekom-Anlegerprozess über die Geschehnisse beim Börsengang im Jahr 2000 (!) beim OLG Frankfurt wieder aufgenommen. Insbesondere hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Bilanztrick der Deutschen Telekom AG im Prospekt des letzten Börsengangs beanstandet, wo durch Umhängen der U.S. Beteiligung Sprint zu einer Tochterholdinggesellschaft damals vorübergehend eigens stille Reserven für den Zeitpunkt des Börsengangs aktiviert worden waren, die danach wieder abgeschrieben werden mussten, also nie real existierten.
Juristen würden das als Täuschungshandlung zur Erregung eines Irrtums bezeichnen, die wiederum dazu diente, dass mehr Menschen die Aktien kaufen sollten, also über ihr Vermögen verfügten. Einen Vermögensschaden hatten sie davon auch, denn die Aktie stürzte bald darauf ins Bodenlose ab, als der schöne Schein zusammenbrach. Die Verkäufer hatten sich so auch absichtlich bereichert. Juristen nennen das Betrug, § 263 StGB. Freilich sind wir hier im Zivilprozess, die Strafverfahren wurden einstweilen längst alle eingestellt oder gegen die Strippenzieher erst gar nie eröffnet.
Der BGH hat nun festgestellt, dass die Beweislast dafür, dass die Aktien nicht aufgrund der falschen Verkaufsprospektangaben gekauft wurden, bei der Deutschen Telekom AG liegt. Dieser Beweis dürfte ihr kaum gelingen.
Hier ist ein Bericht aus dem Gerichtssaal zu finden.
Das Gericht will nun am 30. November 2016 eine Entscheidung verkünden. Für den Musterkläger freilich ist das zu spät, er ist ebenso verstorben wie heute auch der einstige Werbeträger der T-Aktie, der Schauspieler Manfred Krug. Auch ist mit erneut anschließendem Rechtsmittel zum BGH zu rechnen.
Eine Einschätzung, wie der damalige Vorstandsvorsitzende Ron Sommer und seine Netzwerke der Investmentbanker involviert waren, findet sich hier.
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