Bundesrat verabschiedet EU-Lissabonvertrag Begleitgesetze

Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bundesrates ist das nach dem Verfassungsgerichtsurteil erforderliche erneute Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen - sofern die neue Gesetzgebung nicht wiederum in Karlsruhe scheitert.

Auch tritt das Gesamtvertragswerk und die Begleitgesetzgebung erst nach Abschluss des Ratifikationsverfahrens in allen EU Mitgliedsstaaten in Kraft. Dazu steht noch am 2. Oktober 2009 die zweite Volksabstimmung über das Vertragswerk in Irland aus. Neben der deutschen Ratifikationsurkunde mit der Unterschrift von Bundespräsident Köhler, die dieser wohl erst nach Klärung eines evtl. erneuten Eingreifen Karlsruhes leisten wird, fehlen ebenso noch die Urkunden des polnischen und des tschechischen Staatspräsidenten.

Neben der in der Presse erwähnten Verfassungsbeschwerde von Dieter Spethmann haben eine Reihe weiterer bisheriger Kläger ihre sofortige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt bzw. mit Sarah Hassel-Reusing ebenfalls schon erneut eingereicht.

Zum Artikel im Abendblatt

Zum Bundesrat: Dokumentation der Gesetzgebung

Franz Ludwig Graf Stauffenberg, CSU-MdB und Europaabgeordneter i.R.,  dokumentiert seine wichtigsten Gedanken zum deutschen Rechtsstaat und den Gefahren, die diesem aus der EU-Entwicklung drohen (Auszug):

"Die institutionelle Schieflage der EU ist gewollt. Sie ist nicht nur Relikt aus einem historischen Werdegang. Sie folgt aus gehütetem Eigeninteresse der nationalen Regierungen. Die haben von nationaler Hoheitsgewalt exekutive Zuständigkeiten hergegeben. Dafür haben sie „europäisch“ privilegierte Mitbestimmung an exekutiver und legislativer Hoheit genommen. Die Volksvertretungen haben gehorcht - und verloren. Mit ihrem Verhandlungsmonopol für „zwischenstaatliche“ Vertragsgestaltungen als Wahrnehmung „auswärtiger Angelegenheiten“ wissen sich die EU-Staatsexekutiven am Hebel, gleichen Interesses unter sich."

Franz Ludwig Graf von Stauffenberg ist der Sohn des 1944 von den deutschen Nazimachthabern umgebrachten Widerstandskämpfers.

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