Der streng vertrauliche Prüfbericht zur T-Spitzelaffaire
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Wiwo: Prüfbericht zur Telekom-Spitzelaffaire enthüllt pikante Details
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Staatsrechtler vertreten übrigens die Auffassung, dass vom Staat beherrschte Unternehmen wie auch sonst die staatliche Verwaltung durch die Grundrechte unmittelbar verpflichtet sind. Der Schutz vor Bespitzelung gehört dazu. Die Deutsche Telekom AG wird jedenfalls faktisch immer noch aktienrechtlich vom Bund, vertreten durch den Bundesminister der Finanzen, beherrscht. Ausserdem arbeiten dort immer noch auch Beamte, die als solche ebenfalls diesen Pflichten unterliegen. Sie müssen allerdings selbst mit dem Konflikt zurecht kommen, einerseits der Verfassung, andererseits dem Gewinn- und Machtstreben eines Unternehmens und seiner Herrscher dienen zu müssen, an dem auch private Aktionäre in erheblichem Umfang beteiligt sind.
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