Digitaler Polizeifunk - BMI verweigert Auskünfte
Hintergrund der Nachfrage war das Maut-Desaster bei Toll-Collect und zahllose andere gescheiterte IT-Projekte, wo entscheidende Schlüsselpositionen des Projekts bis in den Aufsichtsrat hinein fachfremd mit Nichttechnikern besetzt waren. Erst die Berufung eines erfahrenen Datenfunkers und parallel entsprechende Veränderungen im Aufsichtsrat hatten das Desaster beendet. Das Ministerium ficht dies allerdings nicht an:
"Die Bundesregierung verfolgt - wie wohl alle seriösen Arbeitgeber - den Grundsatz, Personalentscheidungen nicht öffentlich zu diskutieren. Der Präsident der BDBOS wurde im Einklang mit den sorgfältig beachteten gesetzlichen Vorgaben nach Eignung und Leistung ausgewählt."
Auch auf die erneute Nachfrage, dass es nicht um die konkrete
Person, sondern um das Anforderungsprofil gehe, das der Besetzung
zugrunde liegt - wenn denn überhaupt je eines erstellt wurde - und
trotz Hinweis auf die Auskunftspflicht nicht zur konkreten Person,
sondern abstrakt zum Besetzungsverfahren und das Qualifikationsprofil
auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) blieb die sich
anfangs kooperativ zeigende Pressestelle des Ministeriums bei der
Verweigerung jeglicher Auskünfte. Für Auskünfte nach dem IFG sei man
außerdem nicht zuständig.
Bund und Länder verfügen mit dem
Polizeitechnischen
Institut Münster
und dem
Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik
in Bonn bereits über
technologisch hochkompetente Institutionen, deren Technologie-Kompetenz
zu allem Überfluß offenbar nicht hinreichend genutzt wird, um statt
dessen neue hochdotierte
präsidiale
Posten für Ministerialbeamte
in der zusätzlich aufzubauenden Behörde
BDBOS
zu schaffen.
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