FTD: Zumwinkel soll mit blauem Auge davonkommen
- All animals are equal but some animals are more equal than others.
Das in " Animal Farm " "most equal animal" war übrigens das Schwein.
zum erstaunlichen Artikel der Financial Times Deutschland.
Allein für den Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sieht § 206 StGB eigentlich eine Höchststrafe von fünf Jahren vor. Zweifellos dürfte es sich um einen besonders schweren Fall handeln, wenn der damalige Aufsichtsratsvorsitzende eines auch noch halbstaatlichen Telekommunikationsunternehmens, dessen Pflicht als Aufsichtsratsvorsitzender ja in ganz besonderem Maße auch die Aufsicht über den Vorstand des Unternehmens (hier: der Deutschen Telekom AG) und ihres Geschäftes (hier: Auch die Vertraulichkeit von Telekommunikation) ist, tatsächlich darin involviert sein sollte. Denn gerade staatliche Unternehmen sind ja auch zusätzlich in besonderem Maße in ihrem privatwirtschaftlichen Handeln eigentlich an das Grundgesetz (hier: Artikel 10 GG) gebunden. In einem besonders schweren Fall ist eigentlich die Höchststrafe auszusprechen - immer vorausgesetzt, es wird Anklage gegen Zumwinkel mit diesem Tatbestand erhoben, und er wird auch verurteilt. Erst recht gilt dies, wenn dies die zweite Verurteilung (nach der ersten wegen Steuerhinterziehung) sein sollte. Auch diese ist freilich noch nicht vom Gericht entschieden.
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