Hauptzeuge der T-Spitzelaffäre schweigt nun
Der Hauptbelastungszeuge in der Telekom-Spitzelaffäre, der Klaus Zumwinkel und Kai-Uwe Ricke in seiner ersten Vernehmung erheblich belastet hatte, beruft sich neuerdings anscheinend auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
So
berichtet der Spiegel
. Rechtsanwalt Michael Hoffmann-Becking ist nicht irgendwer. Er "betreut als Anwalt und Ratgeber vor allem Großkonzerne (zum Beispiel RWE) und reiche Unternehmerfamilien", schrieb
das Manager-Magazin
schon 2003. Laut Spiegel klagt die Staatswaltschaft nun gegen ihn wegen "Verweigerung einer Zeugenaussage". Die Folgen unberechtiger Zeugnisverweigerung im Strafprozess richten sich nach
§ 70 StPO
.
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