Hauptzeuge der T-Spitzelaffäre schweigt nun

Der Hauptbelastungszeuge in der Telekom-Spitzelaffäre, der Klaus Zumwinkel und Kai-Uwe Ricke in seiner ersten Vernehmung erheblich belastet hatte, beruft sich neuerdings anscheinend auf seine anwaltliche Schweigepflicht.

So berichtet der Spiegel . Rechtsanwalt Michael Hoffmann-Becking ist nicht irgendwer. Er "betreut als Anwalt und Ratgeber vor allem Großkonzerne (zum Beispiel RWE) und reiche Unternehmerfamilien", schrieb das Manager-Magazin schon 2003. Laut Spiegel klagt die Staatswaltschaft nun gegen ihn wegen "Verweigerung einer Zeugenaussage". Die Folgen unberechtiger Zeugnisverweigerung im Strafprozess richten sich nach § 70 StPO .

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