IKB: "Das ist Untreue"

Der hochangesehene Bonner Wirtschaftsrechtler und Altmeister des Aktienrechts, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter vom Zentrum für europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn findet in einem Interview von ZDF Frontal21 deutliche Worte zu den Vorgängen um die Düsseldorfer IKB-Bank. Wenn Vorstände mit einem Drittel der Bilanzsumme mit Milliarden spekulierten, sei das ganz klar Untreue.

Er könne daher nicht verstehen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf bisher keine Anklage erhoben habe, so Lutter auf Nachfrage des Journalisten, der ihn zu den dort schon länger dauernden Ermittlungen befragt. Die gravierenden Fakten seien bereits alle öffentlich bekannt und offenkundig.

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Übrigens trifft Aufsichtsräte, darunter auch Ex-IKB Aufsichtsrat Staatssekretär Asmussen vom Bundesministerium der Finanzen, die bei solchen Straftaten wegschauen, die sogenannte Garantenpflicht des § 13 StGB: Wenn sich die Vorstände wegen Untreue strafbar gemacht haben und dies, wie offenkundig, bekannt war, dann haben sie sich gleichermassen wegen Unterlassung, also wissentlichen Wegschauens, als Aufsichtsräte strafbar gemacht. Die Garantenpflicht trifft im übrigen auch Finanzbeamte, Staatssekretäre und Finanzminister, wenn es um das ihnen anvertraute Staatsvermögen geht.

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