Justizkritiker soll mundtot gemacht werden

Rolf Schälike, der schon als DDR-Dissident im Gefängnis saß, weil er sich den Mund nicht verbieten ließ, will ein bekannter Berliner Rechtsanwalt durch rechtsmißbräuchliches Hantieren mit dem Gewaltschutzgesetz mundtot machen.

Rolf Schälike hat sich mit seiner Webseite buskeismus.de große Verdienste um die Presse- und Meinungsfreiheit erworben, in dem er das Zusammenwirken von Anwälten mit der meinungsfreiheitsfeindlichen Pressekammer des Landgerichts Hamburg detailgetreu im Internet wiedergegeben hat. Dass der Bundesgerichtshof dem Treiben der Hamburger Pressekammer in letzter Zeit mehrfach eine Klatsche gegeben hat, dürfte auch mit sein Verdienst sein - denn er hat die systematisch rechtsmißbräuchlichen Geschäftsmodelle und ihre Akteure ans Tageslicht gezerrt. Offensichtlich wollen ihn nun bisher auf Kosten der Presse- und Meinungsfreiheit verdienende Anwälte im Gegenzug wirtschaftlich und sozial ruinieren. Wirtschaftlich, indem sie ihn mit unzähligen Prozessen und deren Kosten überzogen haben und sozial, indem eine dem Sinn und Zweck des Gewaltschutzgesetzes - der Verhinderung von häuslicher Gewalt gegen Frauen - zuwider laufende Verfügung nach diesem Gesetz zu späterer Kriminalisierung ihres Widerparts dienen soll.

Hierzu die original Pressemitteilung von Rolf Schälike, buskeismus.de :

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren

86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

17.03.2010 um 10.30


Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite "www.buskeismus.de" durchführe, als "Cyber-Stalking" im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123,
Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.
Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.


Weitere redaktionelle Links:


Inhaltspezifische Aktionen