Menschenrechtlerin stellt sich schützend vor das BVerfG

"Aufruf von 30 Juristen gefährdet die Verfassungsidentität"

Original-Pressemitteilung. Sarah Hassel-Reusing gehört zu den Klägern gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie bereits berichtet, wurde ihre Klage bisher nicht behandelt, obwohl sie über das Lissabon-Urteil hinausgehende wichtige Aspekte zur mangelnden Verfassungskonformität des sogenannten Gewährleistungsstaates behandelt.

Hassel-Reusing: "Aufruf von 30 Juristen gefährdet die Verfassungsidentität"


Auf der Internetseite des Walter-Hallstein-Instituts ist ein Aufruf von 30 prominenten Juristen veröffentlicht worden, mit welchem der Bundestag unter Druck gesetzt werden soll, das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem EuGH regelrecht zu entmachten. Mit einem neuen §13a BVerfGG wollen die Autoren des Aufrufs sich doch noch an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG vorbeimogeln. Das Bundesverfassungsgericht hat im ersten Lissabon-Urteil vom 30.06. 2009 entschieden, dass die Grundrechte und Strukturprinzipien des GG, die zur Verfassungsidentität des GG gehören, das höchste Recht in Deutschland sind,
und dass auch das EU-Recht über Art. 4 Abs. 1 EUV ausdrücklich die Identität der Mitgliedsstaaten achtet und damit auch deren Verfassungsidentität.


Außerdem sind immer noch weitere Klagen gegen das Zustimmungsgesetz zum "Vertrag von Lissabon" anhängig, über die noch keine Entscheidungen veröffentlicht worden sind. Und in solch einer Situation wollen die Autoren des Aufrufs das höchste
deutsche Gericht gegenüber dem EUGH entmachten, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies ausdrücklich im ersten Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 untersagt hat ! Als ob es unter Juristen nicht zur Allgemeinbildung gehören würde, dass die Unabhängigkeit der Gerichte nicht nur durch Art. 97 Abs. 1 GG garantiert ist, sondern auch gem. §4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört. Sie versuchen dies durch Zeichnung eines unseriösen Horrorszenarios, dass auf Deutschland riesige Bußgelder zukämen, wenn es seine Verfassungsidentität gegenüber der EU wahren würde. Das ist völliger Unsinn, weil die EU ja ausdrücklich die Identität ihrer Mitgliedsstaaten nach Art. 4 Abs. 1 EUV achtet. Solche Bußgelder wären nur rechtmäßig, wenn Deutschland ohne hinreichende Rechtsgrundlage oder gar willkürlich der Umsetzung des EU-Rechts Grenzen setzen würde.

Sollte §13a BVerfGG so kommen, so wäre mit Massenprotesten zu rechnen. Wir sollten uns erinnern, was die verfassungswidrige Entmachtung hoher Richter in Ecuador, Russland und Pakistan schon für große Proteste hervorgerufen hat. Wieviel schlimmer ist da noch die Entmachtung gleich des gesamten höchsten Gerichts als Institution, ohne dass man dazu das Volk befragt !

Unter den Untezeichnern des Aufrufs finden sich auch Prof. Dr. Tomuschat und Prof. Dr. Pernice, der Anwalt der Bundesregierung und einer der Anwälte des Bundestags aus dem Lissabon-Verfahren. Es ist schon erstaunlich, dass sie einen solchen Aufruf unterstützen, anstatt sich darauf zu konzentrieren, wie die Interessen der Bundesregierung und des Bundestags innerhalb des vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmens am besten glaubwürdig zu wahren sind.

Kontaktinformation:
Sarah Luzia Hassel-Reusing                                               
Menschenrechtlerin im Sinne von Uno-Resolution 53/144                            
Thorner Str. 7                                                                   
42283 Wuppertal                                                                 
0202 / 2502621


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