Neues aus Absurdistan: LG Hamburg verschärft Hosterhaftung
Das Gericht verlangt sogar vom Webhoster, eine entsprechende Zensur-Infrastruktur zu schaffen.
Mit dieser Attacke setzt das in diesem Fall zwar in anderer Zusammensetzung und sogar auf Geheiß des Hamburgischen, Hanseatischen Oberlandesgerichtes handelnde, aber sonst regelmäßig unter dem Vorsitz von Richter Buske tagende Gericht seine seit geraumer Zeit vom früheren DDR-Bürgerrechtler Rolf Schälike auf seiner Webseite buskeismus.de dokumentierte absurde Rechtssprechung fort. Diese läßt offenbar die Äbwagung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit ebenso regelmäßig gegen die Meinungsfreiheit ausfallen und bringt damit ein wesentliches Merkmal der Demokratie, die freie Meinungsäußerung, massiv in Gefahr. Möglich ist dies durch das Zusammenwirken des Gerichts mit einschlägig tätigen Medienanwälten, die solche Prozesse im Rahmen des "fliegenden Gerichtsstandes" nach Hamburg bringen können. Dies, obwohl andere Gerichte bereits massive Zweifel geäußert haben, ob diese Praxis überhaupt rechtmäßig ist. Justizministerin Zypries ist in der Sache bisher weitgehend untätig geblieben - gehört doch ihr einstiger Förderer Altkanzler Schröder zu den regelmäßig dort klagenden.
Besonders absurd ist das Bestreben, die Berichterstattung über solche Prozesse ebenfalls zu unterbinden - wie dies Rolf Schälike regelmäßig in Form einstweiliger Verfügungen widerfährt, die ihm offenbar wirtschaftlich den Gar aus machen sollen.
Denn ein Gerichtsverfahren ist in aller Regel öffentlich - warum sollte also nicht darüber berichtet werden dürfen? Warum soll die Öffentlichkeit nicht erfahren dürfen, wie sich manche Organe der Rechtspflege verhalten, zu denen ja auch die Anwälte zählen? Und wer - namentlich - diese Dinge so vorantreibt? Offenbar hat man viel zu verbergen. Es wird höchste Zeit, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder der Gesetzgeber diesem Spuk ein Ende bereitet.
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