Prof. Schachtschneider: EU: Todesstrafe durch die Hintertür

Rechtzeitig zur geplanten Verabschiedung der Begleitgesetze des EU Vertrages von Lissabon weist Prof. Karl Schachtschneider erneut auf eine Hintertüre im Vertragswerk hin, die im Fall von Unruhen entgegen dem Grundgesetz die EU-weite Einführung der Todesstrafe durch die Regierungen der EU auch in Deutschland ermöglicht.

Prof. Schachtschneider geht davon aus, dass diese Klauseln absichtlich mit Hilfe komplizierter Verweistechnik vor der Öffentlichkeit verborgen wurden. Das Bundesverfassungsgericht sei auf diesen Aspekt seiner Klage nicht eingegangen.

Zum Interview in der Nürnberger Zeitung .

Prof. Schachtschneider war ursprünglicher Prozeßvertreter von Peter Gauweilers Klage gegen den Vertrag von Lissabon, hatte aber auch selbst als Bürger teilerfolgreich gegen den Vertrag geklagt. Mit der für kommende Woche geplanten Verabschiedung der Neufassung der Begleitgesetze im Deutschen Bundestag, kann der Vertrag, soweit keine erneuten Klagen beim Bundesverfassungsgericht dem entgegenstehen, ratifiziert werden. In Kraft treten würde er allerdings erst mit der Ratifizierung in allen EU-Staaten. Davor stehen jedoch noch die zweite Volksabstimmung in Irland und erneute Klagen vor dem tschechischen Verfassungsgericht. Möglicherweise könnte das Bundesverfassungsgericht gegen eine tatsächliche Inkraftsetzung der Todesstrafe auf EU Ebene wegen Verstosses gegen die Menschenwürde angerufen werden. Dies ist jedoch rechtlich höchst ungewiss und schwierig.

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