Rechtsanwalt beantragt Zwangshaft gegen Rene Obermann
(openPR) - Ob der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, Rene Obermann tatsächlich in Zwangshaft muss ist noch offen. Dies wird aber womöglich dann der Fall sein, wenn sich die Deutsche Telekom AG weiterhin weigert eine einstweilige Verfügung zu befolgen, mit der das Amtsgericht Berlin-Wedding (7 C 1009/08) die Telekom bereits am 19. Mai dazu verpflichtet hatte, den Faxanschluss der u.a. auf Hartz IV spezialisierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eidinger wieder herzustellen.
Im Dezember 2007 hatte die Telekom die Telefon- und Faxnummer der
Anwälte schriftlich bestätigt und im Folgenden durch einen ihrer
Techniker installiert. Weil technische Störungen auftraten schaltete
die Telekom die Anschlüsse der Kanzlei, die derzeit eine vierstellige
Anzahl an laufenden Hartz IV Verfahren bearbeitet, Mitte Mai einfach
komplett ab ohne die Rechtsanwälte vorher zu informieren. Nachdem die
Kanzlei drei Tage lang ergebnislos versucht hatte die Telekom zu
veranlassen die Nummern wieder anzuschalten, beantragte Rechtsanwalt
Eidinger am 19. Mai eine einstweilige Verfügung die das Amtsgericht
wegen der Eilbedürftigkeit noch am selben Tag erliess. Zwar stellte die
Telekom sodann den Telefonanschluss wieder her, jedoch können die
Anwälte bis heute zwar Faxe senden aber, und dies ist vor allem bei den
zahlreichen laufenden Eilverfahren, in denen es um existenzsichernde
Leistungen für Hartz IV Berechtigte geht, besonders wichtig, keinerlei
Faxe empfangen.
Dass die Telekom in der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag
rundheraus bestritt, dass der Telefon und Faxanschluss jemals
funktioniert hat, beeindruckte den zuständigen Richter nach Angaben der
Kanzlei offenbar nicht. Die einstweilige Verfügung wurde nach
Gerichtsangaben aufrechterhalten und ein Zwangsgeld gegen die Telekom
verhängt. Wenn dieses Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann oder
wenn die Telekom sich weiterhin weigert den Anschluss
wiederherzustellen kann das Gericht auch die vom Rechtsanwalt höchst
vorsorglich am 2. Juni beantragte Zwangshaft verhängen. Diese Haft wäre
dann voraussichtlich an dem gesetzlichen Vertreter der Deutschen
Telekom AG, dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Rene Obermann, zu
vollstrecken. Rechtsanwalt Eidinger dazu: "Zwangshaft kann natürlich
immer nur ultima ratio sein. Ich gehe noch davon aus, dass die Telekom
ihren Fehler einsieht und die Verantwortung dafür übernimmt. Allerdings
hat sich bis heute noch niemand aus Bonn bei mir gemeldet. Die Sache
liegt also nun allein in der Hand des Gerichts. "
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