Rechtsanwalt beantragt Zwangshaft gegen Rene Obermann

Ob der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, Rene Obermann tatsächlich in Zwangshaft muss ist noch offen.

(openPR) - Ob der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, Rene Obermann tatsächlich in Zwangshaft muss ist noch offen. Dies wird aber womöglich dann der Fall sein, wenn sich die Deutsche Telekom AG weiterhin weigert eine einstweilige Verfügung zu befolgen, mit der das Amtsgericht Berlin-Wedding (7 C 1009/08) die Telekom bereits am 19. Mai dazu verpflichtet hatte, den Faxanschluss der u.a. auf Hartz IV spezialisierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eidinger wieder herzustellen.


Im Dezember 2007 hatte die Telekom die Telefon- und Faxnummer der Anwälte schriftlich bestätigt und im Folgenden durch einen ihrer Techniker installiert. Weil technische Störungen auftraten schaltete die Telekom die Anschlüsse der Kanzlei, die derzeit eine vierstellige Anzahl an laufenden Hartz IV Verfahren bearbeitet, Mitte Mai einfach komplett ab ohne die Rechtsanwälte vorher zu informieren. Nachdem die Kanzlei drei Tage lang ergebnislos versucht hatte die Telekom zu veranlassen die Nummern wieder anzuschalten, beantragte Rechtsanwalt Eidinger am 19. Mai eine einstweilige Verfügung die das Amtsgericht wegen der Eilbedürftigkeit noch am selben Tag erliess. Zwar stellte die Telekom sodann den Telefonanschluss wieder her, jedoch können die Anwälte bis heute zwar Faxe senden aber, und dies ist vor allem bei den zahlreichen laufenden Eilverfahren, in denen es um existenzsichernde Leistungen für Hartz IV Berechtigte geht, besonders wichtig, keinerlei Faxe empfangen.


Dass die Telekom in der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag rundheraus bestritt, dass der Telefon und Faxanschluss jemals funktioniert hat, beeindruckte den zuständigen Richter nach Angaben der Kanzlei offenbar nicht. Die einstweilige Verfügung wurde nach Gerichtsangaben aufrechterhalten und ein Zwangsgeld gegen die Telekom verhängt. Wenn dieses Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann oder wenn die Telekom sich weiterhin weigert den Anschluss wiederherzustellen kann das Gericht auch die vom Rechtsanwalt höchst vorsorglich am 2. Juni beantragte Zwangshaft verhängen. Diese Haft wäre dann voraussichtlich an dem gesetzlichen Vertreter der Deutschen Telekom AG, dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Rene Obermann, zu vollstrecken. Rechtsanwalt Eidinger dazu: "Zwangshaft kann natürlich immer nur ultima ratio sein. Ich gehe noch davon aus, dass die Telekom ihren Fehler einsieht und die Verantwortung dafür übernimmt. Allerdings hat sich bis heute noch niemand aus Bonn bei mir gemeldet. Die Sache liegt also nun allein in der Hand des Gerichts. "



OpenPR vom 26.06.2008

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