Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung berichtet, plant die Bundesregierung auf Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble privaten Anbietern eine lückenlose Aufzeichnung des Surfverhaltens von Internet-Nutzern zu ermöglichen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises ist damit auch die verdachtslose Weitergabe an und/oder verdachtslose Abfrage durch die Justiz jederzeit möglich.

Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. „Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.


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