TAZ: Monströse Ausspähung bei der Bahn
Eine öffentliche Diskussion darüber, dass in den Spitzelaffairen bei Bahn und Telekom immer die gleichen Kreise des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die aktienrechtliche Beherrschung der Unternehmen zuständig waren und somit im Verborgenen Einfluß auf die Vorstände von Bahn und Telekom ausgeübt haben könnten, gibt es bisher allerdings nicht. Jedenfalls nicht nur die (ggf. faktisch) aktienrechtliche Beherrschung von Bahn und Telekom (und Post?) durch das BMF, sondern auch die Lebenserfahrung in Großkonzernen spricht dagegen, dass Vorstände Aktionen dieses Ausmasses ohne Rückversicherung bei ihrem Großaktionär durchgeführt haben. Dieser wurde durch hohe Ministerialbeamte im Auftrag des Bundesfinanzministers vertreten, da sich der Deutsche Bundestag seit der Privatisierung bzw. Scheinprivatisierung der Unternehmen aus der Kontrolle faktisch ausgeklinkt hat.
Des weiteren spricht die Lebenserfahrung dafür, dass derjenige, der in solchem Maß paranoid seine Mitarbeiter kontrolliert, viel zu verbergen haben muss. Bei den einschlägigen Kreisen des BMF besteht teils Personenidentität in bezug auf die Mitverantwortlichen für die Finanzkrise.
Im Rahmen der Gesetzesbeschlüsse zur Bankenrettung - "Finanzmarktstabilisierungsgesetze" FMStG und FMStErgG - haben die einschlägigen Kreise ihre im verborgenen ausgeübten Befugnisse noch einmal drastisch erweitert und die öffentliche Kontrolle praktisch ausgeschaltet. So kann z.B. der Bundesrechnungshof Beteiligungen des SOFFIN, des Bankenrettungsfonds, nicht mehr eigenständig gem. § 113 BHO prüfen, weil dies im Gesetz ausgeschlossen wurde. Die konzernrechtlichen Prüfungsmöglichkeiten wurden dann im FMStErgG weggenommen. Der Bundestag hat im Rahmen des Sonderfonds auf sein verfassungsrechtliches Haushaltsrecht praktisch verzichtet, obwohl es um unvorstellbare Größenordnungen an Steuergeldern geht. Womöglich haben es die Abgeordneten noch gar nicht richtig gemerkt.
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