U.S. Federal Reserve muss Bankenrettung offenlegen

Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet über den in eigener Sache in der zweiten Instanz gewonnenen Prozess gegen die Federal Reserve, womit diese verpflichtet wird, Details des zwei Billionen Dollar schweren US Bankenrettungsprogrammes offenzulegen.

Wahrscheinlich ist, dass das Federal Reserve Board diese Entscheidung eines US Bundesgerichts vor dem US Supreme Court in dann letzter Instanz weiter verhindern möchte.

Grundlage des Urteils ist der U.S. Freedom of Information Act, der Einsichtnahme in öffentliche Dokumente gewährt. Ein ähnliches Gesetz gibt es, freilich mit zahlreichem einschränkendem "Kleingedrucktem" versehen, auch in Deutschland, das Informationsfreiheitsgesetz . Von daher ist fraglich, ob eine ähnliche Klage in Deutschland gegenüber dem Bankenrettungsfonds erfolgreich sein könnte. Freilich ist nicht bekanntgeworden, dass sich etablierte Medien hierzulande überhaupt um Offenlegung der Informationen bemühen würden. Der frühere Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat sich auf der Grundlage dieses Gesetzes jahrelang vergeblich um Offenlegung der Toll-Collect Verträge bemüht, bis er mittels des Vorwurfs kinderpornographischer Aktivitäten politisch unschädlich gemacht wurde. Der Strafprozess über das Zutreffen dieser ihm vor der letzten Bundestagswahl heftig zur Last gelegten Vorwürfe steht bisher aus.

Aber hierzulande hat die damalige rot-schwarze Bundesregierung und ihr Finanzministerium mit Hilfe der Kanzlei Freshfields bei der Gesetzgebung zusätzlich vorgesorgt: Nicht einmal der Bundesrechnungshof darf den Bankenrettungsfonds bis in seine Beteiligungen, also bis in die geretteten Banken hinein, prüfen. Eigentlich unfaßbar, aber dieses Recht nach der Bundeshaushaltsordnung wurde eigens für den Fonds im Finanzmarktstabilisierungsgesetz ausgeschlossen. Ohne die Expertise der Haushaltsprüfer dürften aber Abgeordnete und Öffentlichkeit kaum die Chance haben, zu verstehen und sich unabhängig selbst ein Bild zu machen, was wirklich gespielt wird. Das Aushebeln des Bundesrechnungshofes, ja sogar der Staatsanwaltschaft, hat in Deutschland Tradition: Bei Strafverfolgungsversuchen im Zusammenhang mit dubiosen Vorgängen bei der Privatisierung der Deutschen Telekom wurden seinerzeit auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums entsprechende Berichte des Bundesrechnungshofes einfach nach § 96 StPO "im öffentlichen Interesse" als Beweismittel unterdrückt .

In den USA argumentierten die Anwälte von Bloomberg erfolgreich, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, grundlegende Informationen über den "nie zuvor da gewesenen und höchst kontroversen Einsatz" öffentlicher Gelder zu erfahren. Allerdings geht auch das deutsche Grundgesetz selbstverständlich von einer öffentlichen Kontrolle der öffentlichen Gelder aus - freilich vor allem als Recht des Parlamentes. Und wenn dieses sich selbst entmündigt, wird es schwierig - solche Parlamentarier braucht eigentlich kein Mensch.


zum Bloomberg-Artikel (in Englisch).

error while rendering plone.belowcontentbody.relateditems

Inhaltspezifische Aktionen