Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate
Der Gruppenantrag ( 16/12480 ) der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lautet folgendermassen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt.
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Der Untersuchungsausschuss soll klären,
ob im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (einschließlich Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin -) und der Bundesbank, Erlasse, Weisungen, Fehleinschätzungen, öffentliche Äußerungen, Unterlassungen oder sonstige Handlungen zu den Missständen bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) beigetragen, diese verschärft oder zu einer vermeidbaren Höherbelastung von Bürgerinnen und Bürgern in Form der Übernahme von Risiken im Zusammenhang mit dem Garantierahmen des Bundes von derzeit 87 Mrd. Euro oder in Form erwartbarer Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt geführt haben.
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Artikel 44 des Grundgesetzes ist ein Minderheitenrecht; durch das Zusammenwirken von FDP, Die Linke, und Bündnis 90/Die Grünen ist das erforderliche Quorum im Bundestag gegen die Mehrheit der großen Koalition erreicht, so dass der Ausschuss zustandekommen wird. Ein Untersuchungsausschuss hat ähnliche Möglichkeiten zur Beweisaufnahme wie ein Gericht; insbesondere ist er Herr des Verfahrens in bezug auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Sachverhalten. Einzelheiten finden sich im entsprechenden Gesetz, das die Details zu Artikel 44 Grundgesetz näher regelt, dem PUAG .
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