Zum landgerichtlichen Urteil gegen Jörg Tauss

Eine Zusammenstellung fundierter Berichterstattung und Rechtsquellen.

Berichte:

Bericht zum Urteil und

Kommentar bei bruchsal.org

heise.de

Pressemitteilung des Landgerichtes Karlsruhe

Webseite des Verteidigers Rechtsanwalt Moenikes, zum Verfahren


Gesetzliche Grundlagen:

§ 184b StGB Besitz von Kinderpornographie

§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

§ 17 StGB Verbotsirrtum

§ 35 StGB (Abs. 2 zu weiteren entschuldbaren Strafbarkeitsirrtümern)

Artikel 103 GG (aus Absatz 2 wird das Bestimmtheitsgebot abgeleitet, d.h., u.a., bestraft werden darf nur, wenn für den Täter die zu erwartende Strafe und ihr Grund hinreichend klar ist)

Artikel 38 GG (vor allem Absatz 1 Satz 2 regelt die Gewissensfreiheit und Eigenverantwortlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages)

Artikel 5 GG (vor allem Absatz 1 umfaßt auch das Recht, sich zu informieren - also grundsätzlich auch über Kinderpornographie - freilich eingeschränkt durch den Gesetzesvorbehalt in Absatz 2)


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