Abfindungsdebatte greift zu kurz
Richtig ist zunächst einmal die Analyse, dass (nicht nur) in Deutschland eine gewaltige Schieflage entstanden ist. Das Top-Management zu vieler börsennotierter Aktiengesellschaften, das ja auch nur in leitender Funktion angestellt ist, hat sich der Kontrolle seiner Eigentümer vor allem bei den großen anonymen Publikumsgesellschaften ohne sich persönlich kümmernden Großaktionär weitgehend entzogen. Eine besonders fragwürdige Rolle spielen dabei auch, aber nicht nur, Aktiengesellschaften, die ganz oder teilweise in Staatsbesitz sind oder waren. Offenbar ist die Versuchung, die eigene Machtposition zur schrankenlosen persönlichen Profitmaximierung zu mißbrauchen, zu groß. In der Gier bleibt auch die soziale Verantwortung auf der Strecke - das ist dann der klassische alttestamentarische Tanz ums goldene Kalb. Vor allem in der amerikanischen Finanzliteratur ist das Problem seit langem analysiert worden - das "Principal - Agent" Problem. Immer neue Vergütungssysteme wurden erfunden, um die Interessen der Eigentümer - principals - mit ihren Handlungsbevollmächtigten - agents - in Übereinstimmung zu bringen: Aktienoptionsprogramme, EVA, shareholder value usw. - alles oft mit weniger als mehr Erfolg. Zu oft treibt die Gier dazu, den eigenen Wissensvorsprung zu nutzen, diese Instrumente missbräuchlich einzusetzen. Und ist der Aufsichtsrat nett zu mir, dem Vorstand, und erhöht mein Gehalt, dann bin ich auch nett zum Aufsichtsrat, und erhöhe mal eben dessen Bezüge. Die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten stimmen auch fleißig zu, denn sie wollen es sich ja auch nicht mit dem Vorstand verderben. Welche Alternativen gibt es also, diese massive Gerechtigkeitslücke zu schließen und der hemmungslosen Selbstbedienung ein Ende zu setzen?
Nun, die Argumentation, AGs stünden im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe, und müßten deshalb zwangsläufig exorbitante Gehälter zahlen, ist so von Anfang an falsch. Denn sucht der Aufsichtsrat den teuersten - angestellten - Vorstand aus, bedeutet das noch lange nicht, dass er auch den besten gefunden hat. Im Gegenteil: Es gibt nämlich nach wie vor Menschen, die der hemmungslosen Gier widerstehen und sich nicht um jeden Preis korrumpieren lassen. Besonders teure angestellte Vorstände bilden unter Umständen sogar eine charakterliche Negativauslese. Wohlgemerkt, angestellte Vorstände, wir sprechen hier nicht vom Eigentümer-Unternehmer, der sein volles wirtschaftliches Risiko selbst trägt! Auch vor 25 Jahren gab es ja schon qualifizierte angestellte Vorstände, und die taten's für viel weniger. Dies spricht dafür, genau diejenigen als Vorstände einzustellen, die bereit sind, die Kirche im Dorf zu lassen und sich lieber nachhaltig und integer zu engagieren, und nicht diejenigen, die sich und den Aufsichtsrat gegenseitig kurzfristig maximal bedienen. Nachhaltigkeit und Integrität sind die Zauberworte neben den notwendigen fachlichen und intellektuellen Qualifikationen. Die Wurzel des Übels liegt also in der personellen Fehlbesetzung der Aufsichtsräte, wo ja die Auswahl der Vorstände und die Vergütungsentscheidung getroffen wird. Dort gibt es auf der Kapitalseite oftmals keinen Auswahlwettbewerb mit Bestenauslese um die Besetzung der Positionen. Zur Bestenauslese zählt auch der Charakter! Nach dem Wahlverfahren zum Mitbestimmungsgesetz sieht es mit der Bestenauslese auf der Arbeitnehmerseite auch nicht viel besser aus. In beiden Fällen könnte die Politik eingreifen, in dem sie z.B. transparente Auswahl- und Wahlverfahren ab einer gewissen Quote von Streubesitz bzw. Unternehmensgröße gesetzlich vorschreibt, bei der sich grundsätzlich jedermann in einer Persönlichkeitswahl bewerben kann, der - ähnlich einer Landratswahl - gewisse fachliche Mindestanforderungen / Berufserfahrungen erfüllt. Eine Variante ist auch eine Mindestanzahl Mandate für eine unabhängige Vertretung von Streubesitz in Abhängigkeit von dessen Anteil.
Ein weiterer Punkt ist die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwälte von Einzelfallweisungen der Politik und die mangelhafte personelle Ausstattung der Justiz in Sachen Strafverfolgung von Untreue in komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen. Es ist nämlich so, dass das gültige Aktiengesetz im § 87 sehr vernünftige Grundsätze für die Vergütung festlegt. Auch sagt das Gesetz klipp und klar: Geht es dem Unternehmen schlechter, z.B. weil alles vermurkst wurde, muss die Vorstandsvergütung nach unten angepaßt werden. Nichts steht da, dass statt dessen eine Riesenabfindung gezahlt wird. Ein korrekter Aufsichtsrat müsste eigentlich nach § 87 Abs. 2 AktG zunächst die Vergütung herabsetzen. Ist das Vorstandsmitglied wirklich am Markt so begehrt, kann es dann ja außerordentlich kündigen - dann gibt es gar keine Abfindung. Ansonsten würde die Abfindung sich nach dem herabgesetzten Gehalt bemessen. Freilich tut sich den damit verbundenen Ärger bisher kein Aufsichtsrat an, es ist ja nicht das eigene Geld! Auch könnte natürlich ein solchermassen gedemütigtes Vorstandsmitglied eine Gefahr für das Unternehmen darstellen. Extreme Abfindungen fallen jedoch klar in die Kategorie Untreue (des Aufsichtsrates, bei Beihilfe des Vorstands). In Anbetracht der Beziehungsgeflechte gerade großer und damit mächtiger Publikumsgesellschaften und ihrer Vorstände, die weit in die Politik hinein reichen, müssen dafür jedoch Staatsanwälte her, die unabhängige Strafverfolgung leisten können. Denn ohne Anklage kommen die Dinge sonst erst gar nicht vor einen Richter. Eine zusätzliche Möglichkeit wäre es, der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) bei großen AGs zusätzlich das Recht und die Pflicht zur "Privatklage" analog § 374 StPO zu übertragen.
Am meisten verwundert es schließlich, dass große Beteiligungen des Bundes offensichtlich nicht die Grundsätze des § 87 AktG walten lassen. Eigentlich müßten sie Vorbildfunktion haben. Oder auch wieder nicht. Denn es gibt sie ja noch nicht, die unabhängigen Staatsanwälte. Deshalb müssen auch noch zivilrechtliche Klagemöglichkeiten für Aktionäre her, um die Einhaltung des § 87 AktG zu gewährleisten und Schadenersatzforderungen an die Organmitglieder möglich zu machen. Und auch die Abgeordneten von Bundes- oder Landtagen sollten die Beteiligungsverwaltung ihrer Regierung viel stärker kontrollieren und Interessenkonflikte und gezahlte Vergütungen transparent machen. Warum soll z.B. jemand, der vorsätzlich einen die ganze Republik schädigenden Tarifkonflikt durch ungerechte Bezahlung und Sturheit herbeiführt, der statt Probleme zu lösen, welche schafft, ein Millionengehalt als de-facto Angestellter im Öffentlichen Dienst beziehen?
Schließlich dürfen "director&officers" Versicherungen nicht so gestaltet sein, dass sich das Risiko für Organmitglieder auf Null reduziert, sondern diese wenigstens bis zur Höhe ihrer Vergütung höchstpersönlich haften.
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