"Alle Tiere sind gleich"
Der Mensch und seine Spielsucht
In seiner Parabel "Farm der Tiere" hat dies George Orwell wunderbar beschrieben. Auf seiner Farm der Tiere sind es allerdings nicht die Finanzer, sondern die Schweine. Das aktuelle Urteil C-42/07 des Europäischen Gerichtshof zum Verbot von Glücksspiel und Sportwetten in einzelnen Staaten der EU wirft wieder einmal ein Schlaglicht darauf, mit welcher Selbstverständlichkeit dies heute gilt.
Denn auch in Deutschland sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer und der entsprechenden, seine Anwendung befehlenden Begleitgesetzgebung der Länder, hier z.B. Hessen, seit dem 1.1.2008 auch private Angebote von Sportwetten im Internet, die in Großbritannien traditionell von Buchmachern angeboten werden, schlicht unter Strafe verboten. Dabei heißt es im Staatsvertrag
§ 3
Begriffsbestimmungen
(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.
Dieses Verbot trifft neben seriösen Internetlottovermittlern wie tipp24, der deshalb von Hamburg nach England umgezogen ist, neben natürlich auch reichlich vorhandenen unserösen Anbietern, die sogenannten kleinen Leute, die mit wenig Geld auf den Eintritt bestimmter Ereignisse Wetten im Internet abschließen möchten, und dies jetzt erst recht ohne den Schutz der heimischen Rechtsordnung im Ausland tun. Sie verhindert ausserdem die Zulassung sogenannter Prognosebörsen über wissenschaftliche nichtgewerbliche Experimente hinaus, obwohl diese z.B. in der Lage sind, Meinungsprognosen von recht hoher Güte abzugeben. Nutzniesser sind die staatlichen Monopolunternehmen. Das wäre vielleicht in Ordnung, gäbe es da nicht ein so krasses Mißverhältnis:
Volksschädling Totto und Lotto vs. Volksnützling Credit Default Swaps à la Lehman Bros.
Was die Länder-Ministerpräsidenten mit ihrem Staatsvertrag offenbar nicht kümmert: Sämtliche Spekulationsgeschäfte an den Finanzmärkten, zum Beispiel in Frankfurt (Hessen), die vom ungewissen Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse (Eintreten bestimmter Kurse oder auch "credit defaults", also die Spekulation auf Pleiterisiken) abhängen, sind nach dieser Begriffsbestimmung ebenfalls Glücksspiel. Denn sie alle sind nichts anderes als Wetten auf künftige Ereignisse! Wie wir aus Anlaß des Jahrestages der Lehman-Pleite sogar vom US Präsidenten höchstselbst gehört haben, wird in USA und sicher auch bei uns fröhlich bereits wieder weiter mit Milliarden gezockt - wenn es schief geht, zahlt ja der Steuerzahler.
Nach der wörtlichen Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages wären diese Geschäfte in Deutschland bereits alle illegal, auf jeden Fall insoweit sie über das Internet abgeschlossen werden - wenn sie nicht größtenteils durch bundesgesetzliche Regelungen anderweitig geregelt wären. Kümmern tut dies offenbar keinen. Denn schließlich geht es ja nicht um wenige Euros, vor deren Verlust der unmündige Verbraucher dringend bewahrt werden muss, sondern um Abzocke im großen Stil, ein Multimilliardengeschäft. Da spielt das keine Rolle. Die 10 Euro Internet-Sportwette des deutschen Michels, gar die Abgabe seines Lottoscheins über das Internet gefährdet klar das Volkswohl. Die Herren Dibelius, Notheis und Ackermann hingegen brauchen bei Milliarden-schweren hochriskanten credit default swaps keine Vorschriften über Suchtprävention, um vor sich selbst geschützt zu werden. Denn für sie sorgen ja Peer Steinbrück und Angela Merkel individuell, mit unserem Steuergeld, wenn es schief geht. Und auch eine Spielersperre gem. § 8 Hess. Glücksspielgesetz gibt es für sie nicht.
Denn einige Tiere sind eben gleicher als die anderen.
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