Preußisch gegen Maßlosigkeit

"Denn wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts", sagte schon das Preußische Oberverwaltungsgericht gegen ministeriale Maßlosigkeit.

Maßlosigkeit statt Recht beim Börsengang der Deutschen Telekom AG, bei der staatlichen Lizensierung des elektromagnetischen Spektrums (UMTS-Auktion), und jetzt bei der Pendlerpauschale - die Linie des Bundesfinanzministeriums ist konsequent durchgehalten. Es geht nur ums Kassieren, nicht aber um Rechtsstaatlichkeit. Dabei ist der Schaden für unser Gemeinwesen durch diese kurzsichtige Politik sogar quantitativ höher, als die vermeintlichen Einnahmen, wie sich auch am Beispiel der UMTS-Auktion gut belegen läßt.

Der Haushaltsvorbehalt könne nicht jeden Verfassungsverstoß des Gesetzgebers mit genügender finanzieller Breitenwirkung sanktionieren, sagt der Bundesfinanzhof - nachdem einige untere Gerichte schon dieselbe Auffassung vertreten haben.

Zugegeben, Maßlosigkeit gibt es nicht nur beim Staat, sondern auch und vor allem in der Wirtschaft - offenbar ist sie der vorherrschende Zeitgeist. So ist es nicht ohne Ironie, dass ausgerechnet ein Zitat des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes die jetzt teils wieder in Preußen sitzenden Ministerialen zurechtweist. Hoffentlich wird sich das Bundesverfassungsgericht dem alsbald anschließen.

Aber kann es sein, dass nur noch die Justiz in unserem Lande das rechte Maß kennt und nicht die handelnden Politiker? Es wird Zeit, dass sie endlich ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Ministerialbeamten im Bundesfinanzministerium mögen sich viel Unfug ausdenken; es ist aber die Verantwortung der Politik, sie nicht gewähren zu lassen, und nicht erst auf Gerichte zu warten.

Es war ein schwerer Fehler, dass Paul Kirchhof nach der  Bundestagswahl in der politischen Versenkung verschwinden mußte. Und so ein Zufall: Auch er kam aus der Justiz. Vielleicht ist sie noch am wenigsten betriebsblind, weil sie ähnlich wie externe Berater in Unternehmen immer wieder neue Fälle entscheiden und neu beurteilen muß.

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