Tarnen, Tricksen, Täuschen
Schon die Vorgehensweise folgt inzwischen "bewährten" Mustern der Verschleierung von Verantwortung: Nicht die zuständige Bundesregierung hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, sondern die Bundestagsfraktionen von CDU und SPD unter mißbräuchlicher Verbiegung der Verfassung - denn von deren Abgeordneten dürfte dieser Gesetzesentwurf kaum stammen. Vielmehr dürfte die Mehrheit der Unionsabgeordneten und Genossen kaum im Detail wissen, was sie da auf den Weg gebracht haben.
Nicht Transparenz, sondern Minimierung der öffentlichen Kontrolle
So läßt sich, wie schon beim ursprünglichen Finanzmarkstabilisierungsgesetz sowohl ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, mit Stellungnahme des Bundesrates, als auch eine öffentliche Diskussion über die Inhalte des Gesetzes minimieren. Und dafür haben einige offensichtlich gute Gründe. Jedenfalls muss man das vermuten, denn warum sonst sollten die Gesetze mit solchen Inhalten auf den Weg gebracht worden sein:
1. Finanzmarktstabilisierungsgesetz vermindert Kompetenzen des Bundesrechnungshofes
Bereits das erste "Rettungspaket" für die Banken hat die Kontrollkompetenzen des Bundesrechnungshofes vermindert. So wurde in denInhaltspezifische Aktionen