Schäuble höre die Signale!
In ihrem heutigen Urteil postulieren die Richter ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Ableitung des klassischen Grundrechtskataloges, insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, und treffen damit exakt die Anforderungen unserer Zeit:
... Die Nutzung informationstechnischer Systeme ist für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung, begründet gleichzeitig aber auch neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit. Eine Überwachung der Nutzung solcher Systeme und eine Auswertung der auf den Speichermedien befindlichen Daten können weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zu einer Profilbildung ermöglichen. Hieraus folgt ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis. ...
Treffender hätte man es kaum sagen können. Warum können das nur die Richter, nicht aber unsere Politiker oder unsere Innen- oder Justizminister?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht trägt dem Schutzbedarf in seiner lückenfüllenden Funktion über seine bisher anerkannten Ausprägungen hinaus dadurch Rechnung, dass es die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme gewährleistet. Dieses Grundrecht ist anzuwenden, wenn die Eingriffsermächtigung Systeme erfasst, die allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten des Betroffenen in einem Umfang und in einer Vielfalt enthalten können, dass ein Zugriff auf das System es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person zu gewinnen oder gar ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten.
Und schließlich
... Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme können sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein. Sie müssen aber auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen. § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG [die heimliche Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz u.a.] erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Schäuble höre die Signale!
Inhaltspezifische Aktionen