Kriminelle Energie vs. Recht

Sicher, das Zeugnisverweigerungsrecht eines Anwalts ist wichtiger Teil der Rechtsordnung. Wer sich aber wichtige Ereignisse um die Deutsche Telekom AG seit ihrer Gründung in Erinnerung ruft, der muss zu dem Schluss kommen, dass der Rechtsstaat auf ganzer Linie versagt - offensichtlich weil es so gewollt ist.

Und die Vorgänge um die "Bankenrettung" erscheinen aufgrund auffälliger Parallelen wie eine global-großinszenierte Neuauflage dieser plünderischen Vorgänge. Vielleicht, weil es schon bei der Telekom so gut funktioniert hat. Denn hier wie dort wird mit zweifelhaften gesetzlichen Bestimmungen bzw. ihrer mißbräuchlichen oder zweifelhaften Anwendung und Verfahrenstricks das Recht untergraben.

Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Entscheidungsfreiheit eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze bestehen kann [frei nach Kants Rechtslehre].

Eine Rechtsordnung, die es duldet, dass die einen die anderen ausplündern, und/oder bespitzeln oder sonst mies behandeln, erfüllt diesen Grundsatz nicht mehr, besonders, wenn die Hintermänner straffrei bleiben. Das aber ist die traurige Realität in Deutschland heute, jedenfalls ausweislich dieser Liste:

  • Die Telekom-Ballade von Wolfgang Philipp beschreibt minutiös die milliardenschweren Bilanztricksereien und Plünderungen zu Lasten der "Volksaktionäre", letztlich aber auch der Kunden und Mitarbeiter.
  • Der mißbräuchliche Einsatz des § 96 Strafprozessordnung seitens des Bundesministerium der Finanzen (BMF) verhinderte schon vor einem Jahrzehnt schon die Möglichkeit eines großen Strafverfahrens gegen Ron Sommer + Co durch die Bonner Staatsanwaltschaft - und damit auch eine klare Beweislage für den zivilrechtlichen Schadenersatzprozess der geschädigten "Volksaktionäre". Es ist zu vermuten, dass die Spitzelaffäre hier ihre tieferen Wurzeln hat. Denn es liegt sehr nahe, dass um jeden Preis verhindert werden musste, dass die vom BMF unterdrückten oder andere sensible Informationen an Öffentlichkeit oder Staatsanwaltschaft hätten gelangen können. Denn dies hätte weite Kreise bis in die Spitzen der Politik involviert und die Privatisierungspolitik und ihre dahinterstehenden Profiteure diskreditiert. Also liegt es nahe, dass im und ums Unternehmen überwacht wurde, um das zu verhindern.
    • Bericht zu § 96 StPO, "Zum Wohle der Republik", SPIEGEL 20/2003 S. 106ff, von Georg Bönisch und Frank Dohmen. Ein einschlägiger Bericht des Bundesrechnungshofs wurde "zum Wohle der Republik" für geheim erklärt und dem Zugriff der Staatsanwaltschaft entzogen.
  • Der zivlirechtliche Aktionärsprozess auf Schadenersatz aus Unrecht bei den Börsengängen der Telekom dümpelt seit einem Jahrzehnt - während Straftaten auf Vorstandsebene der Telekom in der juristischen Literatur nachzulesen sind:
    • siehe Pressemitteilungen 1 2 3 der Kanzlei Tilp, sowie
    • Andreas Tilp, Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Stresstest für den Telekom-Prozess, in: Blaurock et. al., Festschrift zum 70. Geburtstag von Achim Krämer, Berlin 2009
  • Auch die aktienrechtliche UMTS-Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Telekom wegen des Interessenkonfliktes zwischen Großaktionär und BMF als Profiteur läßt in plötzlicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung die Staatsräson dem Recht vorgehen - während sich das Recht wiederum nur in der juristischen Fachliteratur findet:
  • Randnotiz Banken: Strafverfolgung nur wegen "Peanuts" bei der IKB, auch keine Anklage gegen IKB-Aufsichtsräte wegen pflichtwidriger Spekulation mit einem Drittel der Bilanzsumme und ihrem Unterlassen des Einschreitens aus ihrer Garantenstellung, "Verurteilung" aber nur in der juristischen Fachliteratur.
  • Randnotiz falscher Doktor in einflußreicher Telekom-Position - offenbar keine Strafverfolgung gem. § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB
  • Dubioses Finanzmarktstabilisierungsgesetz
    • Dokumentation in diesem Blog, zugleich auch Einschränkung genau derjenigen Aktionärsrechte, aus denen noch im Falle Telekom (s.o.) zivilrechtlich geklagt wurde, aktuell beim HRE-Desaster
  • Strafverfahren Telekom Bespitzelungsprozess, § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozessordnung verhindert anscheinend sogar die Verwertung bereits getätigter Aussagen des Hauptbelastungszeugen, während das BKA - ohne Hilfe der Telekom? - anscheinend nicht in der Lage ist, Festplatten mit Mailverkehr zu entschlüsseln. Somit könnten die Beweise für eine Anklageerhebung nicht reichen.

Übereinstimmend an den meisten dieser Vorgänge ist, dass stets das Bundesministerium der Finanzen bzw. dort handelnde Kreise nachweislich direkt oder indirekt involviert waren oder sind. In den übrigen Fällen könnte es nahe liegen.

Weitere Links:

A Lot of Quango.

Über Matt Taibbis Goldman-Sachs Artikel in der ZEIT [Update 25.3.2010]

Hauptbelastungszeuge schweigt nun

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