Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriekreditbank, Düsseldorf, am 25.03.2009
Begründung des Gegenantrages von Dr. Wolfgang Philipp
Herr Vorsitzender Dr. von Köller,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
mein Name ist Dr. Wolfgang Philipp, ich war früher bei großen Unternehmen als Syndikus bzw. Chefsyndikus tätig und bin heute freier Rechtsanwalt in Mannheim. Ich kenne mich aus in der Art und Weise, wie Großaktionäre in Konzernen Einfluss ausüben.
Ich spreche zu TOP 4 der Tagesordnung. Ich beantrage , den im vorigen Jahr hier gefassten Beschluss einer Sonderprüfung über die Tätigkeit des früheren Aufsichtsrats nicht rückgängig zu machen, den Antrag des Großaktionärs also abzulehnen . Im Hinblick auf diese Sonderprüfung wurde die Entlastung des Aufsichtsrats vertagt. Es ist unerträglich, den Aufsichtsrat etwa zu entlasten, ohne dass diese Prüfung stattgefunden hat.
Ich habe einen entsprechenden Gegenantrag gestellt, den die Verwaltung aber nicht veröffentlicht hat. Dies hätte aber geschehen müssen. Ich muss Sie, sehr geehrter Herr von Köller, darauf hinweisen, dass Ihre Rechtsabteilung Sie nicht vollständig beraten hat. Es mag zwar sein, dass nach dem Aktiengesetz Gegenanträge dann nicht veröffentlicht werden müssen, wenn sie Anträge von anderen Aktionären betreffen. Ich habe hier aber die Einladung zur Hauptversammlung, in der Sie einen Unterschied nicht machen. Wenn Sie Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 nicht veröffentlichen wollten, hätten Sie dies in der Einladung kennzeichnen müssen. Ich bin der Auffassung, dass dies ein Einberufungsfehler ist, der einen Anfechtungsgrund darstellt.
Ich habe - wie alle Aktionäre - meine in IKB-Aktien angelegten Ersparnisse verloren.
Meine Damen und Herren, der Grund meiner Wortmeldung liegt aber auf einer ganz anderen Ebene: Die hier anstehende Beschlussfassung - so harmlos sie aussieht – betrifft eine der wichtigsten Entwicklungen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Was hier zu prüfen ist, darf unter keinen Umständen unter den Tisch fallen.
Die IKB war das erste Unternehmen weltweit, das aus den jetzt allseits bekannten Gründen zusammengebrochen ist. Sie war ein Konzernunternehmen des Bundes und wurde von diesem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau beherrscht. Bei solchen Situationen handelt der Vorstand auch ohne Unternehmensvertrag in der Regel nicht ohne den beherrschenden Großaktionär. Dafür spricht schon eine aktienrechtliche Vermutung, aber auch die Lebenserfahrung.
Wir wissen heute, dass die Geschäfte, welche das Unternehmen zerstört haben, auf Basis ihres Koalitionsvertrages ein Lieblingsprojekt der Bundesregierung , insbesondere aber des Bundesfinanzministers und seines damals im Aufsichtsrat der IKB sitzenden Ministerialdirektors Asmussen gewesen sind. Asmussen hat diese Politik im Oktober 2006 in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ eingehend erläutert und ihre Ausdehnung auf weitere Bereiche empfohlen. Diesen Aufsatz hatte ich zufällig gefunden und im vergangenen Jahr hier bekannt gemacht.
Die Einleitung, zumindest aber die Ausdehnung dieser Geschäfte weit über die Größenordnung der IKB hinaus fällt mit der Zeit, in welcher der Bund hier das Sagen hatte, zusammen. Die gleichen Geschäfte wurden in noch viel größerem Umfange in der KfW selbst getätigt, außerdem von fast allen Landesbanken. Der Bund hat eine sogenannte „Finanzmarktpolitik“ betrieben und diese bei den einzigen Banken, auf die er Zugriff hatte, nämlich der IKB und der KfW als „Versuchskaninchen“ durchgesetzt.
Die FAZ schrieb dazu am 28.02.2009 ich zitiere :
„Was heute so oft mit dem Beiwort „toxisch“ versehen wird, hat das sozialdemokratisch geführte Bundesfinanzministerium aktiv befördert .“ „Dabei war uns stets wichtig, dass sich auch der Markt für Asset Backed Securities (ABS) in Deutschland stärker als bislang entwickelt“, schrieb der damalige Abteilungsleiter Asmussen in einem Grundsatzartikel. Er lobte dessen Dynamik und Vielseitigkeit, nannte Handlungsfelder für seinen Ausbau und versprach, das Ministerium werde darauf achten, „dass den Instituten keine unnötigen Prüf- und Dokumentationspflichten entstehen werden .“
Das bedeutet: Die Verletzung grundlegender Sicherheitsvorschriften des Kreditwesengesetzes und des Handelsgesetzbuches hat der Bund nicht nur geduldet, sondern begünstigt. Es war der Staat, der die Regeln des Fußballspiels außer Kraft gesetzt hat. Das gleiche Spiel trieben die meisten Bundesländer. Das Bundesfinanzministerium hält mit seiner Leistung, bei einer so kleinen Bank wie der IKB rund 10 Mrd. € Staatsgelder und das Vermögen der privaten Aktionäre zu vernichten, einen Weltrekord . Die Landesbanken sitzen auf rund 300 Mrd. faulen Papieren und müssen vom Bund gestützt werden. Die sonst so stolzen Kleinkönige sind Bettler beim Bund geworden: „Und mit Geistes Stärke tu ich Wunder auch.“ hieß es am Anfang, jetzt heißt es: „Herr, die Not ist groß, die Geister die ich rief, die werd ich jetzt nicht los.“. Wir müssen hier endlich erkennen, dass das Problem der IKB nur das Teilproblem einer viel größeren Staatskrise in Deutschland ist.
Meine Damen und Herren, die hier wirkenden Einflüsse sind bei der IKB über den Aufsichtsrat oder Teile von ihm, insbesondere die Vertreter des Bundes und der KfW gelaufen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der IKB ist die Schlüsselstelle , an der allein noch die Verantwortlichkeit geprüft und offen gelegt werden kann. Es geht um die Frage, ob hier nur Fehlleistungen des Vorstandes einer kleinen Bank oder aber fundamentale, den deutschen demokratischen Staat erschütternde politische Fehlleistungen vorliegen. Die Staatsböcke von gestern erscheinen heute als Gärtner, bekämpfen die von ihnen selbst ausgelöste Kreditschwemme mit neuen Krediten, indem sie Feuer mit Benzin zu löschen versuchen. Einige Bundesländer haben möglicherweise ihre Existenzberechtigung verspielt. Wenn die Zauberlehrlinge von dem „alten Meister“ abhängig sind, haben sie keine eigenständige Zukunft mehr, so kann Föderalismus nicht funktionieren. Funktionieren kann aber auch nicht die Vorstellung, manche Banken könnten etwa nach Enteignung von Politikern und Beamten gerettet werden. Die haben doch bewiesen, dass sie keine Bank leiten können.
Das alles, meine Damen und Herren, ist die Dimension unseres bescheidenen Tagesordnungspunkts 4. Wir müssen wissen, was hier konkret über den Aufsichtsrat gelaufen ist, als Aktionäre, aber auch als Staatsbürger, die inzwischen in tiefes Nachdenken über den demokratischen Staat versunken sind: Wenn frei gewählte Politiker in solchem Umfange das Geld der Bürger mit dubiosen Bankgeschäften verspielen, sind die Fundamente des Staates erschüttert.
Ich weiß, sehr geehrter Herr Dr. von Köller, dass wir Kleinaktionäre mit unseren wenigen Stimmen hier nichts erreichen können. Ich möchte deshalb an Sie appellieren, den Antrag zu TOP 4 zurückzuziehen bzw. darauf hinzuwirken. Das ist schon aktienrechtlich erforderlich, weil entgegen der Begründung des Antrages auch die Hauptversammlung neben Vorstand und Aufsichtsrat ein Organ und zwar das höchste der Gesellschaft ist und eine solche Sache nicht irgendwie „intern“ in Aufsichtsrat und Vorstand verhandelt werden kann.
Vor allem aber bitte ich Sie dringend, die hier anstehende fundamentale Auseinandersetzung zwischen den Staatsbürgern dieses Landes und seiner politischen Klasse in Bund und Ländern an der einzigen Stelle, an der Kleinaktionäre und Staatsbürger eine gewisse Kontrollmöglichkeit haben, nicht zu blockieren. Die hierfür an sich zuständigen Parlamente haben sich längst als unwillig erwiesen, weil sie selbst involviert sind. Nichts wird etwa durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse in Bund und Länder geprüft, niemand wird zur Verantwortung gezogen, das Volk trägt die Folgen. Das bedeutet: Die demokratische Kontrolle auch schwerster Fehlleistungen der Regierungen in Bund und Länder funktioniert nicht mehr. Als Staatsbürger sind wir schon weithin rechtlos. Wenigstens als Aktionäre wollen wir aber unsere Rechte gewahrt wissen. Ein Vertuschen der hier zu prüfenden Vorgänge könnte unabsehbare Folgen in Deutschland haben und den demokratischen Staat in Frage stellen. Wir Deutsche haben nach dem Krieg bewiesen, dass wir auch die schlimmsten Probleme lösen können. Grundlage dafür ist aber die Erkenntnis dessen, was Sache ist, die Erkenntnis der Wahrheit. Herr Dr. von Köller, Sie sind sicherlich in einer nicht ganz einfachen Situation, weil sie Geschäftsführer einer Gesellschaft sind, die letztlich in Texas beheimatet ist. Als deutscher Unternehmer sollten Sie den Herren in Texas klar machen, dass die deutsche Aktienrechtskultur es jedenfalls mit der Kultur in Texas aufnehmen kann. Wir haben hier ein sehr entwickeltes deutsches Aktienrecht, das die Grundlage des Industriestaates Deutschland ist. Bitte lassen Sie nicht zu, dass die hier geltenden Regeln von Texas aus zerstört werden.
Ich danke ihnen.
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