BFH
|
21.2.2007
|
VI R 55/06
|
Ist das Ermessen des FG bei einem Antrag auf
Aussetzung des Verfahrens wegen der verfassungswidrigen Verweigerung
des Abzugs eines steuerfreien Betrags in Höhe der den
Bundestagsabgeordneten gewährten steuerfreien Aufwands-/Kostenpauschale
auf Null reduziert, wenn beim BFH zu dieser Streitfrage ein
Revisionsverfahren (VI R 81/04) als "Musterprozess" anhängig ist, oder
fehlt es daran, weil die Entscheidung des BFH nicht mit Gesetzeskraft
ergeht, für die Fachgerichte nicht bindend und daher in besonderem Maße
für Parallelverfahren vor diesen nicht vorgreiflich ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 74; EStG § 9; EStG § 9a; GG Art 3 Abs 1; AbgG §
11 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
18.4.2005 (14 K 3496/04)
|
BFH
|
21.2.2007
|
VI R 56/06
|
Ist das Ermessen des FG bei einem Antrag auf
Aussetzung des Verfahrens wegen der verfassungswidrigen Verweigerung
des Abzugs eines steuerfreien Betrags in Höhe der den
Bundestagsabgeordneten gewährten steuerfreien Aufwands-/Kostenpauschale
auf Null reduziert, wenn beim BFH zu dieser Streitfrage ein
Revisionsverfahren (VI R 81/04) als "Musterprozess" anhängig ist, oder
fehlt es daran, weil die Entscheidung des BFH nicht mit Gesetzeskraft
ergeht, für die Fachgerichte nicht bindend und daher in besonderem Maße
für Parallelverfahren vor diesen nicht vorgreiflich ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 74; EStG § 9; EStG § 9a; GG Art 3 Abs 1; AbgG §
11 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
18.4.2005 (14 K 3492/04)
|
BFH
|
21.2.2007
|
X R 51/06
|
Können die Kläger noch die Verfassungswidrigkeit
des Solidaritätszuschlags (gebotene Aussetzung des Verfahrens bis zur
Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06) und die
Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene
Werbungskosten begehren, wenn hinsichtlich des ursprünglichen
Klagebegehrens Einigung erzielt wurde und das FA einen
Änderungsbescheid erlassen sowie die Hauptsache für erledigt erklärt
hat? Liegt hierin eine zulässige Klageerweiterung und keine
Klageänderung i.S. des § 67 FGO? Rechtsschutzbedürfnis für die
Fortsetzung des Klageverfahrens?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 40 Abs 2; FGO § 44; FGO § 67; AO § 367 Abs 2 S 1;
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 18.11.2005 (11 K 3561/04 E)
|
BFH
|
20.11.2006
|
X R 32/06
|
Anrechnung von Gewerbesteuer - negative
Steuerfestsetzung: Verfassungswidrigkeit des § 35 EStG insoweit, als
sich ein Anrechnungsüberhang im Falle einer Null-Festsetzung bei der
Einkommensteuer nicht auswirkt und aufgrund fehlender Vortrags-,
Rücktrags- bzw. Erstattungsmöglichkeit endgültig verloren geht?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 35 Abs 1 Nr 2; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 22.11.2005 (12 K 2318/04)
|
BVerfG
|
31.10.2006
|
2 BvL 59/06
|
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber
eingeholt, ob § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8, § 10d Abs. 1 Sätze 2 bis 4,
Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Satz 5 Halbsatz 2 soweit auf Sätze 2 bis 4
verweisend, und Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen
Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19
Abs. 4 GG) verfassungswidrig sind.
EStG § 2 Abs 3; EStG § 10d Abs 1; EStG § 10d Abs 2;
EStG § 10d Abs 3; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 6.9.2006 (XI R
26/04)
|
BFH
|
20.9.2006
|
X R 30/06
|
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach
§ 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum 2001 wegen getätigter
Überentnahmen. Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 11 EStG i.d.F. des
StÄndG 2001 hinsichtlich zu berücksichtigender Unter- und Überentnahmen
der Vorjahre; verfassungswidrige Rückwirkung und Verstoß gegen Art. 3
Abs. 1 GG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg ,
Entscheidung vom 26.1.2006 (10 K 99/03)
|
BFH
|
21.8.2006
|
XI R 35/06
|
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: IX R 67/06
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus
Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im
Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der
Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Verstößt diese Vorschrift gegen das
Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und
ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt
(Beschluss vom 6. Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1;
GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz ,
Entscheidung vom 1.6.2006 (3 K 2331/01)
|
BFH
|
19.5.2006
|
XI R 16/06
|
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: VIII R 76/06
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und
Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne
Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im
Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der
Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.
Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.2.2006 (1 K 5671/03 E,F)
|
BFH
|
19.5.2006
|
XI R 17/06
|
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: VIII R 77/06
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2
Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in
Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002
verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten
Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise
berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.
Februar 2007).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.2.2006 (1 K 3953/04 E)
|
BFH
|
20.4.2006
|
VI R 29/05
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
15.03.2007, durcherkannt.
Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von
1,2 v.H. (0,4 v.H. je Verspätungsmonat) der festgesetzten Steuer wegen
verspäteter Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters mit
überwiegend Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Grunde und der
Höhe nach ermessensgerecht, wenn die Summe der übrigen Einkünfte zwar
weniger als 800 DM beträgt, gleichwohl aber wegen Eintragung eines
Freibetrags eine Pflichtveranlagung durchzuführen ist und als
Bemessungsgrundlage nicht die nach Anrechnung der einbehaltenen
Lohnsteuer errechnete Einkommensteuer-Abschlusszahlung zugrunde gelegt
wird? Liegt insoweit eine verfassungswidrige Benachteiligung von
Beziehern nichtselbständiger Einkünfte vor?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 152; AO § 5
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 7.11.2002 (7 K 1596/02)
siehe:
Urteil des 6. Senats vom 15.3.2007 - VI R 29/05 -
|
BFH
|
20.2.2006
|
X R 43/05
|
1. Verfassungswidrige Beschränkung des
Sonderausgabenabzugs von Krankenkassenbeiträgen und Beiträgen zur
Altersversorgung? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als im
Hinblick auf das Alterseinkünftegesetz in voller Höhe abziehbare
Werbungskosten?
2. Sind pauschal 40 v.H. der Einnahmen nach § 1
Abs. 2 des Strafbefreiungserklärungsgesetzes oder alternativ ein
Drittel der Einkünfte des Klägers nach § 3 Nr. 12 EStG (Kostenpauschale
für Bundestagsabgeordnete) steuerfrei zu belassen. Besteht ein aus Art.
3 Abs. 1 GG abgeleiteter Anspruch auf diese Begünstigung?
Das Verfahren ruht bis zum Abschluss der beim BFH
anhängigen Verfahren VI R 63/04 und X R 20/04 und der beim BVerfG
anhängigen Verfahren 2 BvR 2299/04 und 2 BvL 14/05.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr 12;
StraBEG § 1 Abs 2; GG Art 3 Abs 1; AltEinkG
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 26.8.2005 (16 K 465/02)
|
BFH
|
20.2.2006
|
XI R 1/06
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
14.03.2007, unbegründet.
Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
darin, dass der Vorteil, welcher Arbeitnehmern durch die unentgeltliche
private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres
Arbeitgebers zufließt, einkommensteuerfrei bleibt, jedoch bei
Selbständigen die private Telefonnutzung als Privatentnahme besteuert
wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 45; GG Art 3; EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 6
Abs 1 Nr 4 S 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 21.11.2005 (6 K 1059/03)
|
BFH
|
19.1.2006
|
XI R 60/05
|
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
24.05.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Bestehen ernstliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des StEntlG
1999/2000/2002 darin, dass eine Einkommensteuer selbst dann
festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die übrigen positiven
Einkünfte erheblich übersteigen? Ist diese Vorschrift
verfassungswidrig, weil sie unverständlich, unklar und damit nicht
hinreichend bestimmt ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung
vom 26.10.2005 (9 K 4175/02)
|
BFH
|
20.12.2005
|
X R 33/05
|
Rechtmäßigkeit der Gewinnhinzurechnung von
Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG wegen getätigter Überentnahmen.
Verfassungswidriger Ausschluss betrieblich veranlasster
Finanzierungskosten vom Betriebsausgabenabzug; unzulässige
Rückwirkung?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 27.4.2005 (16 K 575/02)
|
BFH
|
18.11.2005
|
XI R 16/05
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
14.02.2007, unbegründet.
1. Ist § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Weise
auszulegen, dass bei einem Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG
wahlweise nur für einen bestimmten Teilbetrag des Veräußerungsgewinns §
6b EStG ganz oder teilweise angewendet werden kann, so dass der
Restbetrag des Veräußerungsgewinns tarifbegünstigt bleibt? Oder muss
bei dieser Fallgestaltung der gesamte Veräußerungsgewinn dem
allgemeinen Steuersatz unterworfen werden?
2. Verfassungswidrige Rückwirkung durch die
Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 9 EStG i.d.F. des StEntlG
1999/2000/2002?
3. Entfaltet bei einer Steuerfestsetzung unter dem
Vorbehalt der Nachprüfung die Bilanzänderungsvorschrift in § 4 Abs. 2
EStG keine Wirkung, so dass Ansatz- und Bewertungswahlrechte wie in §
6b EStG jederzeit uneingeschränkt ausgeübt werden können?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 2 S 2; EStG § 6b; EStG § 34 Abs 1 S 4;
EStG § 52 Abs 9; GG Art 20 Abs 3; AO § 164; EStG § 16
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
, Entscheidung vom 9.3.2005 (1 K 198/01)
|
BFH
|
18.11.2005
|
XI R 35/05
|
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues
Aktenzeichen: X R 45/05
Streitig sind:
1. Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von
Vorsorgeaufwendungen; Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips
der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit?
2. Kürzung des Vorwegabzugs? Eigene
Beitragsleistungen?
Der Kl. ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit
Pensionszusage. Dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer wurde die
gleiche Pensionszusage erteilt. (Beteiligungen je 49%, Rest je 1% die
Ehefrauen)
3. Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung
pauschaler Werbungskosten in Höhe der steuerfreien
Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/06 ausgesetzt
(Beschluss vom 6. Februar 2007).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GG Art 3; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10c Abs 3 Nr 2; EStG
§ 9
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 15.9.2003 (11 K 1203/02 E)
|
BVerfG
|
2.11.2005
|
2 BvL 13/05
|
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage
vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39
Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
vom 24.3.1999 (BGBl I, 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach
private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998
erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende
Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne
Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden.
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
24.8.2005 (14 K 6187/04)
|
BFH
|
20.10.2005
|
III R 54/05
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
15.03.2007, unbegründet.
Ausländer ohne qualifizierten Aufenthaltstitel:
Erlöschen des Kindergeldanspruchs der nur geduldeten Jugoslawin mit
Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verfassungswidrig?
Übertragung der Grundsätze der zu § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG ergangenen
Entscheidung des BVerfG 1 BvL 4/97 u.a. (BVerfGE 111, 160) ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; EStG § 70 Abs 2; GG Art 3; BKGG §
1 Abs 3 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 8.3.2005 (6 K 1847/04 Kg)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 15.3.2007 - III R 54/05 -
|
BFH
|
20.7.2005
|
III R 31/05
|
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
19.07.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Kindergeldanspruch für Ausländer, die in
Deutschland nur geduldet, nicht aber im Besitz einer
Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des
BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97) und Verstoß gegen Art. 39 des
Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Algerien vom 27.9.1978?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 56
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung
vom 2.2.2005 (V 243/2000)
|
BFH
|
20.4.2005
|
III R 16/05
|
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz
einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber
einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des
BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG §
35
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 16.11.2004 (14 K 1288/01 Kg)
|
BVerfG
|
23.3.2005
|
1 BvR 2357/04
|
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
13.6.2007.
Ist die im Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit getroffene Regelung über den durch Finanzbehörden im
automatisierten Verfahren möglichen Abruf von Steuerdaten bei
Kreditinstituten verfassungswidrig?
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
wurde abgelehnt (BVerfG-Beschluss vom 22.03.2005 Az. 1 BvR 2357/04, 1
BvQ 2/05).
Verfassungsbeschwerde
GG Art 2 Abs 1; GG Art 1; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20
Abs 3; AO § 93 Abs 7; AO § 93 Abs 8; AO § 93b; StEhrlFöG
|
BVerfG
|
17.3.2005
|
2 BvL 4/05
|
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber
eingeholt, ob § 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz (ErbStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1
Nr. 1 ErbStG in der für 1993 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung
vom 19. Februar 1991 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I S. 468), geändert
durch Gesetze vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297), vom 9. November
1992 (BGBl I S. 1853), vom 13. September 1993 (BGBl I S. 1569) und vom
21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2310) insoweit verfassungswidrig ist, als
Zuwendungen an politische Parteien i.S. des § 2 Parteiengesetz (PartG)
steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
dagegen nicht.
Normenkontrollverfahren
GG Art 100 Abs 1 S 1; BVerfGG § 80; ErbStG § 13 Abs 1
Nr 18; ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; PartG § 2; GG Art
3 Abs 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 6.12.2004 (1 K 140/02)
|
BFH
|
18.2.2005
|
III R 48/04
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
21.06.2007, unbegründet.
Diätmehraufwendungen der an Zöliakie erkrankten
Klägerin als außergewöhnliche Belastung? Notwendige Vorlage an das
BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 2 S 3; GG Art 3 Abs 1; GG Art 2 Abs 2 S
1; GG Art 100 Abs 1 S 1
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 27.11.2003 (2 K 462/00)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 21.6.2007 - III R 48/04 -
|
BFH
|
18.2.2005
|
III R 52/02
|
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
13.02.2008 (Erledigung der Hauptsache).
Besteht für Ausländer, die nur im Besitz einer
Aufenthaltsbefugnis sind, ein Anspruch auf Kindergeld? Verletzung des
Gleichheitssatzes, wenn Ausländer, die sich mit ihren Kindern
-ungeachtet des Aufenthaltstitels- im Bundesgebiet aufhalten und hier
erlaubt erwerbstätig sind, vom Bezug des Kindergeldes ausgeschlossen
sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (siehe beim
BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 4/97, 5/97, 6/97, 9/97, 10/97)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 5; AuslG §
30
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 5.5.2000 (11 K 7518/99 Kg)
|
BFH
|
18.2.2005
|
III R 54/02
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
22.11.2007, unbegründet.
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz
einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber
einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG §
35
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 22.8.2002 (3 K 2028/01)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 22.11.2007 - III R 54/02 -
|
BFH
|
18.2.2005
|
III R 61/04
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
22.11.2007, unbegründet.
Kindergeldanspruch eines seit Jahren in der
Bundesrepublik lebenden Vaters mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit
(ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis), der bis zu einem Unfall
als (versicherungspflichtiger) Arbeitnehmer nach Art. 28 des
deutsch-jugoslawischen Abkommens über die soziale Sicherheit
kindergeldberechtigt war, nunmehr aber eine Dauerrente von der
Bau-Berufsgenossenschaft sowie vom Sozialamt eine laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt bezieht? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs 2 Satz 1
EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht ,
Entscheidung vom 28.4.2003 (3 K 3546/01)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 22.11.2007 - III R 61/04 -
|
BFH
|
18.2.2005
|
III R 88/03
|
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom
24.10.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Kindergeldanspruch der mit Übernahmegenehmigung des
Bundesverwaltungsamts, unter Erteilung eines Registrierscheins aus
Polen eingereisten Klägerin, wenn diese später nicht als Spätaussiedler
anerkannt worden ist, in den Streitjahren nicht über eine
Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis i.S. von § 62 Abs. 2 Satz 1
EStG verfügt hat, ihr erst nach den Streitjahren eine
Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist und sie nunmehr eingebürgert
worden ist? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 116 Abs 1; GG Art 3 Abs 1;
GG Art 6 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg ,
Entscheidung vom 18.9.2003 (14 K 142/02)
|
BFH
|
18.2.2005
|
III R 93/03
|
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom
15.03.2007, unbegründet.
Kindergeldanspruch eines ausländerrechtlich nur
geduldeten Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien/Herzegowina nach Art. 28
des deutsch-jugoslawischen Abkommens, obwohl der Kläger im Inland nicht
als Arbeitnehmer, sondern selbständig tätig war?
Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1
EStG?
Anspruch aufgrund des EuGH-Urteils vom 4.5.1999
C-262/96, EuGHE I 1999, 2685?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3 Abs 1; SozSichAbk YUG Art
28
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung
vom 17.11.2003 (4 K 4828/02 Kg)
siehe:
Urteil des 3. Senats vom 15.3.2007 - III R 93/03 -
|
BVerfG
|
3.1.2005
|
2 BvR 2240/04
|
Verfassungswidrigkeit des Haushaltsfreibetrags
gemäß § 32 Abs. 7 EStG für 2003
-- Verfassungsbeschwerde --
EStG § 32 Abs 7; GG Art 6
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 5.10.2004 (VIII
R 38/03)
|
BFH
|
20.12.2004
|
I R 95/04
|
Mantelkauf: Ist die Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG
in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der
Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 in verfassungswidriger Weise
zustande gekommen, da der Parlamentsvorbehalt verletzt wurde? Ist § 8
Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Finanzierung der
Rentenversicherung vom 19.12.1997 auch auf Fälle anzuwenden, in denen
der Verlust der wirtschaftlichen Identität schon vor 1997 liegt?
Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des I. Senats in
dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 19. Juli 2006).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 4; GG Art 20 Abs 3; GG Art 76 Abs 1; GG
Art 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
20.1.2004 (13 K 5241/02)
siehe:
Beschluss des 1. Senats vom 6.4.2005 - I R 95/04 -
|