Anhängige Verfahren beim BFH wg. Verfassungswidrigkeit

Potenziell verfassungswidrige Steuergesetze nach dem Stand vom 29.3.2008 anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH).


BFH
19.3.2008 I R 88/07

1. Ist der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet, Höhe und Umfang seiner Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ungefragt offen zu legen und gegebenenfalls auch Veränderungen in den Beteiligungsquoten nachzuweisen?

2. Verstößt die Wegzugsbesteuerung (Vermögenszuwachsbesteuerung) in der Fassung des SEStEG gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit?

3. Liegt in der Anwendung des § 6 AStG in der Fassung des SEStEG auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Einkommensteuerfestsetzungen eine verfassungswidrige Rückwirkung?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

AStG § 6; EStG § 17 Abs 1; AStG § 21; AO § 90 Abs 1 S 2; GG Art 20 Abs 3; EG Art 43

Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2007 (9 K 1270/04 E)

BFH 19.3.2008 I R 89/07

1. Ist der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet, Höhe und Umfang seiner Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ungefragt offen zu legen und gegebenenfalls auch Veränderungen in den Beteiligungsquoten nachzuweisen?

2. Verstößt die Wegzugsbesteuerung (Vermögenszuwachsbesteuerung) in der Fassung des SEStEG gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit?

3. Liegt in der Anwendung des § 6 AStG in der Fassung des SEStEG auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Einkommensteuerfestsetzungen eine verfassungswidrige Rückwirkung?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

AStG § 6; EStG § 17 Abs 1; AStG § 21; AO § 90 Abs 1 S 2; GG Art 20 Abs 3; EG Art 43

Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2007 (9 K 1274/04 E)

BFH 19.3.2008 X R 10/08

Abzug von Steuerberatungskosten: Verfassungswidrigkeit der durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3682) ab dem 1.1.2006 erfolgten Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 10 Abs 1 Nr 6; EStG § 12 Nr 1; AO § 80; AO § 89; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.1.2008 (10 K 103/07)

BFH 20.2.2008 X R 45/07

Verfassungswidrigkeit des beschränkten Abzugs der Vorsorgeaufwendungen im Streitjahr 2005 bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Führt die Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in die Höchstbetragsberechnung rechtswidrig dazu, dass diese steuerpflichtigem Arbeitslohn gleichgestellt werden? Hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 6.3.2002 2 BvL 17/99) durch das Alterseinkünftegesetz verfehlt?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 10 Abs 1 Nr 2; EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr 62

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 14.11.2007 (1 K 1665/06)

BFH 18.1.2008 III R 99/07

Ist die Gewinnhinzurechnung von Schuldzinsen wegen getätigter Überentnahmen gem. § 4 Abs. 4a EStG wegen unzulässiger Rückwirkung durch § 52 Abs. 11 EStG, Ungleichbehandlung bei den verschiedenen Gewinnermittlungsarten und wegen Verletzung des objektiven Nettoprinzips verfassungswidrig?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 3

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 8.5.2007 (15 K 20353/04)

BFH 18.1.2008 IX R 67/06

Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?

Verstößt diese Vorschrift gegen das Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6. Februar 2007).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14; GG Art 20

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 1.6.2006 (3 K 2331/01)

BFH 18.1.2008 IX R 71/07

1. Spekulationsfrist bei Verschmelzung - 1. Beginnt bei der Verschmelzung einer aus der Umwandlung einer GmbH hervorgegangenen AG auf eine andere AG die einjährige Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG neu zu laufen oder sind dem Zeitraum ab Verschmelzung bis zur Veräußerung der Aktien die Vorbesitzzeiten an der GmbH hinzuzurechnen, so dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Aktien mehr als 1 Jahr beträgt und folglich kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt - 2. Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf vor Bekanntmachung des StEntlG 1999/2000/2002 erworbene GmbH-Anteile als Verstoß gegen den Vertrauensschutz (unzulässige Rückwirkung) - 3. Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Jahr 2000?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2; UmwStG § 13; GG Art 20; GG Art 14; AO § 129; AO § 122; AO § 121; FGO § 68

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 7.8.2007 (1 K 4684/05 E,F)

BFH 18.1.2008 IX R 73/07

Nutzungswertbesteuerung für denkmalgeschützte Wohngebäude - Verfassungswidrigkeit und Europarechtswidrigkeit der Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten - 1. Ist der Ausschluss der Nutzungswertbesteuerung für selbstgenutzte denkmalgeschützte Wohngebäude von Nichtlandwirten ab dem Jahr 1999 verfassungswidrig - 2. Ist die in § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG (1999) vorgesehene Höchstgrenze von 18000 DM wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG unwirksam?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 52 Abs 21; EStG § 21 Abs 2; EStG § 13 Abs 2 Nr 2; EStG § 10 Abs 1 Nr 8; EWGRL 207/76 Art 1 Abs 1; EWGRL 207/76 Art 2 Abs 1; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 24.5.2007 (8 K 1323/02 E)

BFH 18.1.2008 IX R 84/07

Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung, welche mündlich bereits am 5. März 1999 vereinbart, schriftlich jedoch erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt wurde?

1. Wurde im Gespräch am 5. März 1999 eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen?

2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an?

3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich verfassungswidrig?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 34 Abs 1; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.6.2007 (7 K 2270/06)

BFH 18.1.2008 IX R 86/07

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.1998 ohne Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung unter Berücksichtigung des § 181 Abs. 5 AO?

Anwendung des § 10d Abs. 4 Satz 6 i.V.m. § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007?

Verfassungswidrige Rückwirkung? Verletzung des Vertrauensschutzes?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 10d Abs 3; EStG § 10d Abs 4 S 6; EStG § 52 Abs 25 S 5; AO § 181 Abs 5; GG Art 20

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 9.8.2007 (10 K 3347/04)

BFH 18.1.2008 VIII R 53/07

1. Übt ein Ingenieur i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, der sich in einem Teilbereich seines Unternehmens der leitenden und eigenverantwortlichen Berufstätigkeit eines Mitarbeiters bedient eine freiberufliche Tätigkeit aus? Ist das FG rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass bei einer einheitlichen Betätigung die neuere BFH-Rechtsprechung zu den gemischten Tätigkeiten nicht anwendbar ist, also die Tätigkeit nicht in freiberuflich und gewerblich getrennt werden kann?

2. Ist die Gewerbesteuer verfassungswidrig (vgl. Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21.4.2004 4 K 317/91, EFG 2004, 1065; Az. des BVerfG 1 BvL 2/04)?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15 Abs 2 S 1; EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3; EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 8.6.2006 (3 K 4699/02)

BFH 18.1.2008 VIII R 76/06

Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Februar 2007).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; GG Art 3

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.2.2006 (1 K 5671/03 E,F)

BFH 18.1.2008 VIII R 77/06

Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Februar 2007).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; GG Art 3

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.2.2006 (1 K 3953/04 E)

BFH 18.1.2008 X R 45/05

Streitig sind:

1. Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit?

2. Kürzung des Vorwegabzugs? Eigene Beitragsleistungen?

Der Kl. ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensionszusage. Dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer wurde die gleiche Pensionszusage erteilt. (Beteiligungen je 49%, Rest je 1% die Ehefrauen)

3. Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6. Februar 2007).

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

GG Art 3; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10c Abs 3 Nr 2; EStG § 9

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 15.9.2003 (11 K 1203/02 E)

BFH 20.12.2007 VI R 42/07

Ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG verfassungswidrig, da die Entfernungspauschale nicht für Flugreisen gilt?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 18.7.2006 (I 51/2005)

BFH 20.11.2007 IX R 70/07

Erbbauzinsvorauszahlung - Sind die im September 2004 für ein auf 99 Jahre bestelltes Wohnungserbbaurecht in einem Einmalbetrag im Voraus gezahlten Erbbauzinsen in Höhe von 36350 EUR im Streitjahr 2004 sofort in voller Höhe oder gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG i.d.F. des am 15.12.2004 verkündeten und am 16.12.2004 in Kraft getretenen Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 9.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) auf den Zeitraum von 99 Jahren verteilt nur in Höhe von 368 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar - Ist die Neuregelung in § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, die gem. § 52 Abs. 30 EStG erstmals für Erbbauzins-Vorauszahlungen anwendbar ist, die nach dem 31.12.2003 geleistet wurden, verfassungswidrig ("echte" und damit unzulässige Rückwirkung)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 11 Abs 2; EStG § 52 Abs 30; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 27.9.2007 (IV 80/2006)

BFH 20.11.2007 X R 34/07

Sind die im Jahr 2005 aufgewendeten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der nach dem Alterseinkünftegesetz zu erwartenden Vollversteuerung der Renteneinnahmen in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder als Sonderausgaben zu berücksichtigen? Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive/subjektive Nettoprinzip?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10; EStG § 22 Nr 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 20

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 28.8.2007 (15 K 30254/06)

BFH 20.11.2007 XI R 26/07

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 86/07

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.1998 ohne Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung unter Berücksichtigung des § 181 Abs. 5 AO?

Anwendung des § 10d Abs. 4 Satz 6 i.V.m. § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007?

Verfassungswidrige Rückwirkung? Verletzung des Vertrauensschutzes?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 10d Abs 3; EStG § 10d Abs 4 S 6; EStG § 52 Abs 25 S 5; AO § 181 Abs 5; GG Art 20

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 9.8.2007 (10 K 3347/04)

BFH 19.10.2007 IX R 46/07

Erbbauzinsvorauszahlung - Hat das FG die Verfassungswidrigkeit des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG i.V. mit § 52 Abs. 30 EStG aufgrund Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG (Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot) unzutreffend verneint, mit der Folge, dass die Klägerin die von ihr am 28.12.2004 für die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts gezahlten Erbbauzinsen in Höhe von 650000 EUR nicht nur entsprechend dem am 23.7.2004 auf 99 Jahre abgeschlossenen Erbbaurechtsbestellungsvertrag laufzeitanteilig, sondern in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Jahres 2004 abziehen kann (die Grundstückseigentümerin hatte bereits mit Schreiben vom 11.10.2004 - und damit vor der am 9.12.2004 im Bundestag beschlossenen und am 16.12.2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten gesetzlichen Neuregelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG - den Erbbauzins für die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von 650000 EUR fällig gestellt)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 11 Abs 2; EStG § 52 Abs 30; GG Art 20 Abs 3; EStG § 21; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.5.2007 (1 K 4916/05 F)

BFH 19.10.2007 IX R 48/07

Ablösezahlung für Erbbauzins - Kann die im Kalenderjahr 2005 aufgrund eines unwiderruflich bindenden notariellen Kaufangebots vom 1.12.2004 - und damit vor der am 15.12.2004 verkündeten und am 16.12.2004 in Kraft getretenen Neufassung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG - geleistete Ablösezahlung für ein Wohnungserbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren (Kaufvertragsabschluss am 17.12.2004) sofort in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden oder ist diese gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG auf die Laufzeit des Erbbaurechts von 99 Jahren zu verteilen und damit nur in Höhe von 6/12 aus 1/99 (Besitzübergang 1.7.2005) als Werbungskosten abziehbar - Ist die Neuregelung in § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG sowie die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 30 EStG verfassungswidrig ("echte" und damit unzulässige Rückwirkung)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 11 Abs 2; EStG § 52 Abs 30; GG Art 20 Abs 3; EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 21

Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 31.7.2007 (12 K 3363/06)

BFH 19.10.2007 X R 28/07

Im Streitjahr 2006 geleistete Beiträge eines nichtselbständig tätigen Steuerberaters an die berufsständische Versorgungseinrichtung als im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zu berücksichtigende Aufwendungen (vorab entstandene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften). Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern/Rentnern und Beamten/Pensionären und deren Auswirkungen auf die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen sowie der Nichtberücksichtigung dieser Beiträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10 Abs 4a; EStG § 39a Abs 1 Nr 2; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 30.11.2006 (10 K 171/06)

BFH 19.10.2007 XI R 19/07

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 84/07

Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung, welche mündlich bereits am 5. März 1999 vereinbart, schriftlich jedoch erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt wurde?

1. Wurde im Gespräch am 5. März 1999 eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen?

2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an?

3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich verfassungswidrig?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 34 Abs 1; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.6.2007 (7 K 2270/06)

BFH 20.8.2007 III R 42/07

Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf allein auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist: Ist § 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG verfassungswidrig, da er weder auf eine Verletzung der Unterhaltspflichten noch auf eine Zustimmung des anderen Elternteils (analog des Kinderfreibetrages) abstellt? Bewegt sich die Anknüpfung an das Melderegister noch im Rahmen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 32 Abs 6 S 6; AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1

Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 9.5.2007 (1 K 1324/07)

BFH 20.7.2007 IX R 31/07

Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG - Ist die Besteuerung eines im Jahr 1996 aus der Veräußerung privater Wertpapieren erzielten Spekulationsgewinns als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 2 i.V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst b EStG wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits verfassungswidrig - Ist, sofern man von einer Fortgeltung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst b EStG für den Veranlagungszeitraum 1996 ausgeht, ein Verlustrücktrag eines im Jahr 1997 erzielten Spekulationsverlust aus der Veräußerung privater Wertpapiere in das Jahr 1996 möglich?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 23 Abs 3; GG Art 3 Abs 1; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 8.5.2007 (15 K 96/07)

BFH 20.7.2007 X R 15/07

Besteuerung von Altersrenten: Verstößt bei einem Freiberufler die Besteuerung seiner Altersrenten mit dem Ertragsanteil bzw. nach dem Alterseinkünftegesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG? Verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern, weil die Beiträge zur Rentenversicherung jedenfalls zu mehr als 50 v.H. aus versteuertem Einkommen geleistet wurden?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 23.4.2007 (3 K 148/05)

BVerfG 11.7.2007 2 BvR 1270/07

Erwerbsbedingt entstandene Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten - Keine Verfassungswidrigkeit der Fortgeltung des § 33c EStG für Zeiträume vor 2000.

-- Verfassungsbeschwerde --

MRK Art 6 Abs 1; GG Art 3; GG Art 6 Abs 1; GG Art 6 Abs 2; GG Art 19 Abs 4; EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1; EStG § 33c; EWGRL 207/76 Art 2; GG Art 1 Abs 1; GG Art 20 Abs 1

Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 12.4.2007 (VI R 42/03)

BFH 18.5.2007 III R 18/07

Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung gem. § 26a Abs. 2 S. 1 EStG: Zusammenrechnung der Einkünfte der Eheleute oder --wegen der verfassungswidrigen Benachteiligung-- zwangsweise wie bei Einzelveranlagung?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 33 Abs 3 S 1 Nr 1; EStG § 26a Abs 2 S 1; GG Art 6

Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 8.11.2006 (9 K 3675/04)

BFH 20.4.2007 VI R 78/06

Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei Lohnsersatzleistungen (Insolvenzgeld) vor, wenn im Gegensatz zu pflichtversicherten Arbeitnehmern, bei denen nur das jeweilige "Nettogehalt" (§ 183 SGB III) bei der Steuersatzermittlung angesetzt wird, weil die Sozialversicherungsbeiträge unmittelbar an die jeweiligen Kassen überwiesen werden, bei einem nicht pflichtversicherten Arbeitnehmer der ausgezahlte Bruttobetrag (Nettoentgelt zuzüglich Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) aber ungekürzt um die vom Arbeitnehmer an die jeweiligen Kassen überwiesenen Beiträge der Steuerberechnung zugrunde gelegt wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 32b Abs 1 Nr 1a; SGB 3 § 183; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 9.11.2006 (10 K 1997/02)

BFH 20.3.2007 X R 6/07

Verfassungswidrigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen bei einem Freiberufler. Berücksichtigung zusätzlicher Kosten der Mindestdaseinsvorsorge. Gleichheitswidrige Benachteiligung Selbständiger gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern und Vergleichsgruppen aus dem öffentlichen Dienst?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr 62; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 1.2.2007 (VI 263/2004)

BVerfG 7.3.2007 2 BvL 1/07

Der Senat hält die ab dem 01.01.2007 geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holt daher nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.

EStG § 9 Abs 2; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: FG Hannover, Entscheidung vom 27.2.2007 (8 K 549/06)

BFH 21.2.2007 VI R 55/06

Ist das Ermessen des FG bei einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen der verfassungswidrigen Verweigerung des Abzugs eines steuerfreien Betrags in Höhe der den Bundestagsabgeordneten gewährten steuerfreien Aufwands-/Kostenpauschale auf Null reduziert, wenn beim BFH zu dieser Streitfrage ein Revisionsverfahren (VI R 81/04) als "Musterprozess" anhängig ist, oder fehlt es daran, weil die Entscheidung des BFH nicht mit Gesetzeskraft ergeht, für die Fachgerichte nicht bindend und daher in besonderem Maße für Parallelverfahren vor diesen nicht vorgreiflich ist?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

FGO § 74; EStG § 9; EStG § 9a; GG Art 3 Abs 1; AbgG § 11 Abs 2

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 18.4.2005 (14 K 3496/04)

BFH 21.2.2007 VI R 56/06

Ist das Ermessen des FG bei einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen der verfassungswidrigen Verweigerung des Abzugs eines steuerfreien Betrags in Höhe der den Bundestagsabgeordneten gewährten steuerfreien Aufwands-/Kostenpauschale auf Null reduziert, wenn beim BFH zu dieser Streitfrage ein Revisionsverfahren (VI R 81/04) als "Musterprozess" anhängig ist, oder fehlt es daran, weil die Entscheidung des BFH nicht mit Gesetzeskraft ergeht, für die Fachgerichte nicht bindend und daher in besonderem Maße für Parallelverfahren vor diesen nicht vorgreiflich ist?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

FGO § 74; EStG § 9; EStG § 9a; GG Art 3 Abs 1; AbgG § 11 Abs 2

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 18.4.2005 (14 K 3492/04)

BFH 21.2.2007 X R 51/06

Können die Kläger noch die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags (gebotene Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06) und die Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten begehren, wenn hinsichtlich des ursprünglichen Klagebegehrens Einigung erzielt wurde und das FA einen Änderungsbescheid erlassen sowie die Hauptsache für erledigt erklärt hat? Liegt hierin eine zulässige Klageerweiterung und keine Klageänderung i.S. des § 67 FGO? Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung des Klageverfahrens?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

FGO § 40 Abs 2; FGO § 44; FGO § 67; AO § 367 Abs 2 S 1; EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 18.11.2005 (11 K 3561/04 E)

BFH 20.11.2006 X R 32/06

Anrechnung von Gewerbesteuer - negative Steuerfestsetzung: Verfassungswidrigkeit des § 35 EStG insoweit, als sich ein Anrechnungsüberhang im Falle einer Null-Festsetzung bei der Einkommensteuer nicht auswirkt und aufgrund fehlender Vortrags-, Rücktrags- bzw. Erstattungsmöglichkeit endgültig verloren geht?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 35 Abs 1 Nr 2; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.11.2005 (12 K 2318/04)

BVerfG 31.10.2006 2 BvL 59/06

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8, § 10d Abs. 1 Sätze 2 bis 4, Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Satz 5 Halbsatz 2 soweit auf Sätze 2 bis 4 verweisend, und Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) verfassungswidrig sind.

EStG § 2 Abs 3; EStG § 10d Abs 1; EStG § 10d Abs 2; EStG § 10d Abs 3; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 6.9.2006 (XI R 26/04)

BFH 20.9.2006 X R 30/06

Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum 2001 wegen getätigter Überentnahmen. Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 11 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 hinsichtlich zu berücksichtigender Unter- und Überentnahmen der Vorjahre; verfassungswidrige Rückwirkung und Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 26.1.2006 (10 K 99/03)

BFH 21.8.2006 XI R 35/06

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 67/06

Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?

Verstößt diese Vorschrift gegen das Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6. Februar 2007).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 1.6.2006 (3 K 2331/01)

BFH 19.5.2006 XI R 16/06

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 76/06

Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Februar 2007).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; GG Art 3

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.2.2006 (1 K 5671/03 E,F)

BFH 19.5.2006 XI R 17/06

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 77/06

Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Februar 2007).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; GG Art 3

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.2.2006 (1 K 3953/04 E)

BFH 20.4.2006 VI R 29/05

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.03.2007, durcherkannt.

Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 1,2 v.H. (0,4 v.H. je Verspätungsmonat) der festgesetzten Steuer wegen verspäteter Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters mit überwiegend Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Grunde und der Höhe nach ermessensgerecht, wenn die Summe der übrigen Einkünfte zwar weniger als 800 DM beträgt, gleichwohl aber wegen Eintragung eines Freibetrags eine Pflichtveranlagung durchzuführen ist und als Bemessungsgrundlage nicht die nach Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer errechnete Einkommensteuer-Abschlusszahlung zugrunde gelegt wird? Liegt insoweit eine verfassungswidrige Benachteiligung von Beziehern nichtselbständiger Einkünfte vor?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

AO § 152; AO § 5

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 7.11.2002 (7 K 1596/02)


siehe: Urteil des 6. Senats vom 15.3.2007 - VI R 29/05 -
BFH 20.2.2006 X R 43/05

1. Verfassungswidrige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenkassenbeiträgen und Beiträgen zur Altersversorgung? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als im Hinblick auf das Alterseinkünftegesetz in voller Höhe abziehbare Werbungskosten?

2. Sind pauschal 40 v.H. der Einnahmen nach § 1 Abs. 2 des Strafbefreiungserklärungsgesetzes oder alternativ ein Drittel der Einkünfte des Klägers nach § 3 Nr. 12 EStG (Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete) steuerfrei zu belassen. Besteht ein aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteter Anspruch auf diese Begünstigung?

Das Verfahren ruht bis zum Abschluss der beim BFH anhängigen Verfahren VI R 63/04 und X R 20/04 und der beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvR 2299/04 und 2 BvL 14/05.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 3; EStG § 3 Nr 12; StraBEG § 1 Abs 2; GG Art 3 Abs 1; AltEinkG

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.8.2005 (16 K 465/02)

BFH 20.2.2006 XI R 1/06

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.03.2007, unbegründet.

Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin, dass der Vorteil, welcher Arbeitnehmern durch die unentgeltliche private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres Arbeitgebers zufließt, einkommensteuerfrei bleibt, jedoch bei Selbständigen die private Telefonnutzung als Privatentnahme besteuert wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 3 Nr 45; GG Art 3; EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 21.11.2005 (6 K 1059/03)

BFH 19.1.2006 XI R 60/05

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 24.05.2007 (Erledigung der Hauptsache).

Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 darin, dass eine Einkommensteuer selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die übrigen positiven Einkünfte erheblich übersteigen? Ist diese Vorschrift verfassungswidrig, weil sie unverständlich, unklar und damit nicht hinreichend bestimmt ist?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 14

Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 26.10.2005 (9 K 4175/02)

BFH 20.12.2005 X R 33/05

Rechtmäßigkeit der Gewinnhinzurechnung von Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG wegen getätigter Überentnahmen. Verfassungswidriger Ausschluss betrieblich veranlasster Finanzierungskosten vom Betriebsausgabenabzug; unzulässige Rückwirkung?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 4 Abs 4a; EStG § 52 Abs 11; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 27.4.2005 (16 K 575/02)

BFH 18.11.2005 XI R 16/05

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.02.2007, unbegründet.

1. Ist § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Weise auszulegen, dass bei einem Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG wahlweise nur für einen bestimmten Teilbetrag des Veräußerungsgewinns § 6b EStG ganz oder teilweise angewendet werden kann, so dass der Restbetrag des Veräußerungsgewinns tarifbegünstigt bleibt? Oder muss bei dieser Fallgestaltung der gesamte Veräußerungsgewinn dem allgemeinen Steuersatz unterworfen werden?

2. Verfassungswidrige Rückwirkung durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 9 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002?

3. Entfaltet bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung die Bilanzänderungsvorschrift in § 4 Abs. 2 EStG keine Wirkung, so dass Ansatz- und Bewertungswahlrechte wie in § 6b EStG jederzeit uneingeschränkt ausgeübt werden können?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 4 Abs 2 S 2; EStG § 6b; EStG § 34 Abs 1 S 4; EStG § 52 Abs 9; GG Art 20 Abs 3; AO § 164; EStG § 16

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 9.3.2005 (1 K 198/01)

BFH 18.11.2005 XI R 35/05

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 45/05

Streitig sind:

1. Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit?

2. Kürzung des Vorwegabzugs? Eigene Beitragsleistungen?

Der Kl. ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensionszusage. Dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer wurde die gleiche Pensionszusage erteilt. (Beteiligungen je 49%, Rest je 1% die Ehefrauen)

3. Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten?

Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6. Februar 2007).

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

GG Art 3; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10c Abs 3 Nr 2; EStG § 9

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 15.9.2003 (11 K 1203/02 E)

BVerfG 2.11.2005 2 BvL 13/05

Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I, 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden.

EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 24.8.2005 (14 K 6187/04)

BFH 20.10.2005 III R 54/05

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.03.2007, unbegründet.

Ausländer ohne qualifizierten Aufenthaltstitel: Erlöschen des Kindergeldanspruchs der nur geduldeten Jugoslawin mit Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verfassungswidrig? Übertragung der Grundsätze der zu § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG ergangenen Entscheidung des BVerfG 1 BvL 4/97 u.a. (BVerfGE 111, 160) ?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; EStG § 70 Abs 2; GG Art 3; BKGG § 1 Abs 3 S 1

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.3.2005 (6 K 1847/04 Kg)


siehe: Urteil des 3. Senats vom 15.3.2007 - III R 54/05 -
BFH 20.7.2005 III R 31/05

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 19.07.2007 (Erledigung der Hauptsache).

Kindergeldanspruch für Ausländer, die in Deutschland nur geduldet, nicht aber im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97) und Verstoß gegen Art. 39 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Algerien vom 27.9.1978?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 56

Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 2.2.2005 (V 243/2000)

BFH 20.4.2005 III R 16/05

Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG § 35

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.11.2004 (14 K 1288/01 Kg)

BVerfG 23.3.2005 1 BvR 2357/04

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 13.6.2007.

Ist die im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit getroffene Regelung über den durch Finanzbehörden im automatisierten Verfahren möglichen Abruf von Steuerdaten bei Kreditinstituten verfassungswidrig?

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt (BVerfG-Beschluss vom 22.03.2005 Az. 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05).

Verfassungsbeschwerde

GG Art 2 Abs 1; GG Art 1; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20 Abs 3; AO § 93 Abs 7; AO § 93 Abs 8; AO § 93b; StEhrlFöG

BVerfG 17.3.2005 2 BvL 4/05

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in der für 1993 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1991 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I S. 468), geändert durch Gesetze vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297), vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853), vom 13. September 1993 (BGBl I S. 1569) und vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2310) insoweit verfassungswidrig ist, als Zuwendungen an politische Parteien i.S. des § 2 Parteiengesetz (PartG) steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen dagegen nicht.

Normenkontrollverfahren

GG Art 100 Abs 1 S 1; BVerfGG § 80; ErbStG § 13 Abs 1 Nr 18; ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; PartG § 2; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 6.12.2004 (1 K 140/02)

BFH 18.2.2005 III R 48/04

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 21.06.2007, unbegründet.

Diätmehraufwendungen der an Zöliakie erkrankten Klägerin als außergewöhnliche Belastung? Notwendige Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 33 Abs 2 S 3; GG Art 3 Abs 1; GG Art 2 Abs 2 S 1; GG Art 100 Abs 1 S 1

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 27.11.2003 (2 K 462/00)


siehe: Urteil des 3. Senats vom 21.6.2007 - III R 48/04 -
BFH 18.2.2005 III R 52/02

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 13.02.2008 (Erledigung der Hauptsache).

Besteht für Ausländer, die nur im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, ein Anspruch auf Kindergeld? Verletzung des Gleichheitssatzes, wenn Ausländer, die sich mit ihren Kindern -ungeachtet des Aufenthaltstitels- im Bundesgebiet aufhalten und hier erlaubt erwerbstätig sind, vom Bezug des Kindergeldes ausgeschlossen sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (siehe beim BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 4/97, 5/97, 6/97, 9/97, 10/97)?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 5; AuslG § 30

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 5.5.2000 (11 K 7518/99 Kg)

BFH 18.2.2005 III R 54/02

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.11.2007, unbegründet.

Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG § 35

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 22.8.2002 (3 K 2028/01)


siehe: Urteil des 3. Senats vom 22.11.2007 - III R 54/02 -
BFH 18.2.2005 III R 61/04

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.11.2007, unbegründet.

Kindergeldanspruch eines seit Jahren in der Bundesrepublik lebenden Vaters mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit (ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis), der bis zu einem Unfall als (versicherungspflichtiger) Arbeitnehmer nach Art. 28 des deutsch-jugoslawischen Abkommens über die soziale Sicherheit kindergeldberechtigt war, nunmehr aber eine Dauerrente von der Bau-Berufsgenossenschaft sowie vom Sozialamt eine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs 2 Satz 1 EStG?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 1

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 28.4.2003 (3 K 3546/01)


siehe: Urteil des 3. Senats vom 22.11.2007 - III R 61/04 -
BFH 18.2.2005 III R 88/03

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 24.10.2007 (Erledigung der Hauptsache).

Kindergeldanspruch der mit Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamts, unter Erteilung eines Registrierscheins aus Polen eingereisten Klägerin, wenn diese später nicht als Spätaussiedler anerkannt worden ist, in den Streitjahren nicht über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis i.S. von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfügt hat, ihr erst nach den Streitjahren eine Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist und sie nunmehr eingebürgert worden ist? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 116 Abs 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 6 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 18.9.2003 (14 K 142/02)

BFH 18.2.2005 III R 93/03

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.03.2007, unbegründet.

Kindergeldanspruch eines ausländerrechtlich nur geduldeten Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien/Herzegowina nach Art. 28 des deutsch-jugoslawischen Abkommens, obwohl der Kläger im Inland nicht als Arbeitnehmer, sondern selbständig tätig war?

Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG?

Anspruch aufgrund des EuGH-Urteils vom 4.5.1999 C-262/96, EuGHE I 1999, 2685?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3 Abs 1; SozSichAbk YUG Art 28

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 17.11.2003 (4 K 4828/02 Kg)


siehe: Urteil des 3. Senats vom 15.3.2007 - III R 93/03 -
BVerfG 3.1.2005 2 BvR 2240/04

Verfassungswidrigkeit des Haushaltsfreibetrags gemäß § 32 Abs. 7 EStG für 2003

-- Verfassungsbeschwerde --

EStG § 32 Abs 7; GG Art 6

Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 5.10.2004 (VIII R 38/03)

BFH 20.12.2004 I R 95/04

Mantelkauf: Ist die Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 in verfassungswidriger Weise zustande gekommen, da der Parlamentsvorbehalt verletzt wurde? Ist § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Finanzierung der Rentenversicherung vom 19.12.1997 auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität schon vor 1997 liegt?

Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des I. Senats in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 19. Juli 2006).

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

KStG § 8 Abs 4; GG Art 20 Abs 3; GG Art 76 Abs 1; GG Art 2 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 20.1.2004 (13 K 5241/02)


siehe: Beschluss des 1. Senats vom 6.4.2005 - I R 95/04 -
BFH 19.11.2004 IV R 52/04

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 11.10.2007, Zurückverweisung.

Stellen Rückstellungen eines Kraftfahrzeughändlers für Rückkaufverpflichtungen, die im Rahmen des Neuwagenverkaufs an Leasingunternehmen und Autovermietungsunternehmen vereinbart worden sind (sog. Buy-Back-Verträge), Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dar? Ist das in § 5 Abs. 4a EStG normierte Verbot der Passivierung drohender Verluste und die daraus resultierende unterschiedliche Behandlung von Drohverlustrückstellungen einerseits und Verbindlichkeitsrückstellungen andererseits --für die das Passivierungsverbot nicht gilt-- verfassungswidrig?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 5 Abs 4a; EStG § 5 Abs 1; HGB § 249 Abs 1 S 1; GG Art 3 Abs 1

Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 26.8.2004 (1 K 99/04 (1))


siehe: Urteil des 4. Senats vom 11.10.2007 - IV R 52/04 - , Beschluss des 4. Senats vom 15.3.2007 - IV R 52/04 -
BFH 19.11.2004 X R 20/04

1. Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG. Ist das alleinige Abstellen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Berücksichtigung der Zahl der (im Streitfall sechs) unterhaltspflichtigen Kinder und die starre Festlegung einer Obergrenze verfassungswidrig?

2. Verfassungswidrigkeit des Sonderausgaben-Höchstbetrags. Unangemessene Benachteiligung von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie Familien mit mehreren Kindern?

Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 1/06 ausgesetzt (Vorlagebeschluss vom 14. Dezember 2005).

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 10e Abs 5a; EStG § 10 Abs 3; GG Art 6 Abs 1; GG Art 20 Abs 1

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 6.3.2003 (9 K 2173/00)

BVerfG 14.5.2004 1 BvL 2/04

Sind die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) über die Gewerbeertragsteuer (§§ 1, 2, 5 bis 8, 10, 11, 14, 16 und 18 GewStG) und § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils für den Veranlagungszeitraum 1988 geltenden Fassung (GewStG 1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.5.1984, BGBl I 1984, 657, geändert durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BGBl I 1984, 1493, das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BGBl I 1985, 2436, das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank vom 20.2.1986, BGBl I 1986, 297, das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8.12.1986, BGBl I 1986, 2191 und das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften vom 17.12.1986, BGBl I 1986, 2488 und EStG 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1987, BGBl I 1987, 657, geändert durch das Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.7.1987, BGBl I 1987, 1629 und das Achte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 14.12.1987, BGBl I 1987, 2602) verfassungswidrig?

-- Normenkontrollverfahren --

EStG § 15 Abs 3 Nr 1; GG Art 3 Abs 1; GewStG § 1; GewStG § 2; GewStG § 5; GewStG § 6; GewStG § 7; GewStG § 8; GewStG § 10; GewStG § 11; GewStG § 14; GewStG § 16; GewStG § 18

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 21.4.2004 (4 K 317/91)

BVerfG 29.1.2004 2 BvL 6/03

Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt zu den Fragen:

- Verstößt § 3 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 5 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgabenrechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken vom 14. Juni 2002 - Ergänzungsgesetz - (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2002, S. 174) im Hinblick auf das rückwirkende Inkrafttreten zum 01.09.1973 gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere gegen den Grundsatz des Verbotes der Rückwirkung von Gesetzen. Sofern das Ergänzungsgesetz wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot verfassungswidrig sein sollte, wäre über die Vorlagefrage zu 2) zu entscheiden.

- Verstößt § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 25. Juli 1973 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973, S. 253) im Hinblick auf die dem Niedersächsischen Minister des Innern erteilte Ermächtigung, die Höhe der Abgabe des Spielbankunternehmens aus dem Tronc zu bestimmen, gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und ist demgemäss die auf dieser gesetzlichen Ermächtigung beruhende Verordnung des Niedersächsischen Ministers des Innern über die Höhe der Abgabe des Spielbankunternehmers aus dem Tronc vom 26.04.1977 (Nieders. GVBl. S. 109) - TroncVO - der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen.

-- Normenkontrollverfahren --

GG Art 100 Abs 1; GG Art 20 Abs 3; SpielbkG ND § 7 S 1 Nr 2; SpielbkG ND § 7 S 2; SpielbkGErgG ND § 3 Abs 1; SpielbkGErgG ND § 3 Abs 2; SpielbkGErgG ND § 5

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 15.5.2003 (3 K 289/95)

BFH 20.11.2003 IX R 57/03

Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen - Ist die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG wegen Verfassungswidrigkeit nicht anzuwenden, wenn die Grundstücksveräußerung zwischen der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über das StEntlG 1999/2000/2002 am 4. 3. 1999 und der Zustimmung des Bundesrats zum StEntlG 1999/2000/2002 am 19. 3. 1999 bzw. der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 erfolgt ist (hier: Besteuerung des auf das Arbeitszimmer einer eigengenutzten Eigentumswohnung entfallenden Veräußerungsgewinns, welche am 28. 2. 1992 erworben und am 10. 3. 1999 veräußert wurde)? - Das Verfahren wurde mit BFH-Beschluss vom 18.5.2004 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/04 ausgesetzt.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 23 Abs 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39 S 1; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 28.8.2003 (11 K 6243/01 E)

BFH 20.3.2003 IX R 19/03

Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken - Ist der vom Kläger im Kj. 1999 nach Teilung eines 1993 erworbenen Grundstücks durch Veräußerung von drei Parzellen erzielte Gewinn steuerfrei, weil die Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahren und deren Anwendung ab dem 1. 1. 1999 durch das StEntlG 1999/20000/2002 verfassungswidrig und damit eine Besteuerung des Gewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 rechtswidrig ist (hier: Veräußerung a) einer Parzelle am 23. 3. 1999 und damit zwischen der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags am 4. 3. 1999 und der Bekanntmachung des StEntlG 1999/2000/2002 im BGBl vom 31. 3. 1999 und b) zweier Parzellen am 15. 4. und 20. 5. 1999 und damit nach der Bekanntmachung der gesetzlichen Neuregelung)? - Das Verfahren wurde mit BFH-Beschluss vom 19. 2. 2004 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04 ausgesetzt.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 23 Abs 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 24.1.2003 (11 K 6863/01 E)

BFH 17.10.2002 IX R 46/02

Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen - Ist die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für private Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch das StEntlG 1999/2000/2002 verfassungswidrig (s. hierzu BFH-Beschluss vom 5. 3 .2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405 und BVerfG-Vorlage des FG Köln vom 25. 7. 2002 - 13 K 460/01, StEd 2002, 517)? - Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH in dieser Sache vom 16. 12. 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 - Az. des BVerfG: 2 BvL 2/04) ausgesetzt.

-- Zulassung durch FG --

EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39; GG Art 3; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 27.8.2002 (2 K 244/01)

BFH 20.12.2001 I R 116/00

Ist die rückwirkende Anwendung von § 4 Abs.5 und Abs.6 Satz 2 UmwStG gemäß § 27 Abs. 3 UmwStG auf den 5.8. 1997 verfassungswidrig?

Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des I. Senats in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 3.5.2002).

-- Zulassung durch FG --

UmwStG § 4 Abs 5; UmwStG § 4 Abs 6; UmwStG § 27 Abs 3; GG Art 20

Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 15.6.2000 (2 K 4318/98 F)

BFH 22.1.1996 X R 60/95

1. Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelung des § 52 Abs.6 EStG für die Bildung und Auflösung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen

-- Zulassung durch FG --

EStG § 5 Abs 4; EStG § 52 Abs 6; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14

Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 3.2.1995 (3 K 304/89 E)




Quelle: Webseitensuche des Bundesfinanzhofs (BFH)

siehe auch im Blog: Abge- und verzockt

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