Hauptversammlung der IKB Deutsche Industrie­kreditbank, Düsseldorf, am 27.03.2008

Redebeitrag des Aktionärs Dr. Wolfgang Philipp, Mannheim, zur IKB und zur Rolle des Staates nicht nur bei der IKB - die Deutsche Telekom läßt grüßen.

Der folgende Diskussionsbeitrag sollte in der Hauptversammlung vorge­tragen werden. Er musste wegen massiver Beschränkung der Redezeit auf nur fünf Minuten mit anschließendem Abschalten des Mikrofons auf Bruchteile beschränkt werden. Wesentliche Gesichtspunkte konnten nicht vorgetragen werden. Der volle Text des Beitrages sollte wie folgt lauten:



Meine sehr verehrten Damen und Herren,


im Vertrauen auf die IKB und ihre Führung habe ich noch am 18. Juli 2007 zum Kurse von über 25,00 € aus meinem der Alterssicherung dienenden Vermögen IKB-Aktien zugekauft. Nach dem Wiederverkauf am 18. Dezember 2007 blieb ein Verlust von fast 80 %. So wird es vielen Aktionären ergangen sein. Nach dieser Katastrophe will der Aufsichtsrat von mir und den anderen Opfern der Verwaltungspolitik entlastet werden. Dabei wirft er seine langjährige Verbundenheit mit dem Vorstand über Bord und schiebt diesem die Alleinschuld zu. Durch die Entlastung würde die Verwaltung der Gesellschaft durch die Mitglieder des Aufsichtsrats gebilligt.


Durch den Antrag der Bundesregierung, die Abstimmung zu verschieben, ist mir allerdings neben meinen Ersparnissen auch der Tagesordnungs­punkt abhanden gekommen.


Die IKB ist   wie die Telekom – ein abhängiges Konzernunternehmen des Bundes, der über die KfW in der fraglichen Zeit mit 38 % die Hauptversammlungsmehrheit gehalten hat. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind in erster Linie seine Vertrauenspersonen. In besonderem Maße gilt das für die Herren, die aus dem staatlichen Bereich selbst kommen. In so strukturierten Konzernen geschieht nach aller Erfahrung nichts Wesentliches ohne das Einverständnis des herrschenden Unter­nehmens. Dafür spricht sogar eine aktienrechtliche Vermutung.

Eine besonders pikante Rolle spielte dabei Ministerialdirektor Jörg Asmussen. Er führt als Leiter der Abteilung 7 des Bundesfinanzmini­steriums die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin. Diese wiederum hat nach dem Kreditwesengesetz die Aufgabe, alle Banken und ihre Organe, also auch die IKB, zu kontrollieren. In deren Aufsichtsrat sitzt aber eben jener Ministerialdirektor Asmussen auch, der seinerseits die BaFin beauf­sichtigt: Eine unhaltbare Interessenkollision, die in einer geordneten Verwaltung nicht vorkommen darf. Sie führt dazu, dass die BaFin als Kontrolleur der IKB praktisch ausfallen musste. Ihre Mitarbeiter werden wohl nicht den Mut haben, die Geschäfte der IKB zu beanstanden, wenn sie wissen, dass eben diese Geschäfte vom Bundesfinanzministerium mitgetragen werden.


In der Begründung meines Gegenantrages habe ich konkret dargelegt, dass der Bund für den Zusammenbruch der IKB verantwortlich ist. In einem Aufsatz vom Oktober 2006 hat Aufsichtsratsmitglied Asmussen Geschäfte einer Art beschrieben und empfohlen, für die sogar die deutsche Sprache eine Bezeichnung bereit zu stellen sich weigert. Da gibt es Asset Backed Securities (ABS), True Sales-Initiativen (TSI), Mezzanine-Kapital, Public Private Partnership und ähnliche Begriffe, die im deutschen Recht nicht vorkommen. Ausnahmsweise mal auf deutsch ist von „Zweckgesellschaften“ die Rede, die aber weder seriöse Zwecke verfolgen noch Gesellschaften sind. Meist handelt es sich um Stiftungen ausländischen Rechts, die kein eigenes Kapital besitzen, aber mit gewaltigem Risiko zweistellige Milliardenumsätze drehen. Hintergrund des Ganzen ist das unersättliche Streben auch des Staates nach Gewinn und Kapital durch Geldschöpfung , zusammengefasst unter dem Begriff der „Verbriefung“ . Dieser Begriff ist voller Phantasie. Er kann den Druck von Papiergeld oder Aktien ebenso umschreiben wie die Ausgabe kurzfristiger Geldmarkttitel zur Refinanzierung langfristiger Kredite, die der Kapital­markt nicht unbeschränkt zur Verfügung stellen kann.

Bei solchen „Verbriefungen“ besteht immer die Gefahr, dass der damit verbundenen Geldschöpfung ausreichende Deckung in der Güter- und Dienstleistungswirtschaft fehlt. Die gegenwärtige Entwicklung des Gold­preises zeigt, dass in der ganzen Welt sogar dem Papiergeld als „Ver­briefung“ von was auch immer nur noch mäßiges Vertrauen entgegen­gebracht wird.


Die in immer neuen Formen wiederkehrende Grundstruktur der Ver­briefung und die damit nur allzu leicht verbundene Geldillusion ist schon vor rund 180 Jahren genial beschrieben worden:

Ein Staat braucht Geld: Es erscheinen zwei ausgebuffte Finanzberater. Diese empfehlen dem Kaiser, doch Papiergeld zu drucken. Sie wissen auch Rat, die nötige Deckung zu finden. Das klingt so:


Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.

Ihm liegt gesichert, als gewisses Pfand,

Unzahl vergrabnen Guts im Kaiserland.

Nun ist gesorgt, damit der reiche Schatz,

sogleich gehoben, diene zum Ersatz.“


Als der Kaiser noch zweifelt, erläutert einer der noblen Berater, um was es geht:


Das Übermaß der Schätze, das, erstarrt,

in deinen Landen tief im Boden harrt,

liegt ungenutzt. Der weiteste Gedanke

ist solchen Reichtums kümmerlichste Schranke;

die Phantasie , in ihrem höchsten Flug,

sie strengt sich an und tut sich nie genug.

Doch fassen „Geister, würdig, tief zu schauen,

zum Grenzenlosen grenzenlos Vertrauen.“


Der eine dieser beiden smarten Finanzberater war ein gewisser Dr. Faust, der andere ein aus wärmeren Gefilden kommender Diplom-Volkswirt namens Mephistopheles. Goethe hat in Faust II die Idee einer „Ver­briefung“ vergrabener Schätze durch das Drucken von Papiergeld darge­stellt und ein für alle Male mit hinreißendem Witz ad absurdum geführt. Sein Finanzminister wünscht sich schließlich „den Zaubrer zum Kollegen“. Wäre dieser einmalige Text Pflichtlektüre für jeden Banklehrling, Vorstand, Aufsichtsrat oder Ministerialdirektor, hätten wir heute das Problem nicht.


Soviel zum Verständnis der Grundlagen .


Ein konkretes Beispiel dieser Art gab es vor 40 Jahren durch das Auftreten eines Finanzmaklers namens Münnemann. Der empfahl „aus kurz lang“ zu machen, sogenannte „Revolving-Kredite“ zu erschaffen und an der Zins­arbitrage zwischen langfristigen Ausleihungen und deren kurzfristiger Refinanzierung viel zu verdienen. Das ging eine Zeit lang gut, dann ist Münnemann gescheitert, eine Bank brach zusammen. Warum die Banker dieses Lehrstück vergessen haben, ist mir unerklärlich.


Der fürchterlichste einschlägige Fall der Nachkriegsgeschichte war die Privatisierung der Deutschen Telekom. Hier hat der Staat 1995 durch die Ausgabe von 2 Milliarden Aktien ein Gesellschaftsvermögen verbrieft , das wegen überhöhter Grundstücksbewertungen und der Unterlassung von Pensionsrückstellungen nur scheinbar vorhanden war. Die vergrabenen Schätze gab es nicht. Die Telekom-Aktien waren von Anfang an „sub prime-Aktien“. Diese wertlosen Papiere hat der Staat unter Einsatz gewaltiger Propagandamittel im Wege von Kapitalerhöhungen zu überhöhten Ausgabekursen von den Sparern aufwerten lassen und dann zu deren Lasten Kasse gemacht: Zuerst verkaufte er einen Teil seiner Aktien mit hohem Spekulationsgewinn. Danach entzog er durch die berüchtigte UMTS-Versteigerung der Gesellschaft inklusive Zinsen mit rund 15 Mrd. Euro das Doppelte ihres Grundkapitals für die Bundeskasse. Dieses Bubenstück ist soeben in einem von mir geführten Prozess vom Bundesgerichtshof abgesegnet worden, obwohl der Telekom-Sprecher selbst von „Wahnsinn“ gesprochen hat, der sich nicht rechnet! 3 Millionen Opfer, die dem Staat vertraut hatten, liegen weiter am Straßenrand und bleiben ohne Schutz. Der Schaden für die Aktienrechtskultur in Deutsch­land ist ebenso grauenvoll wie nachhaltig.


Und jetzt die IKB:

Wieder liegen zehntausende von Opfern an der Strecke, Täter ist erneut der Staat, der sich aber auch selbst   und damit uns als Steuerzahler   schwer geschädigt hat.

Dem inzwischen geänderten ersten Geschäftsbericht vom 27. Juni 2007 war zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat schon lange den Einstieg der IKB in Geschäfte, die zum Zusammenbruch geführt haben, nach Art und Volumen gebilligt und gefördert hat. Solche Geschäfte sind sogar als Gegenstand zukunftsbezogener Ausweitung mit hohen Gewinn­chancen beschrieben: Im Bericht des Aufsichtsrats und in dem Risiko- und Prognosebericht des Vorstandes. Stolz verkündet der Vorstand im Konzernlagebericht, auf dem Gebiet der Verbriefungen und der Aus­platzierung von Kreditrisiken sowie den Investments in internationale Kreditportfolien habe sich die IKB mittlerweile zu einem „erfolgreichen Player“ entwickelt. Ein Player war er in der Tat, aus einer Geschäftsbank wurde eine Spielbank. An anderer Stelle wird berichtet, seit Ende der 90er Jahre werde das Konzept der risikomäßigen Ausplatzierung von Bilanz­aktiva verfolgt, das Gesamtvolumen habe nahezu 18 Mrd. Euro erreicht. Dadurch habe man Kreditrisiko und Eigenkapital in einem so hohen Umfang freigesetzt, dass bis 2007 das Kreditvolumen um 115 % ohne die Ausgabe neuer Aktien erhöht worden sei. Die Ausweitung der Geschäfts­aktivitäten sei maßgeblich durch die Emission von Schuldverschreibungen finanziert worden, die inzwischen ein Volumen von 28 Mrd. Euro erreicht hätten. Allein für das Conduit Rhineland Funding erwarte man innerhalb von drei Jahren eine Steigerung des Investmentvolumens von 12,7 Mrd. auf 20 Mrd. Euro. Zur Ergänzung der langfristigen Refinanzierung werde man Geldmarktpapiere etwa mit Laufzeiten zwischen 60 und 180 Tagen emittieren. In einem Ausblick über die Geschäftsentwicklung des Konzerns wird dann das „Wunder“ genau beschrieben:


Auf diese Weise wird ein Geschäftswachstum ohne Erhöhung des Eigenkapitals und ohne die damit verbundene Ergebnisverwässerung erreicht.“


Hier haben wir sie wieder, die Geldillusion von Leuten, die nicht wahr­haben wollen, dass Unternehmenswachstum auch ein solides Wachstum des Eigenkapitals voraussetzt. Selbstverständlich haben Großaktionär und Aufsichtsrat das alles auch gelesen und geprüft.


Im Gegensatz dazu erweckt der Aufsichtsrat in der nun geänderten zweiten Fassung des Geschäftsberichts wahrheitswidrig den Eindruck, als habe er mit diesen Geschäften kaum etwas zu tun gehabt. Der auf Seite 12 des früheren Aufsichtsratsberichts für das gleiche Geschäftsjahr 2006/2007 enthaltene Satz, man habe sich „auch mit den Ver­briefungen im Rahmen der Ausplatzierung von Kreditrisiken und den Investments in internationale Kreditportfolien befasst“ , wurde an gleicher Stelle durch die belanglose Aussage ersetzt , man habe sich insbesondere mit Kreditrisiken „im klassischen Kreditgeschäft der Bank“ beschäftigt. Auch im Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats­präsidiums findet sich eine vergleichbare Korrektur. Ein solch unglaub­licher Vorgang ist nach § 400 des Aktiengesetzes strafbare Falsch­berichterstattung und Täuschung der Hauptversammlung.


Der Aufsatz des Herrn Asmussen, der im gleichen Heft von dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Schauerte unterstützt wird, beweist: Die hier ablaufende Schöpfung langfristiger Kredite durch Refinanzierung mittels kurzfristiger Geldwert­papiere ist ein vom Kabinett beschlossenes Programm der Bundes­regierung. Die IKB war ihr Versuchskaninchen. Asmussen weist darauf hin, schon im Koalitionsvertrag werde auf ABS und den auszubauenden Verbriefungsmarkt Bezug genommen. Dabei werden ausgerechnet vom Staat Vorschriften über die Eigenkapitaldeckung langfristiger Bankkredite umgangen. Im Januar 2006 erklärte Finanzminister Steinbrück, „das Kapitel „Finanzmarktpolitik“ sei ein Eckpfeiler des Koalitionsvertrages, bestehende Grenzen beim Erwerb von Asset Backed Securities wolle man abbauen.“ Sogar öffentliche Investitionen sollten so finanziert werden. Auf Länderebene, z.B. in Sachsen, ist diese Politik auch schon in großem Stil umgesetzt worden, Land und Gemeinden genossen   ohne die Risiken zu bedenken   die zur Verfügung stehende Liquidität einschließlich hoher Zinseinnahmen (FAZ vom 12.03.2008).


Dass jetzt Deutsche Bank Chef Ackermann zur Bewältigung der Finanz­krise nach dem Staat ruft ist ein Witz: Der Bock eignet sich zum Gärtner nicht.


Es verstößt jedenfalls grundsätzlich gegen die sogenannte „Goldene Bank­regel“, langfristige Kredite kurzfristig durch Geldmarktpapiere, die kaum länger laufen als Handelswechsel, zu refinanzieren. Das geht immer eine Zeit lang gut, dann kommen die Risiken zum Vorschein. Hier wird der Geldmarkt mit dem Kapitalmarkt in einen Topf geworfen. Kein privater Bauherr würde seine Investition in der Hoffnung auf 100 malige Prolongation mit Drei-Monats-Wechseln refinanzieren. Wenn Banken im Aktivgeschäft gegebene oder gekaufte Hypothekendarlehen in dieser Weise kurzfristig refinanzieren, ist das Risiko am Ende der Schlange nicht anders. Wenn die Regierung dahinter steht, handelt es sich auch um den Versuch, die Kontrolle der Bundesbank über den Geldwert durch zusätzliche Geld- und Kreditschöpfungen zu unterlaufen. Man muss sich doch ganz einfach die Frage stellen, weshalb wohl die klassischen Hypo­thekenbanken ihre langfristigen Ausleihungen durch langfristig laufen­de Pfandbriefe refinanzieren und an strenge Beleihungsgrenzen gebunden sind.

Unverantwortlich war es außerdem, amerikanische Hypothekenkredite aufzukaufen, ohne die Bonität der Drittschuldner zu überprüfen, was zu Hause in jedem Einzelfall mit entnervender Akribie zu geschehen pflegt. Anscheinend hat man sich von den Amerikanern über den Tisch ziehen lassen. Es ist klar, dass die Kombination fauler Hypothekenkredite mit deren kurzfristiger Refinanzierung zur tödlichen Falle werden musste . Unvertretbar war aber auch das riesige Volumen der von der IKB getätigten Verbriefungsgeschäfte. Es stand in keinem Verhältnis zu Größe und Leistungsfähigkeit des Instituts. Auch das war dem Aufsichtsrat bekannt.


Auffällig ist im übrigen, dass der Kurs der IKB-Aktien schon vor der Krise langsam aber sicher gefallen ist. Das deutet auf Insidergeschäfte hin.


Hier hat der von jedem Bankier zu verlangende Sachverstand gefehlt. Die Chancen wurden begeistert begrüßt, die Risiken ignoriert. Dass sich diese Denkweise nach den Regeln der Gruppendynamik über die ganze Welt verbreitet hat, kann den Aufsichtsrat nicht entlasten. Jeder ist für seinen eigenen Laden verantwortlich, alle Aufsichtsratsmitglieder haben nach dem Gesetz die gleichen Pflichten. Dazu gehört nicht, zum Grenzenlosen grenzenlos Vertrauen zu fassen.


Ich muss also   ganz anders als bisher die Öffentlichkeit   davon aus­gehen, dass nicht der Vorstand, sondern der von Bundesfinanzminister Steinbrück repräsentierte Großaktionär und zusammen mit ihm der Aufsichtsrat die treibenden Kräfte des Unheils waren. Zumindest hat der besonders von dem Vertreter des Großaktionärs, Asmussen, beeinflusste Aufsichtsrat als Transmissionsriemen des Großaktionärs die Geschäfts­politik des Vorstandes seit Jahren gebilligt und gefördert. Es fällt auch auf, dass die Geschäfte ab dem Jahre 2001 forciert wurden, als die KfW ihre Beteiligung an der IKB erwarb. Dass der Aufsichtsrat seinen eigenen Bericht verfälscht, um seine Befassung mit diesen Geschäften zu vertuschen, spricht Bände und kommt einem Schuldbekenntnis gleich. Auch heißt es in dem neuen Geschäftsbericht, Investments in Wertpapier­portfolien, die durch kurzfristige Commercial Papers refinanziert werden, würden jetzt nicht mehr gemacht. Der Aufsichtsrat gibt also immerhin zu, dass schon die Art dieser Geschäfte nicht vertretbar war, obwohl er sie gekannt hat. Ich kann also nicht feststellen, dass der Aufsichtsrat alles getan hat, um den ironischen Spruch zu entkräften, in guten Zeiten sei der Aufsichtsrat nutzlos, in schlechten Zeiten sei er ratlos.

Der in erster Linie für alles verantwortliche Minister ist allerdings hier bei uns nicht zu fassen. Ihn würde ich fragen, ob er etwa den bisher auch bei der Regierung hoch angesehenen Herrn Zumwinkel deshalb so publikums­wirksam hat vorführen lassen, um wenigstens einen Bruchteil der Milliarden Euro wieder hereinzuholen, die er selbst hier bei der von ihm beherrschten IKB in den Sand gesetzt hat. Nach meinem Verständnis darf der Steuerverschwender im Amt nicht besser davon kommen als der Steuer hinterziehende Bürger. Vor diesem Hintergrund besteht der Verdacht, dass der Bund den Aufsichtsrat als seinen Erfüllungsgehilfen nur deshalb entlasten will, um auch selbst aus der Schusslinie zu kommen. Da der Bund selbst schwer geschädigt ist, müsste er aber doch den Aufsichts­rat zur Verantwortung ziehen statt ihn zu decken. Das verstehe wer will. Das gleiche gilt für die plötzliche Sinnesänderung der Bundesregierung, den Tagesordnungspunkt „Entlastung“ zu verschieben und eine Sonder­prüfung zu beantragen. Was gibt es hier denn noch zu prüfen? Der Aufsichtsrat hat getan, was der Bund wollte, der Vorstand hat getan, was der Aufsichtsrat wollte, die Gefahren hat aber keiner gesehen, alle sitzen im gleichen Boot. Vorstand, Aufsichtsrat und Großaktionär hatten über Art und Umfang der Geschäfte die gleiche Kenntnis. Sie befanden sich zusammen mit zahllosen Bankiers in der ganzen Welt in einer allerdings nicht so ganz guten Gesellschaft. Eine Verwaltung, die einen derartig gewaltigen Trümmerhaufen hinterlässt, kann man niemals entlasten und ihr dadurch auch noch eine ordnungsgemäße Geschäftsführung beschei­nigen. Insbesondere ist der Minister persönlich dafür verantwortlich, dass die BaFin im Hinblick auf die Doppelrolle seines Ministerialdirektors als Kontrollorgan der IKB ausfallen musste. Die BaFin wusste ja, dass die Bundesregierung selbst Geschäfte dieser Art für richtig und zukunfts­trächtig hielt.

Dazu kommt noch folgender Gesichtspunkt:

Nachdem der Aufsichtsrat nachweislich den Aufsichtsratsbericht verfälscht hat, kann die Bundesregierung ihn schon aus diesem Grunde nicht mehr entlasten, ohne sich selbst auch noch zum Komplizen einer Straftat zu machen.


Dieser Befund hat Konsequenzen nicht nur für die Entlastung des Auf­sichtsrats. Wenn die Sache so liegt, dass die für den Zusammenbruch der IKB ursächlichen Geschäfte vom Großaktionär in die Gesellschaft hinein­getragen oder von ihm gefördert wurden, haftet der Bund der Gesell­schaft nach den konzernrechtlichen Vorschriften des Aktienge­setzes für den gesamten hier entstandenen Schaden . Dieser muss vom Vorstand, kann aber auch nach § 317 des Aktiengesetzes von einzelnen Aktionären für die Gesellschaft geltend gemacht werden.


Meinen Mitaktionären „aus dem Volk“ rate ich dringend, zwar der heute zur Beschlussfassung vorgelegten Kapitalerhöhung zuzustimmen, sich aber nicht selbst an ihr zu beteiligen. Es ist Sache des Bundes, durch Zeichnung der jungen Aktien oder in anderer Weise die Gesellschaft in den Zustand zurückzuversetzen, in dem sie sich vor dem Eintritt des Schadens befunden hat. Für private Aktionäre kann es nur noch den Grundsatz geben, sich niemals mehr an einer Gesellschaft zu beteiligen, bei der der Bund das Sagen hat. Die Vermutung, dass sich in einem solchen Verbund die Staatsraison gegen das Aktienrecht durchsetzt liegt auf der Hand und ist leider durch die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Telekom nicht gerade widerlegt worden. Die von der Telekom-Katastrophe ausgehende Flucht der deutschen Sparer aus dem Eigentum an Produktionsmitteln wird sich nach dem Fall IKB beschleunigen. Die großen Dax- und M-Dax-Gesellschaften werden bald fast ganz Ausländern gehören. Die Vertreibung des eigenen Volkes aus dem Kapital ist ohnehin Ziel der Bundesregierung: Mit der neuen Besteuerung von Dividendenein­künften und Kursgewinnen wird sie das auch erreichen. Die Deutschen sollen nur von Arbeit oder Hartz IV leben, nicht aber wenigstens teilweise und im Sinne zusätzlicher Sicherheit auch von Vermögen oder Kapital­besitz. Schon immer haben unsere Sozialisten es abgelehnt, die Bürger durch Vermögensbildung und Kapitalbesitz aus der Abhängigkeit von Funktionären und Politikern zu befreien.

Diese Warnungen gelten auch im Hinblick auf die geplante Teilprivati­sierung der Bahn . Die soll so ablaufen, dass der Bund Mehrheits­gesellschafter bleibt, die Sparer ihm aber das Kapital zur beliebigen Verwendung bereit stellen sollen. Nur ein Narr kann jetzt noch zu so etwas bereit sein. Der Staat sollte endlich lernen, dass die Bürger von einer solchen „Partnerschaft“ die Nase voll haben.


Ich bitte Sie daher alle zu gegebener Zeit   wann auch immer  , meinem Antrag, sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern die Entlastung zu verweigern, zuzustimmen. Ich weiß zwar, dass im Aufsichtsrat durchaus verdiente, ehrenwerte und erfolgreiche Persönlichkeiten vertreten sind. Gerade solche pflegt man aber normalerweise daran zu erkennen, dass sie auch zu ihren Fehlern stehen und die Verantwortung dafür übernehmen. Dazu haben sie jetzt Gelegenheit.


Ich danke Ihnen.




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