Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft, unser Grundgesetz, und wir dürfen auf diesen gelungenen Höhepunkt der deutschen Verfassungsgeschichte stolz sein. Doch so einzigartig menschenfreundlich und klug in der Disziplinierung der Macht es sich jedenfalls in seiner Urform trotz des Verzichts auf direkte Demokratie präsentiert, so sehr ist es im 60. Jubiläumsjahr in seiner Substanz bedroht - wie vielleicht nie zuvor in seiner noch jungen Geschichte.
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Nachdem etliche DAX-Vorstände inzwischen bei der dunklen Seite der Macht angekommen sind, haben wir bei Youtube einen typischen Mitschnitt einer Vorstandssitzung gefunden.
Günter Wallraff berichtet in der gedruckten ZEIT sowie in der Frankfurter Rundschau (FR) ausführlich über seine Recherchen zum "Diktator Mehdorn". Jedoch ist die Bahn AG nicht allein.
Wie sich leider mehr und mehr zur Gewissheit verdichtet, verbirgt sich hinter der Verabschiedung des EU-Vertrags von Lissabon offenbar ein versteckter Anschlag auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und auf unsere unveräußerlichen Grundrechte. Das frappierendste daran ist, dass diejenigen, die diese Gesetze verabschieden, offenbar die Inhalte gar nicht kennen.
Die Abklärung der Causa Zumwinkel wollen wir den Gerichten überlassen. Unabhängig davon hat jedoch Staatsoberhaupt S. D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein dem deutschen Bundesfinanzminister einige wahre Sätze ins Stammbuch geschrieben.
Ein Vergleich.
Nicht genug, dass jeder, der einen Deutschen Reisepaß haben möchte bzw. muss, ab sofort mit Fingerabdruck erkennungsdienstlich behandelt wird, und seine persönlichen Daten per RFID-Chip als Einladung an fremdstaatliche und private Identitätsdiebe in alle Welt ausgesandt werden. Der Bundestag soll am 9.11. einer totalen sechsmonatigen Speicherung der Kommunikationsdaten der Gesamtbevölkerung (wer hat wann mit wem wo telefoniert, gemailt, usw.) zustimmen. Zusätzlich kann künftig auch das vertrauliche Anwalts- oder Arztgespräch staatlich abgehört werden.
Erstaunliche Erkenntnisse des Berliner Tagesspiegel und Schlußfolgerungen daraus.
Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche dem EU-Vertrag von Lissabon und damit einhergehenden Grundgesetzänderungen zugestimmt. Ohne dass die Abgeordneten, die Presse, und vielleicht auch nicht alle EU-Regierungschefs dies verstanden haben dürften, handelt es sich dabei um einen versuchten kalten Staatsstreich, den wir hier auch wegen seiner inneren Verwandtschaft zu zahlreichen Themen dieses Blogs kommentieren. Denn die damit einhergehende Selbstentmachtung der nationalen Parlamente bei fehlender demokratischer Kontrolle in Brüssel - das Europäische Parlament hat kaum harte Befugnisse - macht den Weg frei für schrankenlosen Lobbyismus bis hin zur weitgehenden Aushebelung der Grundrechte, die künftig in die Disposition anonymer Brüsseler Eurokraten gestellt werden.
"Verfassungsrechtlicher Quellcode" doch nicht "gehackt". Das Jein des BVerfG zum EU Vertrag: Eine einerseits verfassungspolitisch sehr kluge Entscheidung, weil sie den Gesetzesmüll dorthin zurückverweist, wo er hingehört, statt sich selbst mit der Entsorgung zu belasten. Andererseits aber auch nicht ohne Risiken für den Fortbestand der Demokratie.